Beschlußunfähiger Bundestag

Hallo alle miteinander

Am 15.6.2012 wurde nach einem Hammelsprung festgestellt, daß weniger als die erforderliche Hälfte der Parlamentarier anwesend und das Gremium deshalb beschlußunfähig war.

http://www.bundestag.de/dokumente/textarchiv/2012/39…

Gilt bei normalen Abstimmungen ohne Hammelsprung die Regel nicht? Ist da egal, wieviele Leute zum Abstimmen da sind? Wird da nicht nachgezählt?

Wenn nur eine oder einer im Parlament hocken würde und alle anderen „wichtige Termine außerhalb“ haben, würde der eine auch eine Entscheidung treffen können?

…fragt sich

Hans

Gilt bei normalen Abstimmungen ohne Hammelsprung die Regel
nicht? Ist da egal, wieviele Leute zum Abstimmen da sind?

Der Bundestag ist nur beschlussfähig, wenn mehr als die Hälfte seiner Mitglieder anwesend ist. Das steht in § 45 Abs. 1 der Geschäftsordnung des Bundestags. Und das gilt nicht nur für Abstimmungen per Hammelsprung.

Wird da nicht nachgezählt?

Doch, aber nur, wenn jemand die Beschlussfähigkeit bezweifelt. Tut das keiner, und das ist in der Praxis gar nicht selten, dann ist der Beschluss verfahrensrechtlich in Ordnung, selbst wenn nicht die Mehrheit der Mitglieder des BT anwesend gewesen sein sollte.

Wenn nur eine oder einer im Parlament hocken würde und alle
anderen „wichtige Termine außerhalb“ haben, würde der eine
auch eine Entscheidung treffen können?

Das dann wohl doch nicht. Denn auch um die Beschlussfähigkeit bezweifeln zu können, müssen bestimmte Hürden genommen werden. Sind aber nicht einmal genug Mitglieder anwesend, um diese Hürden zu nehmen, geht man wohl davon aus, dass der Bundestag ausnahmsweise beschlussUNfähig ist, ohne dass das formell festgestellt werden müßte. Ein einzelnes Männchen wird daher wohl keine Gesetze machen können.

Hallo

Wird da nicht nachgezählt?

Doch, aber nur, wenn jemand die Beschlussfähigkeit bezweifelt.
Tut das keiner, und das ist in der Praxis gar nicht selten,
dann ist der Beschluss verfahrensrechtlich in Ordnung, selbst
wenn nicht die Mehrheit der Mitglieder des BT anwesend gewesen
sein sollte.

Wenn nur eine oder einer im Parlament hocken würde und alle
anderen „wichtige Termine außerhalb“ haben, würde der eine
auch eine Entscheidung treffen können?

Als Klasenpflgschaftsvorsitzender habe ich häufig die unschöne Situation erlebt, daß nur eine kleine Handvoll Eltern anwesed war. (leider haben manche Eltern kein Interesse an der Schullaufbahn ihrer Kinder) Ich habe dann immer davon abgeraten, die Beschlußfähigkeit feststellen zu lassen. Wir hätten dann ja unverrichteter Dinge nach Hause gehen und ein anders mal wiederkommen müssen.
Der Trick, in der Einladung zu schreiben: „Falls die Versammlung Beschlußunfähig ist, wird 15 Minuten später eine neue Versammlung einberufen, die dann unbeschadet der Anzahl der Teilnehmer beschlußfähig ist.“ Wurde irgendwann von der Schulverwaltung untersagt.
Tach auch

Mediale Aufarbeitung
Die Frage ist ja soweit beantwortet.

Mir ist aber bei deinem Link aufgefallen, dass der eigentliche Anlass für die Feststellung der Beschlussunfähigkeit und die mediale Aufarbeitung dessen gewaltig auseinanderklaffen. In den Medien hieß es, es wäre um das Betreuungsgeld gegangen und Regierung und Opposition haben sich da den schwarzen Peter zugeschoben. Von der CDU war unter anderem von „undemokratischem Verhalten der SPD“ zu hören. Dagegen empfinde ich diesen Vorwurf als sehr undemokratisch, da er, meiner Meinung nach, impliziert, dass die CDU da Beschlüsse durchboxen wollte, ohne dass der Bundestag überhaupt beschlussfähig ist.

Ebenso war in den Medien fast nur vom Betreuungsgeld die Rede, auch wenn es da „nur“ um die erste Lesung des Gesetzentwurfs zum Betreuungsgelds ging. Ich bin mir jetzt nicht so im Klaren drüber, was das mit der ersten Lesung auf sich hat und ob dabei dann irgendwas beschlossen werden kann. Kann da vielleicht wer weiterhelfen?

