Beschäftigungsverbot Bürojob

Ich bin jetzt in der 15ten Schwangerschaftswoche und habe leider sehr viele Beschwerden. Von Übelkeit, Rückenschmerzen und starken Unterleibschmerzen ist alles dabei.

Ich arbeite im Büro habe also eine sitzende Tätigkeit. Laut meiner Frauenärztin also überhaupt kein Anlass für ein Beschäftigungsverbot, weil es (bis jetzt) dem Baby gut geht.

Bei uns in der Firma haben mittlerweile 4 Arbeitskollegen gekündigt. Als hätten wir jetzt noch nicht genug stress am Hals um alles zu beweltigen. Es wird also immer mehr und wenn ich anwesend bin werde ich auch nicht geschont.

Ich weiß also garnicht wie ich das Arbeitspensum schaffen soll und kann auch kaum noch schlafen.

Meine Fragen also:

1.)wird im Bürojob generell kein Beschäftigungsverbot erteilt, egal wie sehr dieser Stress mir und auch dem Baby schadet?

2.) Sollte ich ggf. die Ärztin wechseln?

Denn wenn ich mich Krankschreiben lasse falle ich spätestens nach 6 Wochen in das Krankengeld obwohl ich garnichts dafür kann.

Hallo,
Arbeitsverbot gab es zu meiner Schwangerschaftszeit nur bei den Jobs, die Babys gefährden - im Büro also nie. Außer, die Büroangestellte wurde gemobbt. Wirst du gemobbt? Glaubst du, das kannst du begründen? Dann spricht mit deiner Ärztin darüber, sie kann dich an Spezialisten überweisen – wenn sie sich sperrt, kannst du die Ärztin auch wechseln. Ich verstehe beide Seiten; die Ärztin wird von den Kassen kontrolliert und hat bestimmt viele Schwangere vor sich, die auch ohne großen Stress Arbeitsverbot (und vollen Dienstausgleich) wollen und wenn sie allen das gewährt, kriegt sie Druck von den Krankenkassen. Mit meiner Gynäkologin hatte ich das Thema auch mehrfach durchgesprochen; eine toughe Frau, die mit den Pflänzchen unter den werdenden und jungen Mamas so ihre Probleme hat.
Trotzdem verstehe ich auch dich; du arbeitest in einem Sch… job und deine Kollegen flüchten nicht ohne Grund, und du sollst es ausbaden. Das belastet dich und somit indirekt auch dein Baby. Wenn die Ärztin nun sagt, das Baby sei körperlich nicht direkt in Gefahr, hat sie Recht – aber seelisch schadet Stress der Mutter dem Kind durchaus. (Ich hatte nach einem sehr aufreibendem Jobleben und nur 2 Tagen Krankschreibung ein Schreikind, das auch noch 3 Wo. zu früh kam. Ich weiß, wovon ich schreibe. Ging zwar alles prima aus, aber … naja, die ersten Monate waren nicht sooo easy.)
Vertrau also auf dein Bauchgefühl, liefere der Ärztin gute Argumente dafür, dass du eben kein Pflänzchen bist, das sich Leistungen erjammern will, sondern begründe, warum der Job auch im Sitzen übermäßig anstrengt und belastet. Liefere Belege dafür, welche deiner Beschwerden sicherlich psychosomatisch sind. Wechsle notfalls die Ärztin. Könntest du „nur“ mit Krankengeld auch überleben? Notfalls wäre das doch auch eine Option, oder? Bevor du zusammenbrichst …
LG und alles Gute,
Pamelie

Hallo Lulu982013,

leider kenne ich mich in Arbeitsrecht nicht aus. Aber sicher kann dir hier ein anderer Experte helfen, tut mir leid…

Liebe Grüße
Anja

Hallo,

mir fehlt da jetzt das juristische Fachwissen, aber soweit ich weiß, gilt Beschäftigungsverbot nur für solche Berufe, bei denen eine offensichtliche in jedem fall bestehende Gesundheitsgefährdung des ungeborenen Kindes vorliegt - z.B. Friseur (Chemikalien) und auch einige soziale/pädagogische Berufe, in denen die Gefahr der Ansteckung mit bestimmten Krankheitserregern überdurchschnittlich hoch ist.

Zudem muss jeder Arbeitsgeber für Schwangere bestimmte Arbeitsdauern, Pausenmöglichkeiten usw. einhalten.

