Hallo Isabella.
Leider kann man da keine pauschale Antwort geben.
Dem Grundsatz nach bist du BU im Sinne der Bedingungen wenn du voraussichtlich 6 Monate ausser Stande bist Deinen Beruf auszuüben wie er in gesunden Tagen auszuüben war. (Abweichungen von den Bedingungen sind möglich)
Je nachdem wie der Sachbearbeiter der Versicherung das sieht, wird er die BU-Rente trotz anhaltender BU nicht freigeben.
Da es bei BU-Renten ja oft nicht nur um ein paar Euro geht, würde ich mir die Hilfe eines Rechtsanwaltes zur korrekten Durchsetzung meiner Ansprüche holen. Das hat schon oft geholfen wesentlich schneller und mit weniger Fehlern an die Rente zu kommen.
Viele Grüße vom unabhängigen Versicherungsmakler Saarbrücken
Claude Burgard
„Fachwirt für Versicherungen & Finanzen (IHK)“
http://www.versicherung-saarbrücken.de