Beschwerde beim Thüringer Kulusministerium?

Hallo, ich habe große Probleme mit meiner Schule. Mache eine Ausbildung zur Heilerziehungspflegerin und habe die praktische Prüfung nicht geschafft. Nun sollte ich nochmalin die Einrichtung, wo ich sehr große Probleme hatte… Nun habe ich mich schon ans Schulamt gewendet und habe mir ein Anwalt genommen. Das Schulamt hat mir nichts gebracht, bei leichten rechtlichen Fragen mussten sie meine Schule anrufen du fragen. Mit hilfe des anwaltes habe ich es nun durchgesetzt bekommen das ich die Einrichtung doch wechseln kann. Nun habe ich aber weiter das Problem das ich mir selbst eine Einrichtung suchen sollte was ich dann auch tat. Nun hat meine schule aber bei der Einrichtung angerufen und hat denen gesagt das ich schon ein Anwalt habe… Nun hat die Einrichtung Muffengang und wird mich sicher nicht mehr nehmen. Weiter versuche ich seit ca. 8 Wochen eine Schulbescheinigung für das BAföG Amt zu bekommen worauf ich bis heute vergeblich warte und daher kein Geld mehr bekommen und das mit 2 Kinder … langsam habe ich echt angst um meine Existenz :frowning:

Im Voraus haben sie mir immer wieder gesagt ich soll die Ausbildung abbrechen obwohl ich gut bin und alle Prüfungen ohne Probleme bestanden habe und auch sämtliche Einrichtungen waren immer begeistert von mir und die Lehrer auch (habe stehts einsen und zweien in der Praxis bekommen) Nun habe ich ja auch schon ein Anwalt eingeschaltet und ich bezweifel wirklich ob ich die Prüfung überhaupt noch besehen kann, das Problem ist ja auch das ich die Schule nicht einfach wechseln kann denn ich hätte schon in märz einen Antrag auf externen Prüfer stellen müssen. Zu der Zeit wusste ich aber noch nicht das ich durchfallen werde. Nun suche ich Unterstützung und weiß nicht an wem ich mich noch wenden kann.

Hallo,
ich wprde mich bem Job Center, bei einer anderen Schule oder bei der IHK nach einer Stelle umschauen. Auerdem würde ich nicht so viel Angst haben, dass ein Rechtanswalt eingeschaltet wurde. Schließlich ging es nur darum , etwas Sinnvolles für sich selbst zu ermöglichen.

Gruss Siegfried

Ja natürlich, ist es mein gutes Recht einen Anwalt zu nehmen. Aber nachdem er angefangen hat der Schule Briefe zu schreiben, wirken meine Chancen etwas zu erreichen noch kleiner. Die Schule sollte mir nun bis zum 27.07. die Schulbescheinigung zu schicken, damit ich wenigstens weiter BAföG bekommen aber bis jetzt kam noch nichts. Wenn sich bis nächste Woche nichts ergeben hat, soll ich ein Antrag auf ein Eilverfahren bei Gericht einreichen… Aber die Schule ist so stur… Kann man denn nicht noch anders nachhelfen so das die was machen müssen??? Ich leide seit ende des zweiten Ausbildungsjahres an Depression und kann einfach nicht mehr, ich wollte mich etwas in den Ferien aufrappeln, aber momentan geht es mir von Tag zu Tag schlechter. Ich muss einfach was unternehmen sonst wird es mir nie besser gehen…

Hallo,
da häufen sich wirklich einige Probleme, die allerdings nicht unlösbar sind.

Als Erstes rate ich, sich an die „Jugend- und Auszubildendenvertretung“ zu wenden. ( Das ist eine Personaratsvertretung, also ein gewähltes Forum, das sich für Auszubildende einsetzt, und dies auch gern tut. Außerdem ist es kostenlos.) Diese Jugend- und Auszubildendenvertretung vertritt Ihre Rechte und kann an Gesprächen mit der zukünftigen Schule teilnehmen.
Bleiben Sie bitte auch mit der von Ihnen ausgewählten Schule in persönlichen Kontakt, um einen positive Eindruck zu hinterlassen.

Betreffs der BaFöG- Bescheinigung wird Ihnen auch die Auszubildenenvertretung helfen, die werden dem Schulamt " auf die Füße treten". Aber Sie selbst sollten dort anrufen, noch besser wäre zu schreiben und am besten wäre es, persönlich im Schulamt zu erscheinen und um diese Bescheinigung zu bitten. Lassen Sie nicht locker! Es reicht nicht,
nur einen Antrag zu stellen.
Bezüglich der Prüfung, rate ich zu einem Wiederholungsantrag. Sie sind nicht die erste und nicht die Letzte, die eine Prüfung wiederholt. Nur Mut!! Aber auch hier wird Ihnen die Jugend- und Auszubildendenvertretung Genaueres sagen und Sie weiter auf Ihrem Weg begleiten.
Brechen Sie nicht kurz vor Ihrem Ziel alles ab.
Alles Gute!

M.W.

Hallo, Depressionen sind sehr ernst zu nehmen und auf Grund meiner eigenen Erfahrungen „so unnötig wie ein Kropf“. Mir hat damals das Autogene Training sehr geholfen. Also kann ich nur empfehlen: Joga, Gespräche mit anderen, Singen in einem Chor oder Tanzen. Sie sollten all Ihre Sorgen, wenn Sie an Gott glauben, auf Ihn „werfen“. und schauen, dass Sie so schnell wie möglich aus eigener Kraft aus dem Loch rauskommen.
Zu Ihrem Fall: Sie können mit dem Rektor versuchen zu sprechen oder mit dem Sekretariat. Wenn das Geld ausgeht, müssen Sie vor allem ziemlich schnell zum Bürgermeisteramt und Sozialhilfe beantragen. Das Job Center mit Hartz IV dürfte nicht zuständig sein, weil Sie dem Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung stehen. Wenn der Rektor aber weiß, dass er eine solche Bescheinigung ausstellen muss und dass Sie bereits anwaltschaftlich vertreten sind, funktioniert dies meistens.
Allerdings gilt auch hier: Wer unwillig ist, der muss gerichtlich gezwungen werden. Sie haben also nur die Wahl, ohne Geld dazustehen oder die notwendigen Schritte einzuleiten. In Ihrem Fall würde ich mir nicht so viele Gedanken machen, mein ureigenes Recht einzufordern. Oder wollen Sie ohne Geld dastehen? Nach dem ersten Prozess sehen Sie das alles viel lockerer. Als mein ältester Sohn das erste Mal aus der Uni flog, weil er zu viele Wiederholungen hatte, glaubte ich, die Welt stürzt ein. Als er das zweite Mal rausflog, habe ich mich nicht mehr so viel aufgeregt und nur gesagt: Vielleicht mußt du deine Lernhaltung ändern oder ganz was anderes machen. Irgendwie geht das Leben schon weiter und aus jeder Krise kann man mit neuen Erkenntnissen und mit Gewinn für das Leben herausgehen. - Aber nur, wenn man bereit ist, daraus zu lernen und sich nicht selber anlügt.
Mit den besten Wünschen, dass Sie Ihre Depression innerhalb von 3 Tagen überwinden und der Aufforderung, zunächst Ihre eigenen Rechte und Ihr eigenes Gutergehen im Auge zu behalten.

Siegfried

Hallo!

Da Sie schon zwei Kinder haben, gehe ich davon aus, dass Sie volljährig sind. In diesem Fall wäre meine erste Anlaufstelle die Agentur für Arbeit.

Denn unabhängig davon, dass hier ja meines Wissens auch der Bafög-Antrag bearbeitet wird, sind die ja daran interessiert, dass sie möglichst viele in der Ausbildung unterstützen. Außerdem ist diese Stelle unabhängig von den einzelnen Schulen/ Einrichtungen. Und ich denke, wenn die Anfrage vom Arbeitsamt kommt, wird die Einrichtung Sie nehmen, auch wenn Sie einen Anwalt haben, was ja unabhängig von allem ihr gutes Recht ist.

