Hallo zusammen,
nehmen wir mal an, dass eine Arbeitnehmerin bereits in der Schwangerschaft wegen der Gefahr für das ungeborene Kind ein Beschäftigungsverbot erhalten habe und der Betriebsarzt dieses nun auch für die Stillzeit ausgesprochen habe. Grund dafür ist die Infektionsgefahr und die mögliche Übertragung auf das ungeborene Kind (vor Geburt) bzw. nun das zu stillende Kind. Dem Arbeitgeber wird dies nun angezeigt, wie bei Beschäftigungsverbot üblich zahlt er weiter das Gehalt und kriegt dieses erstattet.
Nun aber wäre es so, dass der Arbeitgeber nach Ende des gesetzlichen Mutterschutzes acht Wochen nach Entbindung von der Arbeitnehmerin verlangen würde, sie sollte Elternzeit nehmen, obwohl hiervon nie die Rede war. Könnte er dies einfach so verlangen? Und welchen Vorteil hätte eine solche Forderung für den Arbeitgeber, der ja in beiden Fällen etwaige Unkosten ersetzt bekäme?
Ich würde mich über Input zu diesem natürlich rein hypothetischen Fall freuen.
Viele Grüße
Claus