Beschädigte Möbel zurückschicken, welche Rechte?

Einen wunderschönen guten Abend,

heute habe ich meinen Schreibtisch geliefert bekommen und musste bei der Montage leider feststellen, dass die Kanten des Tischen aufgeplatzt sind.
Der Tisch gefällt mir sehr, wäre deshalb damit einverstanden, wenn man mir einfach eine neue Tischplatte zuschickt. Nur was darf ich erwarten?
Ich kann und möchte nicht wieder zwei Wochen warten - wäre eine Expresslieferung angebracht?
Wenn dies nicht möglich ist, kann ich den Tisch zurückschicken oder muss ich eine Reparatur oder einen Ersatztisch akzeptieren?
Wenn ich den Tisch zurückschicken kann, bekomme ich logischerweise mein Geld zurückerstattet, aber auch die Versandkosten der Lieferung und Rücklieferung (Tisch kostet 250€)?

Ich wäre euch wirklich sehr über eure Antworten dankbar!

Malena

Hall Malena,
also generell hast Du natürlich Anspruch auf einwandfreie Ware.
Falls Du den Artikel bei einem Möbelhaus gekauft hast, hat das Möbelhaus das recht Dir eine Ersatzlieferung - neue Platte zu schicken. Lieferzeiten der Reklamation entspricht der Lieferzeit vom Schreibtisch.
Bei einer Bestellung übers Internet bei einem Online Händler hast Du generell 4 Wochen Rückgabe recht mit Geld zurück Garantie ohne Frachtkosten.
Ich würde mit dem Händler sprechen und eine Lösung vorschlagen.
Mit freundlichen Gruß
Möbel Mäx
Hornung

Vielen Dank für deine Antwort!
Zum Verständnis, wenn ich die Ware zurückschicke, bekomme ich nur das Geld für den Tisch wieder, aber nicht die Lieferkosten? Diese betrugen immerhin 25€ :confused:

hallo, gehe ich recht in der Annahme, dass es sich um eine Internetbestellung handelt? Wenn ja kannst Du entweder zurückschicken und bekommst alle Kosten erstattet (auch Versand bei preis > 40€ Warenwert) oder Ersatzteil. Oder Ersatzteil. Express kannst Du m. E. nicht verlangen.

Viel Erfolg

Grüsse, Dirk

Danke für die Antwort! Ja es handelt sich hier um eine Internetbestellung. Bekomm ich denn auch die Versandkosten erstattet, die bereits bei der Anlieferung anfielen? Diese lagen immerhin bei 25€ :confused:

normalerweise kann man die Kostenerstattung der Vrsandkosten nur bei Warenwert unter 40€ auf den Kunden bei Rücksendung abwälzen. Oft bekommt man ein kostenlosen Rücksendeaufkleber. Ich wurde mal in die AGBs schauen, sollte aber kein Problem werden.

Danke für die Antwort! Ja es handelt sich hier um eine
Internetbestellung. Bekomm ich denn auch die Versandkosten
erstattet, die bereits bei der Anlieferung anfielen? Diese
lagen immerhin bei 25€ :confused:

ich glaube wir reden aneinander vorbei :wink: ich mein es eher so, mein Tisch kostet 250€ und ich habe noch 25€ Lieferkosten bezahlt. Müsste ich nun nur die 259 bekommen oder auch noch die 25€. Tut mir leid, wenn ich es unverständlich ausgedrückt habe.

wir reden nicht aneinander vorbei :wink:

Du hast Ansoruch auf Warenwert und Versandkosten, also 275€

ich glaube wir reden aneinander vorbei :wink: ich mein es eher so,
mein Tisch kostet 250€ und ich habe noch 25€ Lieferkosten
bezahlt. Müsste ich nun nur die 259 bekommen oder auch noch
die 25€. Tut mir leid, wenn ich es unverständlich ausgedrückt
habe.

Ja das ist richtig, da Du ja beim Kauf die Fracht akzeptiert hast. Und für die Rücksendung wegen Beschädigung kannst Du ja nichts.
Aber besser wäre doch die Fa. schickt Dir eine neue Platte kostenlos zu. Du hast dann deinen Schreibtisch und die Fa. die Lieferung erfüllt.
Gruß
Möbel Mäx
Hornung

Vielen Dank für deine Antwort!
Zum Verständnis, wenn ich die Ware zurückschicke, bekomme ich
nur das Geld für den Tisch wieder, aber nicht die
Lieferkosten? Diese betrugen immerhin 25€ :confused: