Hallo alle miteinander
Am 15.6.2012 wurde nach einem Hammelsprung festgestellt, daß weniger als die erforderliche Hälfte der Parlamentarier anwesend und das Gremium deshalb beschlußunfähig war.
http://www.bundestag.de/dokumente/textarchiv/2012/39…
Gilt bei normalen Abstimmungen ohne Hammelsprung die Regel nicht? Ist da egal, wieviele Leute zum Abstimmen da sind? Wird da nicht nachgezählt?
Wenn nur eine oder einer im Parlament hocken würde und alle anderen „wichtige Termine außerhalb“ haben, würde der eine auch eine Entscheidung treffen können?
…fragt sich
Hans