Dass Du besonderem Stress ausgesetzt bist und man keine Rücksicht auf Dich nimmt, ist natürlich nicht fair. Sofern sich dadurch Deine Arbeitszeiten nicht exorbitant verlängern und Du noch Pausen hast, reicht das bei Weitem nicht aus für ein Arbeitsverbot - denn, und da würde ich der Ärztin mal trauen, Deinem Kind geht es gut. Rückenschmerzen und Übelkeit sind halt keine Gesundheitsgefährdungen, sondern eher Begleiterscheinungen einer Frühschwangerschaft.

Ich glaube, bei BurnOut muss man sich ja auch krankschreiben lassen, da gibt es auch kein Beschäftigungsverbot - obwohl man nichts dafür kann, sondern der berufliche Stress Auslöser ist.

Wenn Du Dich also im Moment nicht gut fühlst und der Arbeit nicht gewachsen bist, die man Dir zumutet, musst Du Dich krankschreiben lassen - es sei denn, Du siehst eine Möglichkeit, mit Deinem Vorgesetzten eine Lösung zu finden.
Ich würde auch mal davon ausgehen, dass es Dir gesundheitlich bald besser geht und dann packst Du den Job auch wieder, wenn Du willst.

Gruß und viel Glück,

NEne

Hallo…nach meiner einschätzung deiner situation würde ich dir erstmal empfehlen die ärztin zu wechseln…wenn du dich unwohl bei ihr fühlst…nur wenn du dich sicher und geborgen bei einem frauenarzt fühlst dann sollte es dieser sein der dich durch deine ss auch begleiten darf / soll. Ansonsten…du bist in der 15. Woche …also noch so ziemlich am anfang…da sind die beschwefden am größten …das legt sich aber wieder…du könntest dich erstmal ein paar wochen krank schreiben lassen und dich etwas erholen und dich auf deine situation einstellen…du sollst schließlich die ss geniessen. Wenn es dir besser geht gehst du wieder arbeiten…versuche nicht die ganze zeit krank zu machen…denn wie du schon saagst…nach 6 wochen bekommst du weniger geld…aber jetzt erhole dich erstmal…drei vier wochen müssen da drin sein. Alles liebe und für weitere fragen stehe ich gern zur verfügung…

Hallo

Trotz der Umstände erst einmal Gratulation zur Schwangerschaft!
Was die Fragen angeht, da muss ich leider passen. Ich kenne mich zwar bei Schwangerschaften soweit aus, aber nicht, was diesen Teil hier angeht. Vor allem, da ich mir sogar noch vorstellen könnte, dass dies 1) unter Arbeitsrecht fällt und 2) sogar vielleicht von Bundesland zu Bundesland anders gehandhabt wird. Vielleicht könnte man sich beim Arbeitsamt mal schlau machen?

Tut mir Leid, dass ich wirklich nicht weiterhelfen kann.
Drücke bei allem die Daumen!!!

Liebe Lulu!

Das Mutterschutzgesetz regelt ganz genau, was Du Darfst, und was nicht!
Dein Arbeitgeber ist verpflichtet sich daran zu halten, sonst macht er sich strafbar. Kontrollierende Behörde ist hier das Gewerbeaufsichtsamt, an die Dein Arbeitgeber auch Deine Schwangerschaft melden muß.

*§ 2 Gestaltung des Arbeitsplatzes
(1) Wer eine werdende oder stillende Mutter beschäftigt, hat bei der Einrichtung und
der Unterhaltung des Arbeitsplatzes einschließlich der Maschinen, Werkzeuge und Geräte und bei der Regelung der Beschäftigung die erforderlichen Vorkehrungen und Maßnahmen zum Schutze von Leben und Gesundheit der werdenden oder stillenden Mutter zu treffen.

*Wer eine werdende oder stillende Mutter mit Arbeiten beschäftigt, bei denen sie ständig stehen oder gehen muss, hat für sie eine Sitzgelegenheit zum kurzen Ausruhen bereitzustellen.

*Werdende Mütter dürfen insbesondere nicht beschäftigt werden

  1. mit Arbeiten, bei denen regelmäßig Lasten von mehr als fünf kg Gewicht oder gelegentlich Lasten von mehr als zehn kg Gewicht ohne mechanische Hilfsmittel von Hand gehoben, bewegt oder befördert werden.

*Werdende und stillende Mütter dürfen nicht mit Mehrarbeit, nicht in der Nacht zwischen 20 und 6 Uhr und nicht an Sonn- und Feiertagen beschäftigt werden.

*(2) Mehrarbeit im Sinne des Absatzes 1 ist jede Arbeit, die

  1. von Frauen unter 18 Jahren über 8 Stunden täglich oder 80 Stunden in der Doppelwoche,
  2. von sonstigen Frauen über 8 1/2 Stunden täglich oder 90 Stunden in der Doppelwoche hinaus geleistet wird. In die Doppelwoche werden die Sonntage eingerechnet.