MfG,
TheSedated

Moin auch,

  1. Was die Opposition getan hat war voellig legal
  2. Wo waren denn die ganzen Koalitionsabgeordneten. Selbst Frau Schroeder, aus deren Haus das Gesetz stammt war nicht anwesend
  3. Wer eine solch wichtige Lesung auf einen Freitagnachmittag legt, ist selber schuld

Zu deiner Frage: Ein Gesetz kann erst verabschiedet werden, nachdem es dreimal gelesen wurde. Ohne die erste Lesung also kein Betreuungsgeld.

Ralph

Danke für die Antworten
Hallo an alle Antwortenden.

die Artikel des betreffenden § hab ich gelesen. Da steht im ersten Satz drin, daß der Bundestag beschlußfähig ist, wenn mehr als die Hälfte anwesend ist.

Ich in meiner Einfältigkeit ging davon aus, daß er dann eben automatisch nicht beschlußfähig ist, wenn weniger als die Hälfte da ist.

Scheinbar ist das eben nicht so. Erst wenn den Abgeordneten die geringe Anzahl Anwesender nicht paßt, erklärt man sich für beschlußunfähig.

Wieder was gelernt. Ich lern schon auch noch irgendwann, mir aus den Gesetzen das MIR gerade Passende herauszulesen…

Hans

Scheinbar ist das eben nicht so. Erst wenn den Abgeordneten
die geringe Anzahl Anwesender nicht paßt, erklärt man sich für
beschlußunfähig.

Wieder was gelernt. Ich lern schon auch noch irgendwann, mir
aus den Gesetzen das MIR gerade Passende herauszulesen…

Und wieder ein Kommentar, der mich an der Sinnhaftigkeit des allgemeinen Wahlrechtes zweifeln läßt.

Im übrigen heißt der passende Rechtsgrundsatz nicht „widdewitt ich mach’ mir die Welt, widde widde wie sie mir gefällt“, sondern „wo kein Kläger, da kein Richter“. http://www.bundestag.de/service/glossar/B/beschl_fae…

die Artikel des betreffenden § hab ich gelesen. Da steht im
ersten Satz drin, daß der Bundestag beschlußfähig ist, wenn
mehr als die Hälfte anwesend ist.

Ich in meiner Einfältigkeit ging davon aus, daß er dann eben
automatisch nicht beschlußfähig ist, wenn weniger als die
Hälfte da ist.

Warum gehst Du von irgendetwas aus, statt einfach neben dem ersten auch den zweiten und dritten Satz des „betreffenden §“ zu lesen? Da steht nämlich deutlich genug drin, dass die (fehlende) Beschlussfähigkeit gerügt und festgestellt werden muß, damit etwas passiert.

Wieder was gelernt. Ich lern schon auch noch irgendwann, mir
aus den Gesetzen das MIR gerade Passende herauszulesen…

Für den Anfang genügt völlig zu lernen, dass es gelegentlich die Erkenntnis ungemein befördert, wenn man neben dem ersten auch zweiten oder gar den dritten Satz eines Textes liest …

Hallo

Warum gehst Du von irgendetwas aus, statt einfach neben dem
ersten auch den zweiten und dritten Satz des „betreffenden §“
zu lesen?

Die hab ich gelesen, sogar mehrfach.

Im 1. Satz steht aber ganz unmißverständlich drin, wann der Rat beschlußfähig ist. Ich bin nun mal in Gedanken davon ausgegangen, daß er im Umkehrschluß eben nicht beschlußfähig ist, wenn zu wenig Leute da sind. Das war wohl mein Fehler.

Da steht nämlich deutlich genug drin, dass die

(fehlende) Beschlussfähigkeit gerügt und festgestellt werden
muß, damit etwas passiert.

Und ich hab das im Gesamtzusammenhang eben anders verstanden.

Deswegen hab ich ja gefragt.

Für den Anfang genügt völlig zu lernen, dass es gelegentlich
die Erkenntnis ungemein befördert, wenn man neben dem ersten
auch zweiten oder gar den dritten Satz eines Textes liest …

Wie mehrfach gesagt, das hab ich getan. Ich werd doch nicht einen Textschnipsel nehmen und mir allein daraus eine Meinung bilden.

Hans

Hallo

Und wieder ein Kommentar, der mich an der Sinnhaftigkeit des
allgemeinen Wahlrechtes zweifeln läßt.

