Beschränkte persönliche Dienstbarkeit/Wohnrecht

Freundliches Hallo an alle im Forum!

Mich plagt da Unwissenheit im Bereich beschränkte persönliche
Dienstbarkeit. In einschlägigen Texten sehe ich zwar gute Hinweise,
aber irgendwie ist der Inhalt wie bei einem Gummiparagraphen…

Wenn in Abteilung 2 im Grundbuch eine b p Dienstbarkeit eingetragen
ist, so erklärt dieser Eintrag/diese Formulierung nicht automatisch
den Inhalt oder Umfang? Das müsste im Vertrag zusätzlich
genau erläutert sein? Oder ist diese p b D stets ein einfaches
Wohnrecht zugunsten einer Privatperson?

Wenn ein Objekt mit Wohn-und Gewerbefläche, und mit eingetragenem
Wohn- und Nutzungsrecht(Wortlaut Kaufvertrag) in Abteilung 2 zugunsten Person A (b p D ) einst gekauft wurde…von Person X,… und Person X
dieses Objekt Jahre später an Person Z verkauft mit b p D (Zustimmung
von Person A lag vor) und in diesem Kaufvertrag nun Wortlaut "Wohnrecht"vorliegt…
Hat Person A nun Wohn-und Nutzungsrecht über das gesamte Objekt oder
nur ein einfaches Wohnrecht? Und wenn Wohnrecht…wofür?
Eine Wohnung, eine Etage…ein Kellerraum?

Wie erlangt man Klärung über Umfang einer beschränkten persönlichen
Dienstbarkeit? Oder denke ich da zu kompliziert?

Und wenn man nun zur Klärung der Sachlage den alten Kaufvertrag benötigt, der Notar aber nicht mehr praktiziert, wo erhält man dann
eine Kopie der Urkunde?

Hoffentlich war meine Frage verständlich :smile:

Freundliche Grüße
murphy

Freundliches Hallo an alle im Forum!

Und wenn man nun zur Klärung der Sachlage den alten
Kaufvertrag benötigt, der Notar aber nicht mehr praktiziert,
wo erhält man dann
eine Kopie der Urkunde?

Frage wg Kopie Urkunde hat sich erledigt!

Freundliche Grüße
murphy

Hallo murphy66,

zu jedem Grundbuch gibt es beim Amtgericht eine Grundakte, in der Verträge, Bewilligungen usw. abgelegt sind. Im Grundbuch selber steht dann nur noch die „Kurzfassung“.
Ich würde erstmal versuchen dort Akteneinsicht zu bekommen.

Gruß
Jörg Zabel

Hallo Jörg, lieben Dank für Deine Meldung!
Der Besuch beim Amtsgericht wird nicht mehr Informationen bringen…
die Beschreibungen sind genauso, wie im beschriebenen Fall dargelegt.
Beim Verkauf von x an z wurde Eintrag in Abteilung II für bpD so
übernommen…später im Kaufvertrag heisst es dann noch mal:
ein eingetragenes Wohnrecht für Person A… Da im ersten Kaufvertrag, der den Eintrag in das Grundbuch einst begründete,die Formulierung Wohn-und Nutzungsrecht steht…stellt sich eben nun die Frage, was bitte ist denn nun Maßgebend? Angabe im Vertrag WOHNRECHT
bei x an z? Und wie legt man ein Wohnrecht aus, wenn größerer Wohnraum
vorhanden ist? Wenn es keine weiteren Verträge oder Vereinbarungen
gibt…hilft da die Definition bpD? Will sich mir nicht so ganz erschliessen :frowning: liebe Grüße, murphy

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