Beschädigter Zaun während der Arbeitszeit

Hallo!

Ich hoffe jemand kann mir Tipps für folgenden Fall geben:

Der Zaun (modularer Sichtschutzzaun, preisgünstige Baumarktvariante) von Person A wird von einem Fahrzeug von Unternehmen B (Transportgewerbe) angefahren und dabei beschädigt. Gefahren ist Angestellter C.

Person A und Unternehmer B haben miteinander telefoniert und B hat A zugesagt den Schaden zu reparieren bzw. Teile zu ersetzen.

Person A möchte keine Geldzahlung als Schadensersatz, sondern mindestens das beschädigte Modul ersetzt und neu gestrichen bekommen.
(1 von 7 Modulen, die jeweils 2m hoch und 3m breit sind, müsste ersetzt werden, weil 1 horizontale Latte gebrochen ist wegen der Anhängerkupplung).

Hier stellt sich die erste Frage: Es ist zwar wenig Schaden entstanden. Lediglich eine Querlatte ist gebrochen. Sie hat eine geriffelte Fräs-Struktur und kann daher quasi nicht ersetzt werden. Da ganze Modul müsste ersetzt (und gestrichen) werden. Könnte A das trotz eigentlich geringem Schaden verlangen? Oder muss eine „Verhältnismäßigkeit“ gewahrt bleiben? (Gibt es dazu §? Gerne Links!)

Ich habe gelesen, dass bei Schäden im Strassenverkehr von unter 250€ von der Versicherung kein Gutachter bezahlt wird. Ist das zutreffend und wo könnte B bzw. A ein Gutachten für die Schadenshöhe an dem Baumarktzaun bekommen? Wäre ein Kostenvoranschlag (eines Schreiners/Handwerkers) für die Reparatur so etwas ähnliches? Wo findet man privat einen Gutachter für ein solches Gutachten?. B möchte seine Versicherung nicht einschalten (Selbstbeteiligung). Kann B in einem solchen Fall auch C haftbar machen?

(selbst die Lösung, dass das beschädigte Modul ausgetauscht und neu gestrichen wird, ist praktisch nicht möglich, weil der Zaun „schwarz“ vor 4 Jahren von einem Polen aufgestellt wurde (keine Rechnung der man das Model/Herkunft des Zauns/Farbe entnehmen könnte vorhanden). A kann also nicht informieren wo man das Modul nachkaufen kann (ist das möglicherweise ein Nachteil für A?) und welche Farbe genau benutzt wurde -Zaun ist eine Seite original „holzfarben“ und andere Seite grün gestrichen- und A würde sich über einen komplett neuen Zaun freuen.
eigentlich müsste B -für einen einheitlichen Look- den kompletten Zaun neu streichen lassen, weil selbst die original grüne Farbe nach 4 Jahren ganz anders aussehen würde als die ausgebleichte 4 Jahre alte)

Freue mich über Meinungen und Infos (gerne mit Links zu offiziellen §, speziell zur Verhältnismäßigkeit von Schaden und Ersatz)

Danke euch.

Hallo,

zu dem langen Text eine kurze Antwort:

Schaden der Kfz-Haftpflichtversicherung melden.
Dazu Beschreibung des beschädigten Zauns + Fotos.

Den Rest regelt der Versicherer.

Gruß Merger

hallo

danke für das lesen des langen textes. die stelle mit der hohen selbstbeteiligung ist nicht relevant? haftbarmachung von C?
würde mich über ein näheres für und wider einzelner punkte freuen.

LG

hallo

danke für das lesen des langen textes. die stelle mit der
hohen selbstbeteiligung ist nicht relevant?

Welche hohe Selbstbeteiligung meinst Du denn ?

haftbarmachung von C?

Hat C grobfahrlässig oder vorsätzlich gehandelt ?

Gruß Merger

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Hallo!

den Schaden hat doch ein Fahrzeug verursacht und das muss eine Haftpflicht-VS haben,die kennt m.E. nach keinen Selbstbehalt !
Es mag Rückstufungen und Prämienerhöhung im nächsten Jahr geben-
Aber der Halter kann ja geringe Schäden der VS erstatten und wird dann nicht zurückgestuft.
Und B hat es nicht in der Hand,ob A über die VS abwickeln will,bzw. den Schaden selbst dort anmeldet.

Beim Schadenersatz geht es doch auch immer um den Zeitwert der beschädigten Sache. Bei den hier wohl erforderlichen geringen Kosten mag das kaum eine Rolle spielen. Ob man da „neu für alt“- Abzüge macht ?

MfG
duck313

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danke für das lesen des langen textes. die stelle mit der
hohen selbstbeteiligung ist nicht relevant?

Welche hohe Selbstbeteiligung meinst Du denn ?

Wie ich schon geschrieben hatte:
B möchte seine Versicherung nicht einschalten (Selbstbeteiligung)

haftbarmachung von C?

Hat C grobfahrlässig oder vorsätzlich gehandelt ?

nein, jedenfalls nicht nachweislich. offiziell hat C dann mit der Schadenregulierung nichts mehr zu tun?

LG

danke für das lesen des langen textes. die stelle mit der
hohen selbstbeteiligung ist nicht relevant?

Welche hohe Selbstbeteiligung meinst Du denn ?

Wie ich schon geschrieben hatte:
B möchte seine Versicherung nicht einschalten
(Selbstbeteiligung)

es gibt bei der Kfz-Haftpflicht keinen Selbstbehalt !
Wenn der Arbeitgeber seine Kfz-Haftpflicht nicht einschalten will,
dann soll er den Schaden selbst zahlen.
Dies hat aber mit dem AN nichts zu tun.

haftbarmachung von C?

Hat C grobfahrlässig oder vorsätzlich gehandelt ?

nein, jedenfalls nicht nachweislich. offiziell hat C dann mit
der Schadenregulierung nichts mehr zu tun?

wenn dies nicht zutrifft, ist der Arbeitgeber dafür zuständig.

LG

Gruß Merger

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danke für die Infos

)

danke!

:smile: danke!

)

danke!