Beschränkte Garantie auf B-Ware ?

Hallo,

habe im März 2010 einen Subwoofer gekauft. Garantie (nicht Gewährleistung) des Herstellers beträgt 2 Jahre. Der Subwoofer wurde als B-Ware verkauft, weil auf dem Karton der Aufdruck abgerissen war. (Kartonschutz und Sub völlig neuwertig. Auf der Rechnung ist ausgewisen, das es sich um B-Ware handelt, allerdings wird nicht auf die Garantiebdedingungen eingegangen.

Nun meine Frage - wie verhält es sich mit der Garantie? Besteht diese volle zwei Jahre, oder gibt es eine andere Regelung?

Danke und Gruß,
Sven

Hi,
also generell würd ich mal sagen, B-Ware = halbe Neuware-Garantie also ein Jahr! Das kein Hinweis in der Rechnung zu Finden ist, kommt mir spanisch vor. Letztlich muß jeder Kunde über die AGBs, Widerrufsbelehrung und Gewährleistungen beim Kauf informiert werden. Da diese Infos nicht vorliegen, würd ich sagen, Garantie beanspruchen. Stellt sich der Verkäufer quer, mal andeuten, dass er wohl nicht alle Infos übergeben hat (wozu er nach dem Gesetz verpflichtet gewesen ist :wink:
Gruss, Carsten

Hallo Sven,

vielen Dank für deine Anfrage. Vielleicht vorab ganz kurz der Unterschied zwischen Gewährleistung und Garantie:
Gewährleistung regelt das BGB (§438) = 2 Jahre,
Garantie ist gesetzlich nicht geregelt, sie eine freiwillige Leistung des Herstellers/Händlers und beginnt nach Ablauf der Gewährleistungsfrist.

In deinem Falle ist die Garantie eine freiwillige Leistung des Herstellers/Händlers, die sich i.d.R. auf die Funktionsfähigkeit des Gegenstandes bezieht, wie lange und welche Eigenschaften bzw. welcher Umfang die Garantie umfasst, ist eine individuelle Festlegung vom Hersteller/Händler.

Bei B-Ware wird meistens, die gesetzlich vorgeschriebene Gewährleistung von 2 Jahren, reduziert auf i.d.R 1 Jahr, damit hast du somit keine Gewährleistungsansprüche mehr und solltest die Garantiebedingungen dir genau durchlesen ob ein Anspruch in zeitlicher Abfolge, sowohl als auch in den Garantieleistungen besteht.

viel Erfolg