Freundliches Hallo an alle im Forum!
Mich plagt da Unwissenheit im Bereich beschränkte persönliche
Dienstbarkeit. In einschlägigen Texten sehe ich zwar gute Hinweise,
aber irgendwie ist der Inhalt wie bei einem Gummiparagraphen…
Wenn in Abteilung 2 im Grundbuch eine b p Dienstbarkeit eingetragen
ist, so erklärt dieser Eintrag/diese Formulierung nicht automatisch
den Inhalt oder Umfang? Das müsste im Vertrag zusätzlich
genau erläutert sein? Oder ist diese p b D stets ein einfaches
Wohnrecht zugunsten einer Privatperson?
Wenn ein Objekt mit Wohn-und Gewerbefläche, und mit eingetragenem
Wohn- und Nutzungsrecht(Wortlaut Kaufvertrag) in Abteilung 2 zugunsten Person A (b p D ) einst gekauft wurde…von Person X,… und Person X
dieses Objekt Jahre später an Person Z verkauft mit b p D (Zustimmung
von Person A lag vor) und in diesem Kaufvertrag nun Wortlaut "Wohnrecht"vorliegt…
Hat Person A nun Wohn-und Nutzungsrecht über das gesamte Objekt oder
nur ein einfaches Wohnrecht? Und wenn Wohnrecht…wofür?
Eine Wohnung, eine Etage…ein Kellerraum?
Wie erlangt man Klärung über Umfang einer beschränkten persönlichen
Dienstbarkeit? Oder denke ich da zu kompliziert?
Und wenn man nun zur Klärung der Sachlage den alten Kaufvertrag benötigt, der Notar aber nicht mehr praktiziert, wo erhält man dann
eine Kopie der Urkunde?
Hoffentlich war meine Frage verständlich
Freundliche Grüße
murphy