Ich habe eine Frage meine Schule braucht eine Bescheinigung von mir und zwar einen Arbeitsvertrag oder eine Bescheinigung das ich Arbeitsuchend bin.
Leider bin ich im Moment noch auf der Arbeitsuche, darf das Job-Center sich einfach weigern mir die Bescheinigung für die Schule auszuhändigen?
Was ist das für eine Schule, welches Bundesland, und wozu brauchen sie die Bescheinigung? Wenn du Schüler bist, wozu brauchst du einen Arbeitsvertrag?
Das ist ein Abendgymnasium in Neuss - ich mache gerade mein Abitur nach deswegen braucht meine Schule eine Bescheinigung für die Schule.
Entweder Arbeitsbescheinigung oder eine Bescheinigung als Arbeitssuchend.
Doch leider weigert sich das Jobcenter mir eins auszuhändigen, wenn die sich weiterhin so stur verhalten gehe ich zum Rechtsanwalt.
Ich habe doch schließlich ein Recht auf die Bescheinigung.
Wo genau? Ich lese [hier][1]:
Voraussetzungen
Mindestalter: 18 Jahre
Mittlerer Schulabschluss (Fachoberschulreife)
Nachweis einer abgeschlossenen Berufsausbildung
oder einer zweijährigen Berufstätigkeit*
oder der Betreuung eines Kindes im eigenen Haushalt über einen Zeitraum von mindestens zwei Jahren.
Hast du keine abgeschlossene Berufsausbildung und auch keine zweijährige Berufstätigkeit? Und auch nichts vom Jobcenter, dass du arbeitssuchend gemeldet bist? Kein Briefwechsel, nichts?
[1]: http://www.weiterbildungskolleg-neuss.de/index.php?page=voraussetzungen-2
Ich habe eine zweijährige Ausbildung als Verkäufer,
aber für das Abitur muss man noch einen Nebenjob haben oder eine Bescheinigung das man Arbeitssuchend ist.
Die Schule heißt Abendgymnasium - Theodor-Schwan-Kolleg in Neuss/Norf,
ich habe schon meine Bescheinigung für meine abgeschloßene Ausbildung abgegeben.
Nur im Moment habe ich etwas Schwierigkeiten einen Nebenjob zu finden und musste leider auch Arbeitslosengeld II beantragen.
Jetzt weigert sich aber das Jobcenter mir die Bescheinigung für die Schule zugeben,
deswegen wollte ich fragen ob sowas überhaupt erlaubt ist, was ich aber stark bezweifle.
Ich habe doch oben die Voraussetzungen zitiert, da steht nichts von einer aktuellen Berufstätigkeit. Auf der Startseite steht zwar auch „Schule des zweiten Bildungsweges für berufstätige Erwachsene“, aber wenn sie dich bereits aufgenommen haben, und eine bestehende Berufstätigkeit auch nicht als Voraussetzung angegeben ist??
Ich kenne mich mit dem Jpbcenter nicht aus, kann man sich dort überhaupt auch arbeitssuchend melden, wenn man Leistungen von denen bezieht, oder geht das nur bei der Arbeitsagentur? Sonst geh doch zur Arbeitsagentur, melde dich arbeitssuchend und dann hast du auch einen Nachweis darüber.
Ich weiß das hört sich mit dem Nebenjob merkwürdig an, ist aber leider so sonst wird man von der Schule verwiesen.
Ja man kann solche Leistungen auch beim Jobcenter beziehen, bei der Arbeitsagentur war ich, nur die hatten mich dann zum Jobcenter geschickt, heißt also mein Anliegen kann ich nur beim Jobcenter beziehen.
Man muß dort berufstätig sein in den ersten 3 Semestern, mind. aber einen Minijob ausüben. [klickmich] 1
Übrigens dient diese Voraussetzung dazu, daß Berufstätige überhaupt eine Chance haben, sich abends weiterbilden zu können und nicht die Plätze von denen besetzt werden, die sich - weil ohne Job - auch in einer Schule mit Tagesunterricht anmelden könnten.
