Hallo zusammen,
angenommen Person A fährt mit dem Traktor von Person B und hat auch seine
Erlaubnis dafür. Nehmen wir weiter an, dass Person A durch falsche Handhabung
bzw. falschem Schalten die Kupplung zerstört.
Wie würde in so einem Fall die Haftung aussehen?
Meine Vermutung: Zerstört Person A die Kupplung vom Traktor der Person B
schuldhaft, muss Person A der Person B den Schaden ersetzen.
Würde für diesen Fall eine Versicherung einspringen?
Meine Vermutung: Glaube nein, da bspw. in der Privathaftpflichtversicherung
(von Person A) generell Schäden durch Nutzung eines Kfz (schneller als 6km/h)
ausgeschlossen sind.
Eine evtl. Vollkasko für den Trakor würde auch nicht greifen, da es sich um
keine Unfall handelt.
Wie sieht es tatsächlich aus?
Vielen Dank vorab.
Pitufino