Beschäftigungsverbot in der Stillzeit versus Elternzeit

Hallo zusammen,

nehmen wir mal an, dass eine Arbeitnehmerin bereits in der Schwangerschaft wegen der Gefahr für das ungeborene Kind ein Beschäftigungsverbot erhalten habe und der Betriebsarzt dieses nun auch für die Stillzeit ausgesprochen habe. Grund dafür ist die Infektionsgefahr und die mögliche Übertragung auf das ungeborene Kind (vor Geburt) bzw. nun das zu stillende Kind. Dem Arbeitgeber wird dies nun angezeigt, wie bei Beschäftigungsverbot üblich zahlt er weiter das Gehalt und kriegt dieses erstattet.

Nun aber wäre es so, dass der Arbeitgeber nach Ende des gesetzlichen Mutterschutzes acht Wochen nach Entbindung von der Arbeitnehmerin verlangen würde, sie sollte Elternzeit nehmen, obwohl hiervon nie die Rede war. Könnte er dies einfach so verlangen? Und welchen Vorteil hätte eine solche Forderung für den Arbeitgeber, der ja in beiden Fällen etwaige Unkosten ersetzt bekäme?

Ich würde mich über Input zu diesem natürlich rein hypothetischen Fall freuen.

Viele Grüße
Claus

Arbeitnehmerinnen mit Kleinkind sind blöd, so aus Arbeitgebersicht, denn sie müssen stets megapünktlich losflitzen, um irgendeinen Abholzeitpunkt zu erwischen und fehlen darüber hinaus ständig wegen Kind krank. Da ist es besser, man schickt sie zwei Jahre in Elternzeit, dann ist das gröbste Problem schon mal erledigt.

Hi

„Beschäftigungsverbot während der Stillzeit“ ist von der Dauer her für den Arbeitgeber nicht kalkulierbar - es soll Mütter geben, die das endlos hinziehen (kenne eine deren Still-Kind jetzt 5 ist …) - man kann also niemanden anstellen, der in der Zeit die Aufgaben übernimmt

Erziehungsurlaubsvertretungen sind von der Dauer her absehbar und können mit Zeitarbeitsverträgen abgedeckt werden.

Dem Arbeitsgeber wird es weniger darum gehen die Mutter „zu drangsalieren“ sondern darum, dass da von jemandem Arbeit gemacht werden muss …

Gruß H.