guten morgen ,
als erstes srellt sich mir die frage ob du für das kind eine „VATERSCHAFTSANERKENNUNG“ beim standesamt unterschrieben hast (dies mach mann in der regel wenn ein neugeborenes beim standesamt angemeldet wird )
wenn du keine VATERSCHAFTSANERKENNUNG unterschrieben hast …müsste ja theoretisch erstmal die vaterschaft durch einen vatersschaftstest bewiesen werden !!
Das das jugendamt sich jetzt bei dir meldet liegt daran das die mutter des kindes UvG (Unterhaltsvorschuss)bezieht --das geld holt sich das Jugendamt wieder ) und zwar bei dir !!
Und da das Jugendamt im Sinne des Kindes handelt …geht es natürlich erstmal von den Behauptungen der Kindesmutter aus und bittet dich zur Kasse !
Natürlich kannst du gegen das Schreiben vom JA widerspruch einlegen …dieses Recht besteht immer –
("Er wird aufgefordert ,diese beiden Angelegenheiten per Verpflichtungserklärung innerhalb der nächsten zwei Wochen anzuerkennen "!!!) das heist du hast zwei wochen zeit um dich beim JA zu melden und gegebenenfalls widerspruch einzulegen …des weiteren muss das JA auch erstmal dein Einkommen prüfen ob du überhaupt leitungsfähig bist den es gibt sowas wie den "selbstbehalt "
allerdings solltes du dir im klaren darüber sein das das das JA dann einen gerichtlichen Titel gegen dich erwirkt …sprich …dein einkommen wird vom gericht geprüft …und somit dann die unterhaltshöhe festgesetzt!
Solltest du zweifel an der vaterschaft haben …widerspreche dem schreiben vom amt und dann wird ein vaterschaftstest seitens des gerichtes angeordnet …
Sollten diesbezüglich keine zweifel bestehen …dann würde ich an deiner stelle den sichersten weg gehen und beim gericht einen formlosen antrag auf festsetzung des unterhaltes stellen …du bráuchst dafür keinen anwalt und es kostet kein geld !!
Verwaltungsakt?? nein in dem dem sinne nicht …die briefe von den JA hören sich immer so dämlich an …aber auch nur weil sie in einem schlechten beamtendeutsch geschrieben wurden die wir normalbürger nicht verstehen !!
was die berechnung angeht : ja die ist falsch !!!
grund hierfür ist das das Ja immer von 100% regelsatz ausgeht (in der „Düsseldorfer Tabelle“ )ist festgelegt wieviel unterhalt ein elternteil leisten muss …das richtet sich nach dem einkommen des vaters und nach dem alter des kindes ) …diese tabelle ist aber in der realität nicht immer anzuwenden …da die einzelnen lebensumstände nicht berücksichtigt werden zb geringverdiener ,hartz4 empfänger usw .
daher muss erst mal geklärt werden ob du tatsächlich der vater bist (und somit auch unterhaltverpflichtet) und vor allem musst du dein einkommen usw. darlegen wieviel unterhalt du tatsächlich leisten kannst!!!
Du musst dich auf jeden fall melden beim jugendamt -notfalls auch in form eines widerspruches …darüber hinaus kann ich dir nur den tip geben (wenn die forderung berechtigt ist ) mit dem amt eine zahlungsvereinbarung zu treffen (keine angst die fordern immer pro forma den kompletten betrag der offen ist…das ist standart) den du solltest bedenken das die forderung immer mehr wird solange die kindermutter unterhaltsvorschuss bezieht !
so nun hoffe ich das ich deine fragen beantworten konnte lieben gruss nancy