Hallo,
man stelle sich vor, in einem Unterrichtsraum sitzen 28 Schüler und jede Minute klingelt ein Handy. Wie soll die Schule ihren Bildungs-, vor allem aber ihren Erziehungsauftrag erfüllen?
Schon ein einziges Handyklingeln schafft es, alle Konzentration auf das gerade zu behandelnde Thema zu zerstören. Wie soll Ihr Sohn lernen und ( oft am wichtgsten für Eltern!) gute Zensuren erhalten?
Genau dafür hat die Schule diese Schulordnung/ Hausordnung geschaffen,aus der Not heraus und zum Schutz aller Schüler vor Ablenkung und für ordentliche Lernerfolge. Und damit für alle verbindlich!!
Sie müssen nun entscheiden, wie wichtig das Handy ist.
„… dass es nach Tag x oder nach Unterrichtsende ausgehändigt werden muss?“ Sicher muss man das gute Stück nicht gleich wieder abholen.Man muss als Elternteil nicht sofort springen, wenn unser Schützling sich nicht an die Normen hält, denn die Schüler kennen dieses Prozedere genau. Lassen Sie Ihren Sohn ruhig etwas zappeln, sonst kann es passieren, dass Sie Ihre Zeit bald wieder für das Abholen des Handys opfern müssen.
Sicher weiß jeder, dass ein Handy heutzutage ( natürlich außerhalb des Unterrichts)lebensnotwendig ist. Trotzdem gibt es in Hessen kein Gesetz, das diese Handhabung in der Schule außer Kraft setzt.
Eine Möglichkeit sehe ich trotzdem: Schreiben Sie dem Klassenlehrer/in einen Brief oder rufen Sie an und schildern Sie Ihr Zeitproblem, bitten Sie ihn/ sie eine Ausnahme zu machen und vor allem:Versichern Sie ihm/ ihr, dass das Handyklingeln nicht wieder vorkommen wird. Klären Sie dieses Vorgehen auch mit dem Sohnemann ab, auch er muss wissen, dass er Ihnen schadet, wenn Ihre Glaubwürdigkeit mit dem Handy in die Brüche geht, sollte es wieder klingeln. Denn der Klassenleiter oder auch Schulleiter wird darauf kein 2. Mal eingehen.
Alles Gute
M. W.
Hallo zusammen,
meinem Sohn wurde am heutigen Tage in der Schule das Handy vom
Lehr!:er abgenommen, da dieses im Unterricht klingelte. So weit,
so korrekt, bloß steht in der Schulordnung der Schule, dass
eine Wiedergabe des Gegenstandes nur an einen
Erziehungsberechtigten geschieht.
Da ich, wie auch mein Mann, vollzeit arbeiten und das
Sekretariat nur von 08.00-13.00Uhr geöffnet hat, fragen wir
uns, wie wir das Handy abholen sollen.
Ist diese Schulordnung wirklich verbindlich? Gibt es im
Bundesland Hessen keine entsprechende Rechtssprechung, dass es
nach Tag x oder nach Unterrichtsende ausgehändigt werden muss?
Da wäre eine Kopie eines Gesetzestextes oder ein direkter Link
sehr hilfreich. Ein allgemeiner Link zum hessisch.
Schulgesetzt, ist jedoch nicht hilfreich.
Vielen Dank für eure Hilfe!