Wenn man eine Berufsunfähigkeitsversicherung abschließen würde, diese , was ich nicht hoffe, in Gebrauch kommen sollte,
Frage : wird diese dann vollenz ausgezahlt oder verschwindet ein ganzer Teil im Steuersäckel ??
Servus,
das hängt von der Höhe der Rente und davon ab, was sonst noch an Einkünften da ist.
Leistungen aus solchen Versicherungen werden steuerlich als abgekürzte Leibrenten behandelt, die mit dem Ertragsanteil nach § 22 Nr. 1 Satz 3 Buchst. a Doppelbuchst. bb Satz 4 EStG i. V. m. § 55 Abs. 2 EStDV besteuert werden. Der Ertragsanteil richtet sich nach der voraussichtlichen Laufzeit der Rente bei Rentenbeginn und wird in der Tabelle des § 55 Abs. 2 EStDV abgelesen.
Je jünger man bei Beginn der Rente aus privater BU-Versicherung ist, desto niedriger ist der Ertragsanteil, der zu den „Sonstigen Einkünften“ zählt und in den Gesamtbetrag der Einkünfte einfließt.
Schöne Grüße
MM
Als Ergänzung zur vorherigen Antwort:
Die Besteuerung ist anders wenn die BU als BUZ an eine Rentenversicherung gekoppelt ist und auf die Weise die Beiträge steuerlich gefördert werden.
Dann ist meines Wissens die BUZ ebenso wie die Rentenversicherungsauszahlung voll zu versteuern.
Das ist aus meiner Sicht nicht so tragisch im hohen Alter (weniger Restlaufzeit, mehr sonstige Ersparnisse, und die normale BU wird dann auch höher besteuert) aber solltest du in jungen Jahren berufsunfähig werden ist das der Supergau (da üblicherweise weniger sonstiges angespart und voll abhängig von der BUZ)
–> bei Abschluss einer BUZ sollte eine höhere Rente vereinbart werden (machts natürlich auch teuerer)