Berufsunfähigkeit- wann zahlt sie

Hallo,

ich bin seit einigen Monaten Berufsunfähig. Nun steht noch eine Reha an und ob ich dann bald wieder arbeiten gehen kann ist fraglich.
Nun würde ich gerne wissen, ob die BU zahlt, wenn es absehbar ist, dass ich die nächsten Monate noch nicht arbeiten gehen kann.

Danke für die Antwort.

Nun, die Bedingungen für eine Zahlung sind Ihrem Vertrag zu finden. Generell gilt, dass Sie die Kriterien für eine Berufsunfähigkeit nach § 172 VVG erfüllen müssen. Lesen Sie dort mal nach, ob das auf Sie zutrifft…

Ob das bei Ihnen der Fall ist, lässt sich aus der Distanz nicht beurteilen. Einzig allein Ihre Versicherung kann Ihnen hierzu Auskunft erteilen.
Viele Grüsse
Christian Müller

Hallo Isabella.

Leider kann man da keine pauschale Antwort geben.

Dem Grundsatz nach bist du BU im Sinne der Bedingungen wenn du voraussichtlich 6 Monate ausser Stande bist Deinen Beruf auszuüben wie er in gesunden Tagen auszuüben war. (Abweichungen von den Bedingungen sind möglich)

Je nachdem wie der Sachbearbeiter der Versicherung das sieht, wird er die BU-Rente trotz anhaltender BU nicht freigeben.

Da es bei BU-Renten ja oft nicht nur um ein paar Euro geht, würde ich mir die Hilfe eines Rechtsanwaltes zur korrekten Durchsetzung meiner Ansprüche holen. Das hat schon oft geholfen wesentlich schneller und mit weniger Fehlern an die Rente zu kommen.

Viele Grüße vom unabhängigen Versicherungsmakler Saarbrücken
Claude Burgard
„Fachwirt für Versicherungen & Finanzen (IHK)“
http://www.versicherung-saarbrücken.de

Hallo,
pauschal lässt sich das nicht beantworten. Das steht in den Versicherungsbedingungen. Eine gute BU zahlt ab 6 Monate rückwirkend.
Tipp:
Bei solchen Fragen immer den Versicherungsvertreter oder direkt die Versicherung anrufen. Die kennen ihre Produkte am besten, versprochen. Oder ganz einfach mal die Versicherungsbedingungen studieren. So schwierig ist das nicht und es wird dich nicht mehr als eine Stunde kosten da rein zu schauen.

Dennis

Hallo,

diese Frage kann ich nicht beantworten, weil das von Ihrem Vertrag abhängt. Es gibt Gesellschaften, die zahlen, wenn eine Arbeitsunfähigkeit mindestens 6 Monate besteht. Andere Gesellschaften zahlen erst wenn eine BU endgültig festgestellt ist.

Viele Grüße

Thomas Burgau
http://www.finanzservice-burgau.de

Hallo Isabella,

das kommt auf die Bedingungen ihrer Berufsunfähigkeitsversicherung an.
Gute Bedingungen sehen vor, wenn absehbar ist, dass die Berufsunfähigkeit länger als 6 Monate dauert oder bereits 6 Monate angedauert hat, die Rente gezahlt wird.
Ich weiß nicht welche Bedingungen Sie im Vertrag haben.
Sie sollten dies mit ihrem Vermittler besprechen.

Viele Grüße
Thomas Wiener

www.wiener-net.de

Hallo Isabella,

das kommt auf Deine Vertragsbedingungen an. Im allgemeinen muss die Berufsunfähigkeitsversicherung zahlen wenn Dein Arzt Dir bescheinigt, dass Du über 6 Monate nicht arbeiten kannst. Nach 6 Wochen sollte Deine Krankentagegeldversicherung zahlen, ich hoffe Du hast einie.
Bitte setz Dich unbedingt mit Deiner Versicherung auseinander und lass Dir genau erklären wie Du nun vorgehen musst. Gib die entsprechenden Formulare an die Ärzte weiter und bleib an Ball. Auch die Ärzte sind oft sehr nachlässig mit dem Beibringen der entsprechenden Bescheinigungen. Ein Freund von mir wartet schon seit 2 Jahren auf die endgültige Zusage der Versicherung. Also bleib am Ball.

Gruß
Der Ruhestandsplaner

Hallo,

ob Du im sinne Deiner abgeschlossenen Berufsunfähigkeitsversicherung berufsunfähig bist, entscheidet die Gesellschaft.
Bist Du länger als 6 Monate evtl. auch voraussichtlich BU ?
Wenn Du die 50% Klausel hast, musst Du zu 50 % BU sein. Hast Du den Nachweis.
Es müsste aus dem Schriftwechsel Deines Versicherers hervorgehen, bzw. welche Unterlagen benötigt werden zur Feststellung.
Alles Weitere ergibt sich dann aus der Begutachtung der Leistungsabteilung auf der Grundlage der medizinischen Beurteilung.
Wenn dann Leistung anerkannt ist, wird auch rückwirkend gezahlt, sofern ein gutes Bedingungswerk des Versicherers vorliegt.
MfG
Ulrich

Einfach in die Versicherungsbedingungen sehen! Da steht ALLES drin! Ich kann sie von hier aus nicht lesen! Es gibt Verträge da wird ab dem 1. Tag der BU bezahlt und bei anderen gelten Karenzzeiten. Dann gibt es Verträge, da wird auch bei vorübergehender BU (Mindestdauer 6 Monate) gezahlt. Wie gesagt, da kommt es auf den Blick in die Bedingungen an!

MfG
Christoph Mittler

Hallo

das kommt auf Deinen vertrag bzw. die Bedingungen an und inwieweit ein ärztliches Attest diese auch für einen Leistungsfall als erfüllt ansehen

sorry , aber so schaut´s tatsächlich aus.

d.h. Du musst mit Deiner versicherung zunächst die Bedingungen abchecken und dann ein entsprechendes med. Gutachten beibringen.

gruß
www.tuerk-versicherungen.de

ka

Hallo Isabella,
warum hast du deine BU-Versicherung noch nicht informiert?
Deine BU zahlt doch bereits jetzt. In der Regel ist es so, dass deine BU ab der ersten Sekunde deiner BU zahlt. Voraussetzung sind teilweise eine Absehbarkeit von 3 bis 6 Monaten BU. Ich denke das hast du bereits erfüllt. Deshalb wird dir deine BU-Versicherung definitiv noch Geld für die vergangenen Monate nachzahlen. Also melde dich schnellst möglich bei deiner Versicherung!