Bescheid/Widerspruch

Hallo, also, mein Mann hat schon seit 2001 eine Schwerbeschädigung mit 30 %, weil er zweimal eine Bandscheiben-OP Lendenwirbelsäule LWK 4/5 über sich ergehen lassen mußte, außerdem war damals schon der Morbus Scheuermann und der Beckenschiefstand (mit Beinverkürzung ca.1 cm) bekannt! Wir haben jetzt kürzlich einen Verschlimmerungantrag gestellt, weil sich zu den ersten beiden Bandscheibenvorfällen noch 3 weitere gesellt haben (LWK 4/5 letzte Woche operiert, LWK 3/4 und LWK 5/SWK 1) und eine Spinalkanalstenose und eine Spondyloathrose! Der Verschlimmerungsantrag wurde abgelehnt! Jetzt meine Fragen:
1.) Lohnt ein Widerspruch?
2.) Kann man ihm die vor Jahren bewilligten Prozente wieder aberkennen?

Hat jemand einen Tip für mich, wie ich den Widerspruch begründen könnte?
Hilfe…
Tanja

Keine Hilfe, aber
Hallo Tanja

Vielleicht nutzt es mehr, wenn du diese Frage im „Recht“-Brett stellst (dann aber allgemein halten) oder im „Medizin“-Brett.

Gruss
HaegarCH

Hallo Tanja,

zuerst zu Punkt 2. Ja, GdB kann aberkannt werden.

http://www.sbv-nrw.de/abisz/g_text.htm

Wenn ich es richtig verstanden habe, ist er bei deinem Mann nicht aberkannt worden, sondern nur die Höherstufung abgelehnt.
Widerspruch kann er einlegen. Vielleicht findest du hier was Nützliches:

http://vsbinfo.de/gesetz/verfahren.pdf

Dort gibt es auch einen Musterbrief.

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Hallo,

der VdK kann euch helfen:

http://www.vdk.de/perl/cms.cgi?ID=de1

grüsse
dragonkidd

1.) Lohnt ein Widerspruch?

Ich denke schon. Das habe ich selber durch. Die haben alle behandelnden Ärzte angeschrieben. Wenn du die auf deiner Seite hast und du in einem Widerspruchsschreiben gut formulieren kannst, in welchem Sinne Einschränkungen vorliegen, kann durchaus eine Höherstufung des Gesamt-GDBs erfolgen. Wichtig ist nur, dass die Einzel-GDBs in Summe nicht den Gesamt-GDB darstellen. D.h. die können auf die Idee kommen und die Bandscheibenvorfälle als ein Rückenleiden zusammenzufassen und es so formulieren, dass durch die neuerlichen Beschwerden hinzugekommen sind, die den Gesamt-GDB verändern.

VG
Monroe

Tachchen,

also ich habe eine MdE. Bei mir wurde der Verschlechterungsantrag auch zuerst abgelehnt, ich habe dann Widersprochen, ein zweiter Gutachter wurde eingeschaltet und hat dann die MdE heraufgesetzt.

Bei einer Verbesserung kann die MdE auch nach unten korrigiert werden. Also am besten den VDK einschalten!

Gruß

Tina