Bescheinigungen fürs Finanzamt

Hallo zusammen,

in dem Brett " Arbeitsrecht " hab ich soeben erfahren, dass ein Arbeitgeber keine Bescheinigungen ausstellen muss, über die Anzahl der gearbeiteten Tage im Kalenderjahr.

Gesetz den Fall, das Finanzamt verlangt aber eben diese Bescheinigung, was der AG aber verweigert.
Wie kann man verfahren?

Gruß,
the Captain

Wie kann man verfahren?

Den AG fragen, ob man sie selbst (zu Hause nach Kalender) anfertigen darf.
Dann das Ding von der Sekretärin auf Firmenbriefpapier ausdrucken lassen und von ihr oder dem AG abstempeln und unterschreiben lassen.

Gruß,
JoKu

[MOD] Komplettzitat gelöscht

Hallo JoKu,

Der Arbeitgeber hat die vom Finanzamt geforderte Bescheinigung mit der Begründung abgelehnt, dass es vom Aufwand einfach unmöglich wäre, für 8700 Mitarbeiter solch eine Bescheinigung auszustellen.

Ich frage mich bloß, warum das Finanzamt etwas einfordert, für das es keine Rechtsgrundlage gibt.
Der schwarze Peter wird einfach dem steuerpflichtigen zugeschoben.

Gruß,
the Captain


Ich frage mich bloß, warum das Finanzamt etwas einfordert, für
das es keine Rechtsgrundlage gibt.

Das frage ich mich auch.
Sind vielleicht ein bisschen „großzügige“ Angaben zu den Arbeitstagen gemacht, oder hat liegen ungewöhnliche Arbeitszeiten (6-7 Tage pro Woche) vor?

die vom Finanzamt geforderte Bescheinigung

Wurde diese Anforderung dem AG vorgelegt?

Der Arbeitgeber hat die vom Finanzamt geforderte Bescheinigung
mit der Begründung abgelehnt, …

M. E. ist derAG in solchen Dingen zur Mitwirkung verpflichtet.

… 8700 Mitarbeiter …

Dann gibt es doch einen Betriebsrat oder eine MAV. - Was sagen die denn zu dem Thema?

Gruß,
JoKu


Ich frage mich bloß, warum das Finanzamt etwas einfordert, für
das es keine Rechtsgrundlage gibt.

und ob es die gibt: § 90 AO!

Hi !

Gesetz den Fall, das Finanzamt verlangt aber eben diese
Bescheinigung, was der AG aber verweigert.
Wie kann man verfahren?

Im Besteuerungsverfahren haben verschiedene Beteiligte eine Pflicht zur Mitwirkung.

Danach hat grundsätzlich die Finanzverwaltung die Sachverhalte aufzuklären (§ 88 AO - Amtsermittlungsgrundsatz). Für diese Aufklärung ist das Finanzamt aber auf die Mitwirkung des/der Beteiligten angewiesen.

Als Beteiligte gelten nach § 78 AO nur der Steuerpflichtige und das Finanzamt. Über den § 93 AO können aber auch „andere Personen“ zur Auskunft herangezogen werden.

Sollte der AG daher eine Bestätigung nicht auf Bitte des AN ausstellen, sollte dieser dies dem FA mitteilen und darum bitten, dass sich das FA zur Sachverhaltsaufklärung direkt an den AG wenden möge. Im Rahmen des § 88 AO ist dann das FA verpflichtet, sich diese Auskunft vom AG zu besorgen.

Wenn das FA nun die Bitte um Bestätigung an den AG richtet, ist dieser nach oben genanntem § 93 AO zur Auskunft verpflichtet. Diese Verpflichtung mag sich aus arbeitsrechtlichen Grundsätzen (von denen dürften wohl AG und Betriebsrat ausgegangen sein) nicht ergeben, aus den steuerrechtlichen Grundsätzen aber schon.

BARUL76

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Hallo,

Der schwarze Peter wird einfach dem Steuerpflichtigen
zugeschoben.

Wieso fragt das Finanzamt wohl? Vermeintlich erhält das Finanzamt diverse Steuererklärung besonders schlauer Menschen, die für eine Teilzeitstelle mit 16 Stunden angeben, fünf Tage die Woche 50 km zur Arbeit gefahren zu sein. Hier wird kein schwarzer Peter verschoben. Hier wird lediglich geprüft, ob die Angaben in der Steuererklärung richtig sind.

Es grüßt

Berta