Zum Fall selber kann ich leider wenig sagen, da ich mich in diesem Ausbildungsbereich zu wenig auskenne.

Ich hoffe, ich konnte Ihnen mit dieser Antwort trotzdem helfen und wünsche Ihnen alles Gute.

Viele Grüße

N. Schmid

Hallo,
auch nach mehrmaligem Lesen bleibt mir unklar, was du von mir erwartest. Um antworten zu können müsste eine konkrete Frage gestellt werden. So ist mir dir Problemlage zu vage und andererseits zu komplex um vertretbar und verantwortlich ragen zu können.
bete Grüße
THWU

naja ich möchte mich auf jeden fall über die schule beschweren, so das es auch für die Konsequenzen hat. Ich bin es leid das die schule Gott spielt und denkt sie sind unantastbar. Regelmäßig gibt es sehr große Schwierigkeiten, gerade wenn es um unsere Fachrichtung geht. Es geht speziell um ein Lehrer der nicht nur mich sondern auch deutlich auch andere fertig macht. Ich bin 26 Jahre und muss mir nicht mehr alles gefallen lassen… Ich hatte häufig zeugen bei mir und nicht nur ich wurde als Lügner hin gestellt sondern auch die zeugen. Zusätzlich ist es reine Willkür was die gute Frau treibt in sämtlichen Fachrichtungen gibt es keine Probleme die Einrichtung zu wechseln nur in meine ist es unmöglich… und wenn die Frau nicht weiter weiss macht sie es hinterrücks so das es nicht mehr möglich ist die Einrichtung zu wechseln. (Geht zur Einrichtung und erzählt das ich einen Anwalt genommen haben und macht der Einrichtung angst das sie dann angst haben mich zu nehmen, weil sie angst haben ich könnte ihnen auch mit einen Anwalt kommen…)Weiter verweigert sie sich mir eine Schulbescheinigung zu geben (sie weiss das wir ein Haus gekauft haben und ich zwei Kinder habe die ich zu versorgen habe und damit auf BAföG angewiesen bin)Diese Frau handelt nicht so wie es sein sollte wenn man bei einer Schule für Gesundheit und Soziales angestellt ist. Viele die vor Jahren mit ihrer Ausbildung fertig sind reden von der Frau das sie nicht nur willkürlich ist sondern es auch deutlich zeigt wenn sie jemanden nicht „Leiden“ kann indem sie denen Steine in den Weg legt und das ist ja wohl nicht in Ordnung. Warum ich nicht in die Einrichtung darf wo ich gerne hin möchte ist, das dort in der Gruppe eine Frau ist mit der sie nicht zu recht kommt und nicht einverstanden ist wie sie die Noten und Bewertungen schreibt. (allerdings würde sie mir keine Note geben die nicht gerechtfertigt ist, ob wohl sie mich schon öfter Arbeiten gesehen hat und immer begeistert war) Ich bin aber nun mal schon durch die Prüfung und Facharbeit gefallen. Ich brauche wirklich Hilfe bei der Facharbeit sonst werde ich es wieder nicht schaffen. Aus diesen Grund habe ich mir ja die Einrichtung ausgesucht.

Hallo,

erst mal abwarten wie die Einrichtung darauf reagiert.

Das die Schule (wer genau?) dort angerufen hat und gleich erklärt, das du rechtlichen Beistand in einer anderen Angelegenheit würde ich als Verletzung des Datenschutzes sehen.

Wenn es der Schulleiter war oder in dessen Auftrag, würde ich mich bei diesem schriftlich beschweren und diesbezüglich eine Aufsichtsbeschwede androhen und ihn außerdem auffordern, das so was in Zukunft zu unterlassen ist.