*(3) Abweichend vom Nachtarbeitsverbot des Absatzes 1 dürfen werdende Mütter in den ersten vier Monaten der Schwangerschaft und stillende Mütter beschäftigt werden

  1. in Gast- und Schankwirtschaften und im Übrigen Beherbergungswesen bis 22 Uhr,

*(4) Im Verkehrswesen, in Gast- und Schankwirtschaften und im übrigen Beherbergungswesen, im Familienhaushalt, in Krankenpflege- und in Badeanstalten, bei Musikaufführungen, Theatervorstellungen, anderen Schaustellungen, Darbietungen
oder Lustbarkeiten dürfen werdende oder stillende Mütter, abweichend von Absatz 1, an Sonn- und Feiertagen beschäftigt werden, wenn ihnen in jeder Woche einmal eine ununterbrochene Ruhezeit von mindestens 24 Stunden im Anschluss an eine Nachtruhe gewährt wird.

>>1.)wird im Bürojob generell kein Beschäftigungsverbot erteilt, egal wie sehr dieser Stress mir und auch dem Baby schadet?>2.) Sollte ich ggf die Ärztin wechseln?

Hallo Lulu982013,
ein Beschäftigungsverbot würde ich nur im äußersten Notfall in Betracht ziehen. Hierbei verringert sich dein Einkommen was zur Berechnung des Elterngeldes herangezogen wird. Du hättest extreme Einbußen dadurch.
Im Büro hast du am wenigsten Anlaß für ein Beschäftigungsverbot. Hier kannst du sitzen, du bist keinen Chemikalien ausgeliefert oder mußt nicht schwer Heben.
Den Streß im Büro machst du dir gewissermaßen selbst. Du bist im Moment unkündbar, also halte dich an das Mutterschutzgesetz auch wenn dein Chef oder Kollegen es anders sehen. Hör auf deinen Bauch, wenn du das Bedürfnis hast dich hinzulegen, dann tu das. Wenn du kurz frische Luft schnappen mußt, dann tu das. Natürlich solltest du deiner „normalen“ Arbeit noch nachkommen, aber Überstunden und ähnliches sind für dich im Moment eben ausgeschlossen.
Du bist nicht krank! Aber etwas eingeschränkt. Ich habe TUC geknabbert und lauwarmen Tee getrunken gegen die Übelkeit. Wärme hilft gegen die Rücken- und Bauchschmerzen (Wärmflasche).
Wenn du merkst, daß du dich vom Streß und der Hektik der anderen anstecken läßt. Setz dich, lehn dich zurück und versuche bis zu deinem Baby hinunter zu atmen. Das machst du bis du wieder entspannter bist (ca. 10x Atmen). Ich wette nach ein paar Tagen kommt der Streß gar nicht mehr so an dich heran.

Alles Gute

Viele Grüße Lore

Hallo,
ein Beschäftigungsverbot ist auch bei einem Bürojob möglich, aber nach §3 MuSchG nur im Rahmen eines individuellen Beschäftigungsverbots. Der Wortlaut ist bewusst allgemein gehalten - kann aber dementsprechend auch völlig unterschiedlich interpretiert werden.

Wegen der schwangerschaftsbedingten Beschwerden wie Rückenschmerzen, Übelkeit etc. gibt es maximal eine Krankschreibung. Eine Therapie mit Medikation und gezielter aktiver und passiver Bewegung ist hier empfehlenswert, damit man die Krankschreibungsphase im eigenen Interesse so kurz wie möglich hält.

Was den Stress angeht, so wird man a) nachweisen müssen, dass er Gefahr für Gesundheit und Leben der Mutter oder des Babys im Sinne einer Krankheit darstellt und b) durch Maßnahmen im Betrieb (Durchsetzung des MuSchG inkl. aller notwendigen Pausen und Rückzugsmöglichkeiten, ggf. Tätigkeitswechsel innerhalb des Betriebs) nicht abgestellt werden kann. Insofern wird die derzeitige Situation nur in Ausnahmefällen tatsächlich zu einem Beschäftigungsverbot führen, aber grundsätzlich ausgeschlossen ist es freilich nicht.

Viele Grüße,
Claudia Franke

Hallo,
Du kannst grundsätzlich in jedem Beruf ein Beschäftigungsverbot bekommen, wenn es medizinisch notwendig ist. Deine Ärztin scheint dafür keine Grundlage zu sehen, wogegen Du es selbst als stressig empfindest. Fühlst Du Dich da nicht gut bei Deiner Ärztin aufgehoben, dann kannst Du Dich natürlich von einem anderen Arzt beraten lassen.

