Beschränktessteuerpflicht

Hallo,
Ich beziehe Altersrente aus Deutschland und habe andere Nationalität.Will Türkei auswandern.In Deutschland bin ich Unbeschränktsteuerpflichtigt.Ich habe in derTürkei kein einkommen.Wer im inland kein wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt wird als Beschränkt steuerpflichtige behandelt.
Meine Frage ist :EStG §1 Absatz 3 wer 90 % der einnahmen im inland hat oder seine Einnahmen Grundfreibetrag für Türkei halbe Satz nicht überschreitet kann unbeschränkte Steuerpflicht beantragt werden.
Würde es für mich auch gelten.

Hallo Kemal (gefällt mir besser als Dein Nick),

Ja - falls es nicht bedeutende Einkünfte gibt, die nicht in Deutschland der Einkommensteuer unterliegen, z.B. Miet- oder Pachteinnahmen von Grundstücken, die nicht in Deutschland liegen.

Schöne Grüße

MM

Hallo Aprilfisch,
Hast recht ich hätte neutrale Nickname nehmen sollen.Zu der Zeit wo ich meine angelegt habe war der name nicht so unbeliebt und teile seine politische meinung überhaut nicht.Fehler in meine schreibweise nicht gewollt.

Ich danke für den kurzen antwort.Ich habe die Frage so Formuliert damit ich Klaren antwort erhalte der Antwort ist klar.
Es geht eigentlich um Einen Herr der in Deutschland 1200€ Rente bekommt davon 200€ an seine Exfrau abfindung bezahlt.Er ist 75 Jahre alt ,hat Familie und Krank.Er bekommt aus Türkische rente unter 4000€ jährlich.Das er über 400€ Steuern an Finanzamt bezahlen muss finde ich ungerecht.
Ausserdem schickt Brandenburg alle vier Jahre Bescheide raus mit 4,5% Zinsen.

Meine letzte Frage ist welche Formulare ausser Bescheinigung ausserhalb EU/ EWR ausgefüllt werden muss.
Meine Freundliche Grüsse.

Hallo Erdogan67,

es muss nur die Bescheinigung „außerhalb EU / EWR“ vorgelegt werden, am besten in dieser Version:

und dann den Antrag zusammen mit der Einkommensteuererklärung (unbeschränkte Steuerpflicht) ESt 1 A stellen.

Schöne Grüße

MM

Hallo Aprilfisch,
Dank deine klaren Antworten bin ich gut aufgeklärt.Alles gute für die zukunft.