Sehr geehrte Damen, sehr geehrte Herren,
ich werde die Artikel morgen nicht aufgrund einer Rückgabe der von Ihnen angebotenen Kulanz zurück geben, sondern an den Discounter Action, da dieser nach wie vor der Eigentümer der auf dem Kassenbeleg stehenden Artikel ist.
In dem Zusammenhang möchte nochmals audrücklich verdeutlichen, dass durch die Rückgabe der Artikel kein Kaufvertrag genehmigt und somit auch nicht zustande gekommen ist. Die Entgegennahme des Geldes meiner Peron bei Rückgabe der
Artikel soll auch keinen Vergleich begründen.
Sollte etwas von den auf dem Kassenbeleg stehenden Artikel nicht mehr vorhanden oder sich in einem anderen wie von Ihnen erwarteten Zustand befinden, muss von meiner Seite aus auch kein Wertersatz geleistet werden.
Der Kaufpreis ist in voller Höhe zu erstatten.
Sie sind demnach nach wie vor verpflichtet, die vollen Kosten der auf dem Kassenbeleg genannten Summe in Höhe von 476,46 Euro an mich zurück zu erstatten.
Der morgen an mich zurück gegebene Betrag kann auf meine bereits gestellte Forderung selbstverständlich angerechnet werden.