Gruß
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Doch, eine Seite zuvor steht:
Während der ersten 3 Semester müssen Sie eine Berufstätigkeit, mindestens auf 450€-Basis, ausüben.
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Gibt es einen logisch nachvollziehbaren Grund, warum du dich immer wieder in diesem Brett äußerst, obwohl du offensichtlich keine Expertin für diesen Bereich bist, und warum du grundsätzlich die Angaben der Fragesteller anzweifelst? Wenn der Fragesteller sagt, dass die Schule eine entsprechende Bescheinigung verlangt, sollte zunächst einmal davon ausgegangen werden, dass er weiß, wovon er spricht und nicht vorsätzlich lügt.
Dass das Jobcenter für ALG 2 zuständig ist, ist mir klar, meine Frage ist, ob du dich, nicht um Leistungen zu beziehen, sondern deine Arbeitssuche nachweisen zu können, dich nicht bei der Arbeitsagentur als arbeitssuchend melden könntest.
Guck mal, du könntest das sogar online machen, musst dich nur registrieren (erster Link auf der Seite): https://www3.arbeitsagentur.de/web/content/DE/service/OnlineDienstleistungen/index.htm
Ich muss das übersehen haben, ich hab’s nicht gefunden.
(Gudrun)
Übrigens dient diese Voraussetzung dazu, daß Berufstätige überhaupt eine Chance haben, sich abends weiterbilden zu können und nicht die Plätze von denen besetzt werden, die sich - weil ohne Job - auch in einer Schule mit Tagesunterricht anmelden könnten.
Das weiß ich selber Gudrun ich bin auf der Schule da braucht man mir nicht die Internetseiten Adresse zu schicken ^^.
Gudrun, mir ist schon klar wozu es dient ich hatte aber nicht gefragt weswegen das an an meiner Schule so ist,
sondern ob das Jobcenter mir die Bescheinigung verweigern darf so einfach ist das.
Deswegen meine Frage ging in Richtung des Jobcenters und nicht wieso und weshalb das mit dem Nebenjob so sein muss oder auch ist.
Bist Du denn tatsächlich arbeitssuchend?
Wieviele Bewerbungen hast Du in der letzten Zeit geschrieben?
Wie oft hast Du Dich potentiellen Arbeitgebern vorgestellt?
Warum Du keinen Minijob findest, ist mir ein Rätsel. Minijobs gibt’s wie Sand am Meer (leider! aber das ist ein anderes Thema).
Bei Deiner Ausbildung als Verkäufer müßte das ein Klacks sein.
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Was genau hat das mit der Frage zu tun? Willst du dem Fragesteller helfen, obwohl du über keine Kenntnisse in diesem Bereich verfügst, oder willst du dein Weltbild vom arbeitsscheuen Arbeitslosen bestätigen und den Fragesteller fertig machen?
PS:
Die Arbeitszeiten von Minijobs im Verkauf kollidieren dank der langen Öffnungszeiten in der Regel mit den Unterrichtszeiten von Abendschulen.
Wenn du Jobcenterkunde bist, hast du doch einen Leistungsbescheid bekommen. Würde denn eine Kopie davon der Schule reichen?
Data
Was ist denn DEIN konstruktiver Beitrag zum Thema, oder willst du nur die Rolle des Wadenbeißers verkörpern?
Der Fragesteller definiert sich selbst als „arbeitssuchend“. Da wollte ich halt von ihm wissen, was er unternimmt/unternommen hat, um aus dem Zustand „Arbeitssuche“ in den Zustand „Arbeit gefunden“ überzugehen.
Womöglich hat das Jobcenter dieselben Fragen gestellt
und weigert sich deswegen, diese Bescheinigung auszustellen?
Im Gegenteil: dank der langen Öffnungszeiten ist ein Job im Verkauf optimal mit dem 2. Bildungsweg in Einklang zu bringen:
vormittags Job + abends Schule oder vormittags Schule (diese Schule bietet das auch an!) + abends Job.
Dazu den Freitag + den Samstag ganztägig Job, da kein Unterricht.
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