Ich habe eine Frage. Hab ein Paket bekommen, Abs. so krakelig geschrieben und halb abgerissen, dass man nichts Genaues erkennen kann. Ich habe den Absender leider nicht ,nur einen Nickname und Mail-Adresse, aber derjenige antwortet nicht mehr. Auf jeden Fall ist die Ware kaputt und wäre normalerweise versichert. Jetzt muss man ja bei Schadensmeldung den Absender angeben. Meine Frage: Ist die Post eigentlich verpflichtet, die Daten des Absenders bei Paketen zu registrieren bzw. macht sie das normalerweise, wenn es nicht um eine Online-Frankierung ging und das Paket per Hand beschriftet in der Filiale abgegeben wurde?
Hallo
Die Schadensmeldung bei der Post muss der Absender machen.
Der Empfänger hat ja keinen Vertrag mit der Post. Den hat der Absender abgeschlossen, indem er das Porto bezahlt.
Falls es sich also um gekaufte Ware handelt, ist das ein Problem, wenn man nicht weiß, mit wem man da einen Kaufhandel abgeschlossen hat. Falls das der Fall sein sollte, bitte Informationen, falls noch weitergehende Ratschläge erwünscht sind.
Viele Grüße
Ja, sie wird den Kunden wenigstens darauf aufmerksam machen, das der Absender fehlt sollte etwas mit der Sendung nicht klappen und es zurückgeschickt werden müsste.
Aber im Grunde ist es doch das Problem des Absenders wenn das Paket nicht zugestellt werden könnte.
Und außerdem empfiehlt man allen Kunden innen im Paket ein Doppel der Aufschrift einzulegen.
Aber registriert wird das nicht, also die Post(DHL) kann aus der Sendungsnummer nicht auf den Absender schließen.
MfG
duck313
Im Idealfall.
Das sind doch schon längst keine Beamten oder überhaupt gelernte Kräfte mehr, die da arbeiten. Die sind oft nur knapp angelernt, abgesehen davon oft im Zeitdruck. Die machen nicht immer alles, was sie sollten.
An wen hast Du bezahlt?
Sicherlich nicht an einen Nickname.
Natürlich ist sie dazu nicht verpflichtet und sie macht das auch nicht.
Das hülfe Dir auch genau gar nix, weil jeder jedes Paket mit jedem Absender aufgeben kann.
Das Ganze sieht für mich so aus, als ob man Dir defekte Ware verkauft hätte.
Je nach Höhe des finanziellen Schadens kannst Dir überlegen, ob Du bei der Polizei Anzeige erstattest.
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Echt? Ist das so?
Der Absender hat in der Regel keinerlei Kenntnis über einen evtl. Transportschaden. Den kann nur der Empfänger feststellen.
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Bei einer Schadensmeldung muß das beschädigte Paket an DHL übergeben werden. Wer könnte das wohl tun? Nur derjenige, der das Paket in Händen hält.
Willst Du noch weitere falsche Antworten schreiben?
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So kenne ich das allerdings auch, ob dir das gefällt oder nicht.
Ja, und er muss das dem Absender mitteilen, weil nur der Absender Vertragspartner von Post/DHL ist. Hier das Reklamationsformular:
Dort steht „Datum, Unterschrift Kunde“. Kunde ist der Absender, nicht der Empfänger!
Ich hab’s übrigens selbst erlebt. Sendung kam nicht an Land, bei DHL angerufen, Auskunft von DHL „Ist nett, dass Sie sich melden, aber der Absender muss reklamieren“.
Gruß
Christa
Es geht nicht darum, ob mir was gefällt oder nicht.
Toll!
2 Kreuzchen zur Auswahl: Beschädigung des Inhalts oder fehlender Inhalt
und
„Bitte beachten Sie:
Diese Schadensanzeige ist bei Beschädigung oder Teilverlust des Inhalts von Paketsendungen zu verwenden“
Das Paket muß zur Schadensbegutachtung an DHL gesandt werden.
Soll der Empfänger das zunächst an den Absender zurückschicken, damit dieser das Formular ausfüllt und anschl. das Paket an DHL zur Begutachtung schickt?
Ich sehe einen Riesenunterschied zwischen einem beschädigten und einem nichtangekommenen Paket.
Du nicht?
Für das zweite stellt man einen Nachforschungsauftrag. Das ist ganz klar Sache des Absenders. Das von Dir verlinkte Formular taugt dazu genau gar nicht.
Gruß
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Hi,
es geht grundsätzlich ums Reklamieren, und nochmal, Vertragspartner von DHL ist der Absender, nicht der Empfänger.
Hä? Habe ich gesagt, das ich das Formular benutzt habe? Es geht im UP um ein beschädigtes Paket, und was ich verlinkt habe, ist das Formular, mit dem man das bei DHL anzeigt. Hast ja selbst zitiert!
Nichts anderes habe ich geschrieben.
Muss ich dir den Sinn von Absätzen erklären? Das, was ich im nächsten Absatz schrieb, hatte mit dem Formular nichts zu tun.
Gruß
Christa