Hallo!
Ich hoffe jemand kann mir Tipps für folgenden Fall geben:
Der Zaun (modularer Sichtschutzzaun, preisgünstige Baumarktvariante) von Person A wird von einem Fahrzeug von Unternehmen B (Transportgewerbe) angefahren und dabei beschädigt. Gefahren ist Angestellter C.
Person A und Unternehmer B haben miteinander telefoniert und B hat A zugesagt den Schaden zu reparieren bzw. Teile zu ersetzen.
Person A möchte keine Geldzahlung als Schadensersatz, sondern mindestens das beschädigte Modul ersetzt und neu gestrichen bekommen.
(1 von 7 Modulen, die jeweils 2m hoch und 3m breit sind, müsste ersetzt werden, weil 1 horizontale Latte gebrochen ist wegen der Anhängerkupplung).
Hier stellt sich die erste Frage: Es ist zwar wenig Schaden entstanden. Lediglich eine Querlatte ist gebrochen. Sie hat eine geriffelte Fräs-Struktur und kann daher quasi nicht ersetzt werden. Da ganze Modul müsste ersetzt (und gestrichen) werden. Könnte A das trotz eigentlich geringem Schaden verlangen? Oder muss eine „Verhältnismäßigkeit“ gewahrt bleiben? (Gibt es dazu §? Gerne Links!)
Ich habe gelesen, dass bei Schäden im Strassenverkehr von unter 250€ von der Versicherung kein Gutachter bezahlt wird. Ist das zutreffend und wo könnte B bzw. A ein Gutachten für die Schadenshöhe an dem Baumarktzaun bekommen? Wäre ein Kostenvoranschlag (eines Schreiners/Handwerkers) für die Reparatur so etwas ähnliches? Wo findet man privat einen Gutachter für ein solches Gutachten?. B möchte seine Versicherung nicht einschalten (Selbstbeteiligung). Kann B in einem solchen Fall auch C haftbar machen?
(selbst die Lösung, dass das beschädigte Modul ausgetauscht und neu gestrichen wird, ist praktisch nicht möglich, weil der Zaun „schwarz“ vor 4 Jahren von einem Polen aufgestellt wurde (keine Rechnung der man das Model/Herkunft des Zauns/Farbe entnehmen könnte vorhanden). A kann also nicht informieren wo man das Modul nachkaufen kann (ist das möglicherweise ein Nachteil für A?) und welche Farbe genau benutzt wurde -Zaun ist eine Seite original „holzfarben“ und andere Seite grün gestrichen- und A würde sich über einen komplett neuen Zaun freuen.
eigentlich müsste B -für einen einheitlichen Look- den kompletten Zaun neu streichen lassen, weil selbst die original grüne Farbe nach 4 Jahren ganz anders aussehen würde als die ausgebleichte 4 Jahre alte)
Freue mich über Meinungen und Infos (gerne mit Links zu offiziellen §, speziell zur Verhältnismäßigkeit von Schaden und Ersatz)
Danke euch.