Liebe/-r Experte/-in, meine Frage: was muss genau in der Arbeitgeberbescheinigung fürs Finanzamt stehen, wenn man das eigene Arbeitszimmer von der Steuer abesetzen möchte? Es ist bei uns so, dass wir für 6 MItarbeiter nur einen PC haben in einem Zimmer, das auch für Klientenkontakte genutzt wird, also noch nicht mal ständig zur Verfügung steht. Daher arbeiten wir alle von zu >Hause aus, ich habe eine eigenes Arbeitszimmer, das auch nur als solches genutzt wird. Mein Chef sagte mir, ich solle die Bescheinigung selbst formulieren, er unterschreibt sie mir. Daher meine Frage. Über eine Antwort würde ich mich sehr freuen! Mareike
Die Bescheinigung des Arbeitgebers ist rechtlich nicht zwingend erforderlich, erleichtert dem Finanzamt aber die Beurteilung.
Wollen Sie das Arbeitszimmer geltend machen, weil Sie dort den Schwerpunkt Ihrer beruflichen Tätigkeit haben? Dann muss der Arbeitgeber bescheinigen, dass Sie Ihren beruf ausschließlich in dem Arbeitszimmer ausüben - also nicht im Büro des Arbeitgebers arbeiten.
Oder wollen sie die Variante (maximal 1.250 Euro); dann muss Ihr Arbeitgeber bescheinigen, dass Sie für die berufliche Tätigkeit keinen Arbeitsplatz beim Arbeitgeber haben (Schreibtisch etc.) und deshalb zu Hause arbeiten müssen.
mfG
Uwe grobshäuser
Hallo,
ich würde ganz normal schreiben das ein arbeitszimmer bestätigt wird und dann die begründung…wie sie, sie mir begründet haben…und das dem chef hin geben und unterschreiben lassen. Noch ein kleiner Tipp man kann beim zuständigen Finanzamt anrufen, sich mit dem zuständigen Sachbearbeiter verbinden lassen (dazu ist ihre Steuernummer wichtig) und den ganz direkt fragen wie er es haben will…die sind meist super nett…und so kann nichts schief gehen.
Ich mach das auch oft für meine Mandanten…
Lg
Janett
Hallo Mareike,
(so ein fauler Chef
Ich habe eine Vorlage, die ein Arbeitnehmer erhalten hat:
hiermit bestätigen wir, dass Frau … in unserem Unternehmen als … eingestellt ist.
Zur Ausübung der beruflichen Tätigkeit ist Frau … auf einen eingerichteten Arbeitsplatz zu Hause angewiesen, da die Firma … den Mitarbeiter/innen mit großen Kundentätigkeit keinen eigenen Arbeitsplätze zur Verfügung stellt.
So oder so ähnlich könnte diese Bescheinigung lauten.
Sonnige Grüße von Soni
Hallo Mareike,
das Arbeitszimmer ist ja nach dem jüngsten BFH-Urteil wieder absetzbar, wenn kein anderer Arbeitsplatz zur Verfügung steht.
Insofern muss Dir dein Arbeitgeber bescheinigen, dass kein Arbeitsplatz zur Verfügung steht.
„Hiermit bestätigen wir Frau… dass wir als Arbeitgeber keinen Arbeitsplatz zur Verfügung stellen“.
Das müsste genügen. Vielleicht sollte der Arbeitgeber, wenn es denn so ist, noch bestätigen:
„Für das von Frau… vorgehaltene Arbeitszimmer leisten wir keinen Kostenersatz.“
Gruß
Ralf