Das müßte dir dein Anwalt, sofern der etwas taugt auch geraten haben. Mich wundert, das der an dem Punkt nicht
interveniert.

Als Plan B würde ich mir noch einen weitere Einrichtung suchen.

Die bisher angeforderte Schulbescheinigung schriftlich einfordern mit Fristsetzung un die somit in Verzug setzen. Wie die Fristen für Sozialgerichte sind, weiß ich leider nicht. Man klagt dann auf Untätigkeit.
Ich würde der Bafögstelle
schreiben, das die Schule dir seit Wochen die Ausstelung verweigert und due leider gezwungen bist dies gerichtlich einzuklagen.

Ob es da Härtefallregelungen gibt, kann ich dir aber nicht sagen. Da du derzeit kein Bafäg beziehst, stelle einen ALG2 Antrag (ergänzend), da du zuwenig Geld zum leben für dich und deine Familie hast.

Dabei beachten, das man Geld zurück erstatten muss, wenn Bafög rückwirkend erstattet wird.
Das Jobcenter kann auch einen Kredit oder Vorschuss auszahlen. Termin vereinbaren, Situation schildern und schauen, was sich machen läßt.

Viele Grüße

Halo,
die Situation scheint mir sehr verfahren zu sein. Grundsätzlich ist wohl das Staatliche Schulamt Südthüringen zuständig? Ich empfehle, diese Seite http://www.schulamt-suedthueringen.de/home/_RSchulau… aufzurufen und das zuständige Schulamt zu kontaktieren. Es macht keinen Sinn, eine Instanz zu überspringen und direkt das Ministerium zu bemühen, denn dieses leitet den Vorgang zur Bearbeitung an das Schulamt zurück! Allerdings sind Deine Angaben auch widersprüchlich, wenn es einerseits heißt:" …sämtliche Einrichtungen waren immer begeistert von mir und die Lehrer auch …" und an anderer Stelle aber:"…habe die praktische Prüfung nicht geschafft … die Einrichtung, wo ich sehr große Probleme hatte … haben sie mir immer wieder gesagt ich soll die Ausbildung abbrechen …" Ich frage mich auch, wer da mit „sie“ gemeint ist.
Leider kann ich in dieser Situation keinen besseren Rat geben. Anwälte sollte man wirklich nur als letztes Mittel in Betracht ziehen
Herzliche Grüße!

Hallo, ans Schulamt habe ich mich gewendet die wussten nichts. sie haben mir gesagt, sie rufen die Schule an und fragen wie die Rechtslage ist… Was meiner Meinung nach eigentlich das Schulamt am besten wissen musste.
Zum zweiten Punkt, es ist ganz einfach wir haben in der Ausbildung 5 Praktika, (bei allen 5 kommen 5 verschiedene Lehrer) die ersten 4 waren begeistert von mir. Der 5. war es nicht. Das gleiche gilt für die Einrichtungen. In Der Vorausbildung hatte ich auch 2 Praktika, alles natürlich über einen längeren Zeitraum, auch diese waren begeistert.
also für mich ist das echt nicht wiedersprüchlich, das einzigste was ich echt fragwürdig finde, ist das ich immer einsen und zweien von der Einrichtung so wie auch von den Lehrer bekommen habe und nun ne 5 … Also für mich ist das echt nicht verständlich wie man von sehr guten Noten nun auf so einer schlechten fallen kann.

PS für mich ist das Schulamt in Worbis also Nordthüringen verantwortlich.

Hallo flisik 123,
es tut mir Leid, dass solche Probleme mit dem Schulwechsel und der Ausbildung aufgetreten sind, die ich nach der Schilderung (bisher nur Einsen und Zweien im Praktischen - dann gerade in diesem Bereich durchgefallen) überhaupt nicht verstehen kann.
Da aber bereits ein Anwalt eingeschaltet ist, kann ich sicher keine besseren Tipps aus meiner Sicht geben.
Ich wünsche dennoch viel Erfolg,
Gruß Egolf