  1. Was heißt „und wieder“?
  2. Ich könnte den Satz als Beleidigung auffassen.
  3. Noch darf man seine Meinung äußern.

Im übrigen heißt der passende Rechtsgrundsatz nicht „widdewitt
ich mach’ mir die Welt, widde widde wie sie mir gefällt“

Wenn die Gesetzeslage immer eindeutig wäre, hätten dann die Gerichte noch so viel zu tun? Im Rechtsbrett gibts aber auch oft verschiedene Meinungen, wobei mir da selten klar ist, wer sich wirklich auskennt und wer nicht.

sondern „wo kein Kläger, da kein Richter“.

Ich konnte mir halt nicht vorstellen, daß da nicht vor jeder Sitzung bzw. Abstimmung gezählt wird, wieviele gerade anwesend sind.

Hans

Hallo,

Und wieder ein Kommentar, der mich an der Sinnhaftigkeit des
allgemeinen Wahlrechtes zweifeln läßt.

  1. Was heißt „und wieder“?

es war nicht das erste mal.

  1. Ich könnte den Satz als Beleidigung auffassen.
  2. Noch darf man seine Meinung äußern.

Zu beidem ein fröhliches „natürlich - ich aber auch“.

Im übrigen heißt der passende Rechtsgrundsatz nicht „widdewitt
ich mach’ mir die Welt, widde widde wie sie mir gefällt“

Wenn die Gesetzeslage immer eindeutig wäre, hätten dann die
Gerichte noch so viel zu tun? Im Rechtsbrett gibts aber auch
oft verschiedene Meinungen, wobei mir da selten klar ist, wer
sich wirklich auskennt und wer nicht.

Das mag ja alles sein nur hat das mit Deinem vorherigen Artikel nichts zu tun.

sondern „wo kein Kläger, da kein Richter“.

Ich konnte mir halt nicht vorstellen, daß da nicht vor jeder
Sitzung bzw. Abstimmung gezählt wird, wieviele gerade anwesend
sind.

Und aus dem „ich konnte es mir nicht vorstellen“ wurde ein „jeder macht, was er will und ich bald auch“.

C.

Hallo

es war nicht das erste mal.

Bin ich unangenehm aufgefallen? Wo?

  1. Ich könnte den Satz als Beleidigung auffassen.
  2. Noch darf man seine Meinung äußern.

Zu beidem ein fröhliches „natürlich - ich aber auch“.

Wie kann das für Satz 2 gelten? Ich versteh dich nicht.

Und aus dem „ich konnte es mir nicht vorstellen“ wurde ein
„jeder macht, was er will und ich bald auch“.

Wie war nochmal die Äußerung eines bekannten bayerischen Politikers vor ein paar Wochen? War das nicht sinngemäß: „Was kümmert uns ein Gesetz. Wenn es uns nicht paßt, dann ändern wir es halt.“ Ich habs im Fernsehen gehört.

Jeder macht was er will.

Hans

Hallo,

es war nicht das erste mal.

Bin ich unangenehm aufgefallen?

nö. Von Dir sprach ich nicht.

Jeder macht was er will.

Na dann.

Gruß
C.

Hallo

Wie war nochmal die Äußerung eines bekannten bayerischen
Politikers vor ein paar Wochen? War das nicht sinngemäß: „Was
kümmert uns ein Gesetz. Wenn es uns nicht paßt, dann ändern
wir es halt.“ Ich habs im Fernsehen gehört.

war das nicht Berlusconi damals?

Jeder macht was er will.

Der eine mehr, der andere weniger.

Gruß
T.

Hallo

war das nicht Berlusconi damals?

Den hätte ich nicht verstanden. Vielleicht hat es auch der eine dem andern nachgeplappert.

Ich komm einfach nicht drauf, welcher Anlaß das war…

Hans

Warum regt sich niemand über das Fernbleiben auf?
Hallo,
ich habe die Beiträge gelesen und bin enttäuscht darüber, dass sich niemand darüber aufregt, dass die Abgeordneten nicht anwesend waren.

Jeder Arbeitnehmer würde nach einer Abmahnung fristlos entlassen werden, wenn er unentschuldigt fehlt.

Folgerichtig wäre es wenn jeder Abgeordnete für jeden unentschuldigten Fehltag 1/20 seiner Bezüge abgezogen bekommen sollte.

Komischerweise sind bei Diätenerhöhungen alle beschlussfähig.

Da wundern sich die Abgeordneten noch über die Politikverdrossenheit!?

Gruß michael