Grüßle

keine ahnung

Hallo Lulu,
oh je, das hört sich wirklich nicht berauschend an. Normalerweise bessern sich anfängliche Beschwerden etwa nach der 12. Woche. Es ist möglich dass du da einfach etwas später dran bist.

Was ich dir dringend raten würde:

1.zu ) Normalerweise beginnt der Mutterschutz erst 6 Wochen vor dem errechneten Entbindungstermin. Wenn es dir wirklich so schlecht geht, ist das allerdings nicht auf die leichte Schulter zu nehmen. Deswegen würde ich außerdem empfehlen:

Such dir eine Hebamme, die dich während deiner Schwangerschaft betreut, entweder zusätzlich zu deiner Frauenärztin oder allein. Jede Frau hat das Recht auf die Betreuung durch eine Hebamme vom ersten Tag der Schwangerschaft an bis 6 Wochen nach der Geburt. Deine Krankenkasse übernimmt das!
Eine gute Hebamme nimmt sich mehr Zeit für dich und all deinen Sorgen. Sie kann alle notwendigen Untersuchungen selbst vornehmen und hat, man möge es mir verzeihen, viel viel mehr Erfahrung mit Schwangerschaft, Geburt und dem Jahr danach als ein Frauenarzt - einfach, weil sie schon während ihrer Ausbildung täglich damit zu tun hat.
Frag deine Frauenärztin, ob sie dir eine Hebamme empfehlen kann, oder such bei google nach Hebbammenpraxen oder Geburtshäusern in deiner Nähe! (Du musst deswegen nicht zwangsläufig im Geburtshaus entbinden, aber in der Regel kann jede Frau dort ihre Schwangerschaftsvorsorge erhalten - und das sehr gut!) „Deine“ Hebamme hat am Ende ein genaues Bild von dir mit allen gesundheitlichen und seelischen Sorgen oder Freuden. Darum kann sie dir auch zu deiner beruflichen Situation besser raten, als ich hier im Internet. Sie kennt auch die Anlaufstellen, um dir gegebenenfalls einen früheren Mutterschutz zu verschaffen. Glaub es nur - bei deiner Hebamme bist du in guten Häden. Sie kann dich sogar zur Geburt ins Krankenhaus begleiten, so dass du nicht von Fremden betreut wirst.

Ansonsten - halt die Ohren steif, ichweiss du hast momentan sehr an der Situation zu knabbern, aber ich bin überzeugt, es lässt sich alles bald regeln. Toi toi toi!

Hallo Lulu,

das Aussprechen des Beschäftigungsverbots unterliegt der Ärztin, daher ist es Ermessenssache.
Nun gibt es drei Möglichkeiten:

1.) du führst ein ernsthaftes Gespräch mit deiner jetzigen Frauenärztin und schilderst ihr die belastende Situation nochmal
2.) du schaltest am Arbeitsplatz einen Gang zurück und arbeitest nur das, was dir möglich erscheint
3.) du wechselst den Frauenarzt, allerdings ohne Garantie, daß diese® dich von deinem Job „befreit“

Ich hoffe, Du findest eine sinnvolle Lösung!

Gruß
Petra

Liebe Silke, vielen Dank für deine Antwort aber in einem Punkt muss ich dich trotzdem kurz korrigieren.

Du kannst Dich dann krankschreiben lassen, gehst nach 5 Wochen

wieder einen Tag arbeiten und läßt Dich wieder krankschreiben.
Dann rutscht Du nicht ins Krankengeld und hast keine
finanziellen Einbußen.

Stimmt so nicht. >> Wenn man länger als 6 Wochen wegen der gleichen Krankheit, krank geschrieben wird bekommt man Krankengeld. Da ist auch egal ob man 1 Tag oder 1 Monat dazwischen arbeitet. In der SS ist dann noch die Besonderheit, das alle „Beschwerden“ die auf die SS zurück zu führen sind als eine Krankheit zusammen gefasst werden. Somit sind bei sehr starken Beschwerden die 6 Wochen ganz schnell erreicht.

Trotzdem lieben Dank.

LG Lulu

Liebe Lulu!

Ich bin Krankenschwester und arbeite in einer Schicht immer nur bei einem Klienten, der beatmet ist.
Ich habe die erste ganze Schwangerschaft immer nur gebrochen. 20-30x am Tag. Habe bis zur 17. SSW 5 Kg abgenommen.
War bei einer Hebamme jeden 2. Tag (auch Sonntags) in Behandlung, bekam Akupunktur, Homöopathie, vom FA Gastrosil, Vomex etc.

