Hallo Adriano,
es ist wie immer. Es kommt darauf an. Bist Du noch nicht 18 Jahre alt gilt das Jugendarbeitsschutzgesetz (§9), dann brauchst Du nach der BS nicht zur Arbeit, wenn Du mehr als 5, also mindestens 6 Stunden a 45 min oder 3 Blöcke a 90 min hattest. Fällt Unterricht aus kann der Betrieb verlangen, das Du arbeiten kommst. Es kommt auch darauf an, wie lange Du von der Schule zum Betrieb brauchst, d.h., wie groß der Umweg ist. Wenn die Arbeitsstätte in der Nähe der Schule oder Deiner Wohnung ist spielt der Umweg keine große Rolle, dann ab zur Arbeit.
Ich gehe davon aus, dass Du älter als 18 bist, dann ist alles Verhandlungssache. Du bist sicher nicht verpflichtet mehr als 8/40 Stunden pro Tag/Woche zu arbeiten. Wenn Ihr verschieden lange Arbeitstage habt musst Du natürlich zusehen, dass Du auf Deine Stunden kommst. Ein voller BS-Tag zählt mit 8 Stunden. Ihr habt sicher eine Betriebsvereinbarung in der die Arbeitszeit, auch die der Lehrlinge geregelt ist. Auf der Homepage der Deutschen Bank ist die sicher nicht zu finden aber im Intranet oder beim Betriebsrat.
MfG Fost