Beschädigung eines fremden Fahrezeugs, wie sieht die Haftung aus?

Hallo zusammen,

angenommen Person A fährt mit dem Traktor von Person B und hat auch seine
Erlaubnis dafür. Nehmen wir weiter an, dass Person A durch falsche Handhabung
bzw. falschem Schalten die Kupplung zerstört.

Wie würde in so einem Fall die Haftung aussehen?

Meine Vermutung: Zerstört Person A die Kupplung vom Traktor der Person B
schuldhaft, muss Person A der Person B den Schaden ersetzen.

Würde für diesen Fall eine Versicherung einspringen?

Meine Vermutung: Glaube nein, da bspw. in der Privathaftpflichtversicherung
(von Person A) generell Schäden durch Nutzung eines Kfz (schneller als 6km/h)
ausgeschlossen sind.

Eine evtl. Vollkasko für den Trakor würde auch nicht greifen, da es sich um
keine Unfall handelt.

Wie sieht es tatsächlich aus?

Vielen Dank vorab.

Pitufino

Hallo,

Korrekt. Es sei denn, man hat sich - ausdrücklich oder stillschweigend - auf einen Haftungsausschluß geeinigt.

Wieder richtig.

Einzige (Versicherungs-)Möglichkeit: Der Versicherungsnehmer des Traktors versichert sog. „innere Betriebsschäden“ mit. Auch dies ist aber eher theoretischer Natur, da man erst einmal einen entsprechenden Anbieter finden muss und darüber hinaus z. T. erhebliche Beiträge für diesen Schutz aufgerufen werden.

Viele Grüße
Loroth

Kommt darauf an, was zwischen den beiden vereinbart wurde.

Da es sich hier um ein versicherungspflichtiges Fahrzeug handelt, besteht kein Versicherungsschutz in der Privathaftpflicht. Wäre dies nicht der Fall und es würde sich um eine selbst fahrende Arbeitsmaschine handeln, dann wäre diese bis 20 km/h in einigen Haftpflichtversicherungen mitversichert.

Gruß Apolon