Hi !
Gesetz den Fall, das Finanzamt verlangt aber eben diese
Bescheinigung, was der AG aber verweigert.
Wie kann man verfahren?
Im Besteuerungsverfahren haben verschiedene Beteiligte eine Pflicht zur Mitwirkung.
Danach hat grundsätzlich die Finanzverwaltung die Sachverhalte aufzuklären (§ 88 AO - Amtsermittlungsgrundsatz). Für diese Aufklärung ist das Finanzamt aber auf die Mitwirkung des/der Beteiligten angewiesen.
Als Beteiligte gelten nach § 78 AO nur der Steuerpflichtige und das Finanzamt. Über den § 93 AO können aber auch „andere Personen“ zur Auskunft herangezogen werden.
Sollte der AG daher eine Bestätigung nicht auf Bitte des AN ausstellen, sollte dieser dies dem FA mitteilen und darum bitten, dass sich das FA zur Sachverhaltsaufklärung direkt an den AG wenden möge. Im Rahmen des § 88 AO ist dann das FA verpflichtet, sich diese Auskunft vom AG zu besorgen.
Wenn das FA nun die Bitte um Bestätigung an den AG richtet, ist dieser nach oben genanntem § 93 AO zur Auskunft verpflichtet. Diese Verpflichtung mag sich aus arbeitsrechtlichen Grundsätzen (von denen dürften wohl AG und Betriebsrat ausgegangen sein) nicht ergeben, aus den steuerrechtlichen Grundsätzen aber schon.
BARUL76
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