Guten Abend,
wer kann bitte helfen…
Bei meiner Frage, handelt es sich um folgenden Fall:
Der elfjährige Sohn meiner Bekannten hat verschiedene Artikel im Wert von rund 450 Euro in einem Discounter erworben.
Die Artikel hatte er und sein Freund in einem Waldstück deponiert. Dort wurden sie auch von der Polizei entdeckt die diese in Gewahrsam genommen hat. Ein Teil der Artikel befanden sich nicht mehr in den deponierten Kisten.
Meine Beaknnte hat dem Kauf nicht zugestimmt und dies auch dem Discounter mitgeteilt. Der Junge ist anch § 106 BGB beschränkt geschäftsfähig und es hätte demnach die Zustimmung der Eltern (bzw. seiner Mutter) bedurft.
Seither sind 4 Monate vergangen und die Polizei hat die Artikel an meine Schwester wieder ausgehändigt. Da das Kind der letzte Gewahrsaminhaber war…seit einer Woch stehen die Artikel bei meiner Schwester, jedoch sind ja nicht alle Teile erhalten. Meine Schwester hat den Discounter nun in Kenntnis gesetzt, dass die Artikel bei ihr abgeholt werden können, sowie auch nochmals eine Forderung des Geldbetrages mit Frist gesetzt.
Der Discounter stellt sich quer. Die Rechtsabteilung sage, meine Bekannte dürfe nun nur aus Kulanz die Artikel nach 14 Tage nach dem " Kauf " wieder zurückbringen und von den original verschlossenen Artikel würde sie wieder das Geld zurück erhalten.
Da meine Bekannte nicht rechtschutzversichert ist, habe ich eine (gratis) Rechtsberatung in Angespruch genommen und den Fall vor etwa 3 Monaten geschildert.
Der Anwalt pflichtete bei, dass der Discounter aufgrund des nicht zustande gekommenen Vertrages die Kosten des Warenwertes aller ausgehändigten Waren an meine Bekannte sofort- demnach berreits vor Aushändigung der Artikel, auszahlen muss. Egal ob diese noch vorhanden oder aber nur noch teilweise vorhanden sind.
Ob sie die Artikel wieder zurück gibt oder geben kann, sei´dahingestellt.
Jetzt zu meiner eigentlichen Frage:
Was passiert mit der Ware ?
Meine Bekannte hat dem Discounter mitsamt der Forrderung auch mitgeteilt, er solle die Artikel abholen (es sind 3 große Boxen nebst anderen unhandliche Artiel, welche die Kinder zum Hüttenbau nutzen wollten).
Dieser stellt sich weiterhin quer. Es würden keine Artikel abgeholt werden, sondern meine Bekannte solle die Artikel zum Discounter bringen und dann würden genau die Beträge der noch vorhandenen Waren ausgezahlt werden.
Ich habe nun die Befürchtung, dass die Rechtsabteilung, darauf raus möchte, dass wenn die Angelegenheit so wie gewollt abgewickelt wird, meine Schwester eine Rechtschuld anerkennt. Sozusagen dem Kauf zugesimmt hat. Sonst müsste , bzw. könnte sie ja auch die Ware nicht zurück geben und auch nur den Betrag der vorhandenen Artikel zurück erhalten.
In dem Fall wären das dann in etwas statt dem Betrag in Höhe von 450 Euro, in etwa nur 180 Euro.
Müsste der Discounter den Aufpreis nicht aufbezahlen, sodass meine Bekannte wieder wie vor der Ausgabe der Ware durch die Verkäuferin des Discounter gestellt ist ?
Sie war ja eigentlich die Verursacherin der ganze Angelegenheit.
Wie schaut das ganze rechtlich gesehen aus…was wäre im Fall, wenn etwas von den Artikel fehlt oder aber die Polizei die Dinge nicht an meine Schwester ausgehändigt hatte ? Letzteres war bis zu letzt ja überhaupt nicht sicher.
Meiner Ansicht nach hätte der Discounter trotzdem den Betrag zurück erstatten müssen, da es zu keinem Kaufvertrag gekommen ist.
Das eine hat mit dem anderen ja nichts (direkt) zu tun…