Beschlagnahmte russische Gelder

Servus,

von der Leyen will „beschlagnahmte russische Gelder“ für den Wiederaufbau der Ukraine nutzen.

Weiß zufällig jemand, ob damit nur das Geld von Oligarchen (das wird hier impliziert) gemeint ist, oder auch Mittel des russischen Staates bzw. staatlicher Firmen?

LG

Aus dem Text kann man eigentlich nur den Bezug auf Oligarchen herausnehmen.

Vermutlich will man mit russischen Staatseigentum nicht noch mehr Öl ins Feuer gießen. Ich würde da auch eher in der Form vorgehen, dass die Ukraine nach Kriegsende Forderungen an Russland stellt, Russland lehnt das ab, Ukraine geht vors Gericht und lässt sich einen entsprechenden Rechtstittel geben und die westlichen Staaten beschlagnahmen dann russisches Eigentum so lange, bis die Forderungen befriedigt sind.

Da das ein langwieriger Prozess werden könnte, müssten der Ukraine vorab entsprechende Kredite zur Verfügung gestellt werden. Deren Kosten würden in die Forderungen der Ukraine mit einfließen, so dass diese Kreditkosten auch von Russland mitbezahlt werden müssten.

Ein solches Vorgehen würde vermutlich wieder neue Kriegsdrohungen generieren.

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Hallo,

ich wundere mich gerade. Mir war bisher nicht bewusst, dass diese Vermögen beschlagnahmt sind. Bisher war mir nur der Terminus „eingefroren“ bekannt. Vor etwa einem Monat überflog ich eine Kolumne, die sich um die Schwierigkeiten einer gesetzestreuen Beschlagnahmung drehten.

Vor einer Woche hat Christian Lindner vor der G7-Finanzministerkonferenz angedeutet, dass er sich vorstellen kann, dass auch die Auslandsvermögen der russischen Staatsbank beschlagnahmt werden können. Meldung bei t-Online

Vielleicht zeichnet sich hier ein Vorgehen ab, was schon in den nächsten Wochen bis Monaten umgesetzt wird.

Grüße
Pierre

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Ja, das würde mich auch interessieren. Ich halte es für rechtsstaatlich bedenklich, Privateigentum ohne Gerichtsurteil „anzutasten“. Wenn so etwas per „Dekret“ durchführbar ist, dann ist das kein gutes Nievau, auf das man sich damit begibt.

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Vor allem öffnet man damit die Büchse der Pandora…

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Ich meine in den Medien der vergangenen Wochen gehört zu haben, dass die EU in dieser Sache an einer rechtssicheren Verordnung arbeitet.

Soeben war v.d.L. in der 20:00 Tagesschau zu sehen. Sie trat mit den Worten vor die Kamera: „wir arbeiten daran, die rechtlichen Grundlagen zu schaffen“ (frei zitiert).

Ich habe jetzt hier noch Konkreteres gefunden:

https://orf.at/stories/3267673/

Die EU-Kommission will es ermöglichen, eingefrorenes russisches Geld für den Wiederaufbau der Ukraine zu beschlagnahmen. Einen entsprechenden Gesetzesvorschlag will die Brüsseler Behörde morgen vorlegen.
[…]
Zugleich will die Kommission eine Reform des EU-Rechts für die Konfiszierung und Wiedererlangung von Vermögenswerten vorschlagen. So sollen die Befugnisse nationaler Behörden zum Aufspüren, Einfrieren, Einziehen und Verwalten von Erträgen aus Straftaten gestärkt werden. Das soll auch grundsätzlich im Kampf gegen organisierte Kriminalität helfen.

Ich muss sagen, dass ich eher skeptisch bin, wenn es um die Enteignung von Privatbürgern (und das sind die meisten Oligarchen) geht. Viel interessanter fände ich, wenn man direkt auf das Geld des russischen Staates zugreifen könnte. Geht das überhaupt? Soweit ich das verstehe, hat die EU ja nicht direkt Zugriff auf diese Gelder, sondern blockiert nur den russischen Zugriff darauf.

Da gab es doch mal den Grundsatz, dass Taten oder Unterlassungen nicht rückwirkend strafbewehrt werden können.

Nun wird unser Rechtssystem der Willkür unterworfen? Auch der Versuch ist strafbar - heißt es in vielen Gesetzen.

Deshalb müssen die Forderung der Ukraine von dieser bei einem Gericht geprüft und für richtig gehalten werden. Dann erhält die Ukraine einen Rechtsstitel gegen den Staat Russland. Mit diesem Rechtsmittel kann sie zu befreundeten Staaten gehen und um Rechtshilfe bitten. Wenn dann irgendwo eine Aeroflotmaschine in einem dieser Staaten landet, steht zum Empfang der Gerichtsvollzieher bereit und sagt: Schluss, aus, vorbei, diese Boeing gehört jetzt der Ukraine und die kann sie dann verkaufen wohin sie will.

Wenn es sich beim „System Putin“ nicht um organisierte Kriminalität handelt, wo dann?

Jedes Mitglied ist voll mitverantwortlich. Die Frage ist nur, ob so etwas durchsetzbar ist.,

Ich schrieb ja auch ‚die meisten‘. Das wird man sich natürlich im Einzelfall anschauen müssen, aber die Unterscheidung zwischen privatem und staatlichem Vermögen finde ich wichtig.

Ich auch, aber wenn sich beides wie aktuell in Russland derartig vermengt, dass man es nicht mehr auseinanderhalten kann, wird es wirklich schwierig.

Aber ein bisschen träumen darf man ja auch

Wahrscheinlich ist es in der Praxis besser, wenn man sich rein an die Staatsgelder hält. Das Eigentum ist klar zugeordnet, man muss nicht lange nach dem Eigentümer suchen. Der russische Staat existiert immer, der kann also nicht irgendwo in einem anderen Staat verschwinden oder auch einfach nur wegsterben. Warum also große Schwierigkeiten mit den Privatleuten in Kauf nehmen? Wenn man auf die Staatsgelder zugreift, hat der russische Staat ja dann jederzeit die Möglichkeit sich bei seinen eigenen Oligarchen das Geld zurückzuholen oder auch nicht – die Gläubiger muss das dann nicht mehr interessieren.

Ohne eigene Bewertung möchte ich die Betrachtung teilen, die Telepolis zusammengestellt hat: