Beschäftigungsverbot, Mutterschutz, Resturlaub

Hallo, ich habe befristete Arbeitsvertrag bis 30.03.2018. Mutterschutzfrist endet bei mir 15.03.2018. Arbeitgeber fragt mich, ob ich den Resturlaub 2017 anschliessend bis zum Ende der Befristung 30.03.2018 nehme. Ich bin aus Tschechien, ich habe keine Ahnung. Wenn ich es nicht nehme, muss er es auszahlen, wenn ich anschliessend Elterzeit mache oder ist es anders? Was ist für mich am besten? danke

Hi!

So ist es.

Naja, es macht nicht wirklich einen Unterschied, ob Du die Urlaubstage nimmst und sie vergütet bekommst, während Du wegen Urlaubs zu Hause bist oder aber direkt ab dem 16.03.18 Elternzeit nimmst und Dir den Urlaub abgelten lässt.

Gruß
Guido

vielen dank :slight_smile: