Beschlagnahmung von Gegenständen in der Schule

Hallo zusammen,

meinem Sohn wurde am heutigen Tage in der Schule das Handy vom Lehrer abgenommen, da dieses im Unterricht klingelte. So weit, so korrekt, bloß steht in der Schulordnung der Schule, dass eine Wiedergabe des Gegenstandes nur an einen Erziehungsberechtigten geschieht.

Da ich, wie auch mein Mann, vollzeit arbeiten und das Sekretariat nur von 08.00-13.00Uhr geöffnet hat, fragen wir uns, wie wir das Handy abholen sollen.

Ist diese Schulordnung wirklich verbindlich? Gibt es im Bundesland Hessen keine entsprechende Rechtssprechung, dass es nach Tag x oder nach Unterrichtsende ausgehändigt werden muss? Da wäre eine Kopie eines Gesetzestextes oder ein direkter Link sehr hilfreich. Ein allgemeiner Link zum hessisch. Schulgesetzt, ist jedoch nicht hilfreich.

Vielen Dank für eure Hilfe!

Hallo, die Schulordnung schreibt vor, wie im Einzelfall zu verfahren ist. Es ist ja gerade Sinn und Zweck der Schulordnung, dass die Fälle gleich behandelt werden. Wenn Sie das Handy nicht persönlich abholen können, können Sie ja einer volljährigen Person eine Bevollmächtigung schreiben, die das Handy abholt, so in dem Sinn "wir haben den Sachverhalt zur Kenntnis genommen, wir bedauern dies und haben unseren Sohn ermahnt, wir können beruflich…nicht. Wir beauftragten zum Abholen Frau/Mann… Unterschrift beider Elternteile.

Gruss Siegfried.

Hallo.

  1. Handy darf „in der Schule“ nicht verwendet werden.
  2. Bei Mißbrauch wird das Handy während der Schulzeit „in der Schule“ verwahrt.
  3. Eltern müssen über das Fehlverhalten ihres Kindes informiert werden.

Soweit hat sich die Schule korrekt verhalten, aber

  1. Eltern haben ein Recht darauf, mit ihrem Kind „außerhalb der Schule“ zu kommunizieren, auch per Handy.Das bedeutet, dass das Handy außer bei wiederholtem groben Mißbrauch nicht in Beschlag genommen werden darf.
    Bestätigen Sie der Schule, dass Sie überdas Verhalten Ihres Kindes informiert sind und bestehen auf Übergabe des Handys direkt an Ihren Sohn.

Ein eigenes Handy-Gesetz oder einen Erlass gibt es nicht. Das Schulgesetz regelt nur das Verhalten „in der Schule“ nicht aber die Beschlagnahmung von Gegenständen.

Gruß
Karlo

Hallo Grandez,
es ist in der Schulpraxis allgemein üblich, dass Lehrkräfte bei Unterrichtsstörungen durch klingelnde Handys diese vorübergehend einziehen können. Auch die Aushändigung nur an die Erziehungsberechtgten ist üblich. Meiner Meinung nach ist dieses Vorgehen auch gerechtfertigt durch die Pflicht der Lehrkräfte zur Aufrechterhaltung der Ordnung im Unterricht.
Die Übergabe des Handys an Euch dürfte eigentlich kein Problem sein. Notfalls muss man telefonisch eine Übergabe auch zu einem Zeitpunkt, an dem Ihr könnt, vereinbaren.
Viele Erfolg
Wilhelm Habermalz

Hallo,

zuerst einmal sollte man sich überlegen, ob es Sinn macht , wegen eines Handy Stress zu veranstalten, der letztendlich dem Kind mehr schadet als nutzt.

Die Schulverordnung ist eindeutig und die Schulleitung verweigert ja nicht die Herausgabe. Das Handy steht ja zur Abholung bereit.

Ist es den Eltern nicht möglich das Handy selber in Empfang zu nehmen, kann man dem Kind eine Vollmacht ausstellen oder einer Person (Bekannten, Freunde, Verwandte) die das in Auftrag der Eltern durchführen. Normalerweise müßte das Handy dann ausgehändigt werden.

Sollte das Handy danach nicht ausgehändigt werden, kann man

  1. sich einen Tag Urlaub nehmen und erzieherisch auf das Kind einwirken, das das Handy ausgeschaltet bleibt oder auf stumm geschaltet wird

  2. fordern das das Eigentum unverzüglich an den Bevollmächtigen ausgehändigt wird

Meist wurden solche Maßnahmen vom Elternrat(-pflegschaft abgesegnet und eine Änderung läßt sich nur mit diesen durchsetzen.
Und ja. Schulordnungen sind verbindlich. Rektoren haben ein Hausrecht und dürfen es im Rahmen des Schulgesetzes ausüben und mit Zustimmung der Elternvertreter auch über derartige Ordnungsmaßnahmen bestimmen.

Viele Grüße

Hallo,
man stelle sich vor, in einem Unterrichtsraum sitzen 28 Schüler und jede Minute klingelt ein Handy. Wie soll die Schule ihren Bildungs-, vor allem aber ihren Erziehungsauftrag erfüllen?

Schon ein einziges Handyklingeln schafft es, alle Konzentration auf das gerade zu behandelnde Thema zu zerstören. Wie soll Ihr Sohn lernen und ( oft am wichtgsten für Eltern!) gute Zensuren erhalten?

Genau dafür hat die Schule diese Schulordnung/ Hausordnung geschaffen,aus der Not heraus und zum Schutz aller Schüler vor Ablenkung und für ordentliche Lernerfolge. Und damit für alle verbindlich!!
Sie müssen nun entscheiden, wie wichtig das Handy ist.

„… dass es nach Tag x oder nach Unterrichtsende ausgehändigt werden muss?“ Sicher muss man das gute Stück nicht gleich wieder abholen.Man muss als Elternteil nicht sofort springen, wenn unser Schützling sich nicht an die Normen hält, denn die Schüler kennen dieses Prozedere genau. Lassen Sie Ihren Sohn ruhig etwas zappeln, sonst kann es passieren, dass Sie Ihre Zeit bald wieder für das Abholen des Handys opfern müssen.

Sicher weiß jeder, dass ein Handy heutzutage ( natürlich außerhalb des Unterrichts)lebensnotwendig ist. Trotzdem gibt es in Hessen kein Gesetz, das diese Handhabung in der Schule außer Kraft setzt.
Eine Möglichkeit sehe ich trotzdem: Schreiben Sie dem Klassenlehrer/in einen Brief oder rufen Sie an und schildern Sie Ihr Zeitproblem, bitten Sie ihn/ sie eine Ausnahme zu machen und vor allem:Versichern Sie ihm/ ihr, dass das Handyklingeln nicht wieder vorkommen wird. Klären Sie dieses Vorgehen auch mit dem Sohnemann ab, auch er muss wissen, dass er Ihnen schadet, wenn Ihre Glaubwürdigkeit mit dem Handy in die Brüche geht, sollte es wieder klingeln. Denn der Klassenleiter oder auch Schulleiter wird darauf kein 2. Mal eingehen.

Alles Gute

M. W.

Hallo zusammen,

meinem Sohn wurde am heutigen Tage in der Schule das Handy vom
Lehr!:er abgenommen, da dieses im Unterricht klingelte. So weit,
so korrekt, bloß steht in der Schulordnung der Schule, dass
eine Wiedergabe des Gegenstandes nur an einen
Erziehungsberechtigten geschieht.

Da ich, wie auch mein Mann, vollzeit arbeiten und das
Sekretariat nur von 08.00-13.00Uhr geöffnet hat, fragen wir
uns, wie wir das Handy abholen sollen.

Ist diese Schulordnung wirklich verbindlich? Gibt es im
Bundesland Hessen keine entsprechende Rechtssprechung, dass es
nach Tag x oder nach Unterrichtsende ausgehändigt werden muss?
Da wäre eine Kopie eines Gesetzestextes oder ein direkter Link
sehr hilfreich. Ein allgemeiner Link zum hessisch.
Schulgesetzt, ist jedoch nicht hilfreich.

Vielen Dank für eure Hilfe!

Hallo!

Ich denke, dass Sie gegen diese Praxis wenig machen können. Nicht erlaubt ist, das Handy über mehrere Tage einzubehalten. Da aber eine sofortige Rückgabe nach Schulschluss keine Wirkung zeigen würde, weichen die meisten Schule auf die Regelungen mit den Erziehungsberechtigten aus.

Unabhängig von Paragraphen würde ich Ihnen aber dringend raten, hier nicht mit der Schule in Konflikt zu gehen, da dies ein falsches Signal an Ihren Sohn sein könnte. Er lernt dadurch, dass seine Eltern Regeln, die er nicht beachtet, nicht akzeptieren. Dies mag bei einem Handy belanglos sein, kann sich aber, dies zeigt auch meine Erfahrung, angewöhnen. Da die Eltern für die Jugendlichen immer noch - zum Glück - die wichtigste Instanz sind, kann das später dazu führen, dass Regeln zum Beispiel von der Ausbildungsstelle in Frage gestellt werden. Und das kann ungewollte Folgen haben.

Natürlich ist andererseits verständlich, dass Sie zu Schulöffnungszeiten keine Zeit haben. Ich würde einfach mit dem Klassenlehrer oder der Schule Kontakt aufnehmen und die Problematik schildern. OFt lässt sich dann etwas vereinbaren wie Herausgabe an den Schüler gegen Unterschrift der Eltern. So haben Sie das Problem gelöst und Ihr SOhn hat nicht erlebt, dass Eltern und Schule sich widersprechen.

Ich wünsche IHnen udn Ihrem Sohn alles Gute.

Viele Grüße

N. Schmid

Es handelt sich um eine pädagogische Maßnahme im Sinne des § 82 HSchG. Für alle diese Maßnahmen gilt der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit.

Die Schulordnung ist so lange verbindlich, wie sie von den entsprechenden Gremien beschlossen ist und nicht gegen geltendes Recht verstößt.

Nun zu ihrer Anfrage: Es sollte ein Anruf bei der Schulleitung genügen, dass Sie von dem Fehlverhalten Ihres Sohnes Kenntnis genommen haben, dies bedauern usw. Wenn Sie die Situation erklären und auf die Unverhältnismäßigkeit eines längeren Zurückhaltens hinweisen, sollte das genügen, um ihrem Sohn das Handy mitzugeben.

Sollte das nicht der Fall sein, fallen mir zwei Möglichkeiten ein:

Als Erziehungsberechtigte können Sie eine andere volljährige Person beauftragen, die dann stellvertretend agiert - also das Handy abholt.

Es wäre eine Andeutung möglich, eine Dienstaufsichtsbeschwerde beim zuständigen Schulamt wegen Unverhältnismäßigkeit der päd. Maßnahme zu erwägen. Eine Formulierung wie: Mir ist ja an einer weiteren guten Zusammenarbeit gelegen aber wenn… bleibt mir keine andere Wahl als… Ihnen sollte aber klar sein, dass ein solches Vorgehen die Beziehung zur Schulleitung dauerhaft belasten dürfte.

Darüber hinaus würde ich mal mit den anderen Eltern/Elternvertretern sprechen, ob nicht ein Antrag auf Änderung der Schulordnung gestellt werden sollte. Ein einfaches Informieren der Eltern über den Handyeinzug sollte bspw. den gleichen Zweck erfüllen…

Hallo,
Schulordnungen werden gewöhnlich durch die Gremien der Schule (Schulleitung, Lehrerkonferenz, Eltern- und Schülervertretungen) verfasst und erlassen. Sie dienen dazu, das Innenleben der Schule nach den örtlichen Erfordernissen und Rahmensetzungen der Schulgesetze zu regeln. Sie sind verbindlich, es ei denn eine Regelung würde gegen „höherrangiges“ Recht (z.B. ministerielle Verfügung, Landes oder Bunbdesgesetz) verstoßen. Ich kann mir nicht vorstellen, dass das Aushändigen eines einbehaltenen Handys durch ein Landesgesetz geregelt ist.
Im Einzelnen kann eine Schulordnung auch die Teilnahme von Erziehungsberechtigten am Erziehungsprozess in der Schule regeln, also z.B. die Teilnahme an einem Gespräch vorsehen.