Hast du denn einen qualifizierten Realschulabschlus - wenn evtl. auch nur mit schwachen Noten - oder nicht?
Das können wir hier nicht wissen.
Ob dies ausreicht an der BVB teilzunehmen, wirst du erfahren.
Nach dem Absolvieren von 10 „Pflichtschuljahren“ darf man die allgemeinbildende Schule verlassen und hat dann den bis dahin erreichten Bildungsabschluss. Da du die 10. Klasse „geschaft“ hast, hast du mindestens den Hauptschulabschluss. Evtl. den Realschulabschluss. Eher nicht den „qualifizierten“ Realschulabschluss, der zum Besuch der gymnasialen Oberstufe berechtigt. Sonst wäre eine Wiederholung der 10. Klasse nicht angesagt.
Bis zum 18. Geburtstag ist man allerdings weiterhin schulpflichtig. Ob man nun eine Berufsschule, eine berufsbildende Schule oder sonst eine weiterführende Schule besucht, ist egal.