Berusfschule Deutsche Bank

Hey,
ich würde gern wissen ob man während der Berufsausbildung bei der Deutschen Bank, nach dem Berufsschulunterricht zurück in den Betrieb muss.

(Bitte keine antworten wie: „such mal auf der Seite von der Deutschen Bank“, ich habe mich eigentlich schon relativ schlau gemacht.

Danke schöööön

Hallo Adriano,

das ist durchaus möglich. Wenn der Unterricht z.B. deutlich früher endet, ist dies nicht ausgeschlossen. Da mir die DB Regelung nicht vorliegt, ist an dieser Stelle keine genauere Auskunft möglich

Gruss

Ann

Hallo,
bist Du volljährig oder minderjährig?
Hast Du tageweise Unterricht oder Blockunterricht?
Grüße

Das kommt auf die Länge der Berufsschule an.
8 Stunden Berufsschule zählen als 8 Arbeitsstunden, danach musst Du nicht mehr in den Betrieb.
6 Stunden reichen nicht aus, allerdings ist hier der Weg zwischen Schule und Betrieb noch zu beachten. Wenn es vertretbar ist, dass Du den Weg zurücklegen kannst, musst Du arbeiten.

Hallo adriano,

das hängt von zwei Sachen ab:

  • ob du noch minderjährig bist
  • wie viele Stunden der Unterricht dauert.

Wenn du noch minderjährig bist und du schon 9 Std. Unterricht hattest, musst du nicht mehr in den Betrieb. Diese Regelung gilt ab 6 Unterrichtsstunden.

Bei volljährigen Azubis wird das nicht so streng gehandhabt.
Schöne Grüße
Angi

Hi,
wenn 1992 dein Geburtsjahr ist, dann musst du! Sonderregelungen gibt es bei Minderjährigen, bzw. wenn deine Wochenarbeitszeit von 40? Stunden überschritten wird. Anfahrtswege zur BS werden nicht berechnet, die Wegezeit zwischen BS und Bank wohl! Man kann dir das aber als Pause aufdrücken. Verhandle vorsichtig!
LG krebstin

Hallo Adriano,
es ist wie immer. Es kommt darauf an. Bist Du noch nicht 18 Jahre alt gilt das Jugendarbeitsschutzgesetz (§9), dann brauchst Du nach der BS nicht zur Arbeit, wenn Du mehr als 5, also mindestens 6 Stunden a 45 min oder 3 Blöcke a 90 min hattest. Fällt Unterricht aus kann der Betrieb verlangen, das Du arbeiten kommst. Es kommt auch darauf an, wie lange Du von der Schule zum Betrieb brauchst, d.h., wie groß der Umweg ist. Wenn die Arbeitsstätte in der Nähe der Schule oder Deiner Wohnung ist spielt der Umweg keine große Rolle, dann ab zur Arbeit.
Ich gehe davon aus, dass Du älter als 18 bist, dann ist alles Verhandlungssache. Du bist sicher nicht verpflichtet mehr als 8/40 Stunden pro Tag/Woche zu arbeiten. Wenn Ihr verschieden lange Arbeitstage habt musst Du natürlich zusehen, dass Du auf Deine Stunden kommst. Ein voller BS-Tag zählt mit 8 Stunden. Ihr habt sicher eine Betriebsvereinbarung in der die Arbeitszeit, auch die der Lehrlinge geregelt ist. Auf der Homepage der Deutschen Bank ist die sicher nicht zu finden aber im Intranet oder beim Betriebsrat.
MfG Fost