Ich habe ebenfalls kein Berufsverbot bekommen und bis zum letzten Tag gearbeitet. Ja, ich lag öfter im Krankenhaus, bekam Infusionen und wurde nach 2 tagen wieder entlassen.

Zudem sagte Mein FA damals, dass er mich nicht länger als 14 Tage am Stück krankschreiben könne, da Schwangerschaft keine Erkrankung ist, und viele Frauen diese Übelkeit haben und er Mutter und Kind nicht gefährdet sehe.

Ich habe kein BV bekommen, da der Arbeitsplatz laut Gewerbeaufsichtsamt mit den Mutterschutzgesetz vereinbar war.

  1. Der Klient war mit Nasenmaske beatmet (daher keine besondere Gefährdung des Pflegepersonals durch Keime in der Luftröhre)

  2. Ebenso hatte der Klient keine Zugänge. Weder eine Magensonde noch einen Katheter und benutzte mit Hilfe des Pflegepersonals die Urinflasche und die Toilette.

  3. Ich wurde in den Spätdienst gezogen (Keine Grundpflege, da die der Frühdienst und der Nachtdienst gemacht haben)

  4. Der Toilettengang um 16.30 war mit Lifter vom Sessel auf den Toistuhl, von dort ins Bad schieben über die Toi und 15 Min. später zurück ohne Heben und Tragen.

  5. Der Klient hielt sich den ganzen Tag im Sessel oder Rolli auf.

  6. An Tätigkeiten kamen hinzu Vibraxen (eine Massage), Begleitung bei täglichen Ausflügen, (wobei die Malteser ein Auto und einen Zivi stellten und ich nur für das medizinische zuständig war), Anreichen von verschiedenen Dingen (Telefon, Taschentuch, auf und Abbau des PC, etc.), Anschnallen an ein Beintrainingsgerät, Anreichen der Nahrung…

  7. Im grunde ein „Schlafjob“, bis zuden Tagen, wo der Klient einen Infekt hat. Dann bis zu 40x in einer Schicht Cough Assist benutzung und das ist nicht anstrengend sonder nur nervig, weil man nicht zum Sitzen kommt.

Siehe:
www.hul.de/bilder/pdf/PB%20CoughAssist_0309.pdf
www.youtube.com/watch?v=oUMyb9h2-2w

  1. Keine 12 Std. Schichten sondern 7 Std.

  2. Und mein Klient wohnte noch „oben bei Mutti“! Sprich Mutti wußte als erstes von der SS, als ich so häufig „K…“ gegangen bin und hat ihrem Sohn eingeschärft, dass sei normal und er müsse sich damit abfinden!

Sie war soo süß mit ihren mitte 80…

Es kommt immer auf das Gewerbeaufsichtsamt an, ob Du freigestellt bist oder nicht, da der AG ja Deine Schwangerschaft melden muß.

LG Silke

Hallo,
ich kenne mich zwar nicht genau aus, aber ich denke, generell spricht nichts gegen ein Beschäftigungsverbot. Wenn es dir beschissen geht, dann kannst du nicht arbeiten. Der Schutz der Schwangeren sollte vorgehen, auch in einem Bürojob.
Im Zweifel tatsächlich mal im Bekanntenkreis rumfragen, ob jemand eine/n andere/n gute/n ÄrztIn kennt und zweite Meinung einholen.
Hoffe, dir geht es nicht die ganze Zeit so schlecht.
Lieben Gruß und alles Gute.
Schmunzl

Hallo Lulu,
grundsätzlich kann in jedem Job ein individuelles Beschäftigungsverbot ausgesprochen werden - für eine bestimmte Arbeitszeit oder ganz oder nur für bestimmte Tätigkeiten. Wenn es Ihnen am Arbeitsplatz nicht gut geht, dann lassen Sie sich doch bitte von Ihrem Frauenarzt oder Hausarzt krank schreiben. Sind sie länger krank, dann sprechen Sie das Thema Beschäftigungsverbot erneut an. Wenn Sie v.a. unter Stress am Arbeitsplaz leiden, dann schalten Sie bitte einen Gang zurück. Sprechen Sie mit Ihren Kollegen und Vorgestzten. Machen Sie Pausen. Was haben Sie zu verlieren - Sie sind praktisch unkündbar als Schwangere. Gehen Sie die Sache doch mal aktiv an und denken Sie an Ihre Gesundheit und die Ihres Kindes. Viel Erfolg und alles Gute, SAM

Also ich würde einen Arztwechsel nicht gleich raten aber ne zweite Meinung kann nicht schaden!