Hallo Adriano, Du hast Dich wie Du schreibst schon relativ schlau gemacht. Was willst Du dann noch für eine konkrete Info?
Ich beantworte es mal allgemein. In wieweit ein Arbeitgeber die Berufsschulzeit auf die tariflich/vertraglich festgelegte Ausbildungszeit anrechnen darf, hängt erst mal von Deinem Alter ab. Bei minderjährigen Azubis werden alle Berufschulzeiten von mehr als 5 x 45 min Unterrichtsstunden mit 8 Zeitstunden angerechnet. Daher kommt die häufige Aussage, wer nach 13:00 noch Unterricht hat, muss danach nicht mher in den Betrieb.
Bei volljährigen Azubis liegt das anders (adriano1992 deutet darauf hin, dass Du über 18 bist;o). Hier wird jede Berufsschulstunde mit 45min angerechnet. Hinzu kommen aber noch Pausen der Berufsschule und Dein Anfahrtsweg zwischen Schule und Ausbildungsbetrieb. Wenn Du jetzt eine 40h Woche mit täglich 8h hst, kann es sein, dass Dein betrieb die restliche Zeit noch als Ausbildungszeit einfordert und Dich zu Recht in Betrieb kommen lässt. Noch „schlimmer“ kommt es, wenn in dem für Deine Branche geltenden Tarifvertrag die betriebliche(!) Ausbildungszeit auf z.B. 40h festgelegt ist (Berufsschulunterricht ist KEINE betriebliche Ausbildungszeit). In diesem Fall kann der Bertrieb sogar verlangen, dass Du nach der Berufsschule die vollen 8h betriebliche Ausbildungszeit nachholst (am BS-Tag wirds schwierig, ggf. über die restlichen Tage verteilt). Es gibt noch eine ganze Reihe von Sonderkonstellationen zu diesem letztgenannten Fall, aber das spar ich mir erst mal und hoffe, Dir trotzdem geholfen zu haben…
Viele Grüße
Michael

hej,
auch wenn dir die Anwort nicht gefällt, es kommt darauf an.
Normaler Berufsschulunterricht, der mind. 6 Stunden dauert, gilt i.d.R. als vollwertiger Arbeitstag.
Wenn es nur drei oder vier Stunden, muss man üblicherweise danach wieder in den Betrieb. In einer betriebsinternen Berufsschule kann es andere Regelungen geben, die z.B. durch eine Betriebsvereinbarung geregelt ist. Hier ist weniger die Homepage hilfreich, sondern der Gang zur Personalabteilung und/ oder Betriebsrat.
Viel Erfolg C

Hallo, in welchem Bundesland findet die Ausbildung statt? Dies kann durchaus eine Rolle spielen. Dann das Alter unter/über 18 Jahre. Ja und dann gibt es tatsächlich Ausbildungsbetriebe denen es egal ist, ob 5/6/ oder mehr Unterrichststunden abgeleistet wurden. Da müssen Azubi zurück in den Betrieb/Bank. In diesem Gewerbzweig kommt dies allerdings seltener vor.
Gruss Ferdi1904

Da kann ich leider nicht weiterhelfen.

Charly

Hallo,

das gilt nicht nur für die Beutsche Bank. Wenn der Berufsschulunterricht weniger als 8 Zeitstunden beträgt, dann ist der Einsatz auch dannach im Betrieb erlaubt. Auch Mehr- oder Überstunden sind zulässig, wenn das in Freizeit ausgeglichen wird.

Beste Grüße

Frank Seiler

Hallo,

ob man bei der Deutschen Bank nach der Berufsschule zurück in den Betrieb muss, ist mir nicht bekannt.

Für Auszubildende, die das 18. Lebensjahr bereits vollendet haben, gibt es keine gesetzliche Regelung. D.h., der Betrieb kann verlangen, dass die Auszubildenden nach der Berufsschule wieder zurück in den Betrieb kommen. Das gilt auch im Blockunterricht. Daher bleibt es eine betriebliche Regelung. Der Betrieb kann also kulant sein und auch die erwachsene Auszubildende nach dem Berufsschulunterricht von der Arbeit befreien.

Für jugendliche Auszubildende gibt es einen gesetzlichen Anspruch auf Freistellung nach der Berufsschule gemäß § 9 Jugendarbeitsschutzgesetz.

Viele Grüße

Sotiria Ekizoglou

Sorry, aber das ist nicht mein in „wer-weiss-was“ angegebenes Spezialgebiet!

Freundliche Grüße
Karlheinz Schudt
http://www.maerchen-erzaehler.de