Hallo ich habe folgende Frage mein Sohn ist seit dem Schuljahr 2016 auf einer Weiterführenden Schule das Halbjahreszeugnis ist auch sehr gut gewesen 2,00 im ø.
Das Problem das ich habe ist das in den Kommentaren steht das er in der Pause Auffällt und sehr Häufig streit hat.
Soweit ist das auch alles in Ordnung ich will nur das die Schule im Zeugnis einen Hinweis gibt das er ADHS hat das behandelt wird die Diagnostik liegt der Schule vor.
Bei Legasthenie ist das kein Problem. Nun Sie weigern sich, jetzt will ich mich an das Zuständige Schulamt wenden
Kann mir jemand sagen an wen man sich da am besten wendet ?
Hallo,
ich bin ehemaliger Gymnasiallehrer, jetzt aber selbstständig. Meine Einblicke, die ich ins Lehrerzimmer hatte, haben mir gezeigt, dass es verständnisvolle und ignorante Lehrer/innen gibt. Die ignoranten Lehrer/innen sind im Lehrerzimmer die, die man am häufigsten und am lautesten meckern und motzen hört. Lehrerzimmer sind ein Ort von Klatsch und Tratsch, und die schlechten Lehrer/innen bestätigen sich gegenseitig. Da kommt man weder als Schüler noch als Eltern gegen an.
Ich will nicht pauschal auf meine Ex-Kollegen schimpfen; es gibt gute und engagierte Lehrer/innen, und Lehrer/innen haben auch wirklich keinen leichten Job (was meist an der Politik, den Kollegen und den Vorgesetzten liegt und viel weniger an den Schülern).
Lange Rede, kurzer Sinn: Ich würde nicht versuchen, gegen Windmühlen zu kämpfen . Am Ende könnte es Lehrer geben, die ihren Ärger gegen Ihren Sohn auslassen (über die mündliche Note kann man viel machen - im guten wie im bösen Sinn). Mein Tipp: Ein Attest bei späteren Bewerbungen zur Hand haben, falls Fragen aufkommen sollten. Aber: Arbeitgeber wollen sowieso nur Abschlusszeugnisse sehen (zwischen meiner Zeit als Lehrer und jetzt war ich Personaler). Außerdem sind das Anschreiben und das Vorstellungsgespräch wichtiger als das Zeugnis (außer Schlüsselfächer für bestimmte Berufe). Und falls er mal studieren sollte, ist das auch alles egal. Da fragt nie wieder ein Mensch nach. Er wird seinen Weg gehen, und ADHS wird meist mit dem Erwachsenwerden deutlich weniger.
Viele Grüße
Hallo,
dir ist schon klar, dass du mit deiner langen Einleitung nichts anderes machst?
Gruß
Christa
Wo tut er das?
Hallo.
In welchem Bundesland spielt denn das Ganze?
Ich behaupte einfach mal, die Schule darf das gar nicht reinschreiben.
Ob (und wenn ja welche) Bemerkungen zu seinem Sozialverhalten erlaubt sind, hängt vom Bundesland ab.
Möglicherweise sind die Chancen höher, den Kommentar streichen zu lassen, anstatt zusätzlich noch ADHS als Entschuldigung für sein Verhalten angeben zu lassen - ob so ein Zusatz für den Schüler vorteilhaft wäre, ist sowieso zweifelhaft.
Was mich ein bißchen stutzig macht: Er hat im normalen Schulbetrieb überhaupt keine Probleme (2,0 schafft man eigentlich nicht, wenn man nicht in der Lage ist, wenigstens 1-2 Stunden am Stück konzentriert zu sein), hat sich aber in der Pause nicht im Griff… wie geht das denn zusammen?
Bin kein ADHS-Experte, aber… ist seine Auffälligkeit/Streitlust evtl. ganz unabhängig von der „Krankheit“?
Oder staut sich da dermaßen was auf, daß es in der Pause irgendwie „raus muß“?
Und wenn das der Fall ist: Sollte man sich dann nicht lieber bemühen, daß die Schule Möglichkeiten zum „Abreagieren“ schafft (Sportgeräte z.B.)?
Ganz so einfach ist das nicht: Es darf nicht im Zeugnis stehen, daß der Schüler Legasthenie hat. Es dürfen überhaupt keine Behinderungen des Schülers genannt werden. Hat was mit Gleichbehandlung zu tun.
Wenn der Schüler allerdings aufgrund seiner Behinderung besondere „Vorteile“ genossen hat (Stichwort „Notenschutz“), dann muss im Zeugnis stehen, wie denn die Noten zustandegekommen sind (z.B. „Rechtschreibfehler wurden nicht gewertet“).
Dazu kommt, daß Legasthenie als Entwicklungsstörung anerkannt ist. Ist das bei ADHS auch der Fall?
Mit welcher Begründung denn?
Gruß,
Kannitverstan
Hallo,
warum möchtest du ihn überhaupt „abstempeln“ lassen? Wen interessiert später das Zeugnis aus der 5. Klasse? Ich weiß jetzt nicht, was du für „Kommentare“ meinst, denn was ich kenne sind Lernentwicklungsberichte, in denen auch so etwas stehen kann, die aber keine Noten beinhalten, oder normale Zeugnisse, die Noten beinhalten aber keine solchen Bemerkungen. Ich kann mir auch nicht vorstellen, dass in einem Abschlusszeugnis so etwas stehen würde, aber selbst wenn, reicht es vollkommen aus, wenn du DANN dagegen vorgehst. Bzw., wie Erikk auch schrieb,
Gruß
Christa
es geht hier nicht um Abstempeln oder dergleichen die Kommentare sind auf einem Normalen Noten Zeugnis auf der Rückseite. Ich weiß heute nicht ob man diese Zeugnisse in 10 Jahren nicht vielleicht doch braucht Der Hinweis auf ADHS ist kein Stempel der auf Legasthenie oder auch Dyskalkulie ist ja auch Keiner der Hinweis soll lediglich darauf Hinweisen warum ein Verhalten so ist wie es ist.
Ich für meinen Teil hätte auch nichts gegen eine Streichung des Kommentars gehabt.
Hy JA im Unterricht klappt das da hat er feste Strukturen in der Pause gibt es dies nicht bei ADHS ist es häufig der Fall das es besondere Fähigkeiten gibt (Hochintelligenz meine hat im Logischen Denken 145% (Fluch und Segen)), daraus begründet sich der gute Notendurchschnitt.
Mir wäre es auch lieber wenn der Kommentar ganz aus dem Zeugnis verschwindet (leider glaube ich das der Kommentar zu recht dort steht) sollte er jedoch bestand haben so sollte auch eine Erklärung (nicht Entschuldigung) hierzu Möglich sein alleine gelesen sieht dieser Kommentar so aus als wäre mein Kind Asozial und das ist er nicht er benötigt nur einen fixen Rahmen in dem er sich Bewegt (Struktur)
Nochmal, WOZU? Höchstens wenn er irgendwo mal einen Praktikumsplatz sucht und das letzte (also sowieso nicht dieses von jetzt!) Zeugnis vorlegen soll, aber auch da kann man bei der Bewerbung um den Praktikumsplatz das mit dem ADHS immer noch dazu sagen oder legen.
Und für dich als Info:
ergänzend zu dem, was Kannitverstan oben schrieb:
Gruß
Christa
Welche Bewertung hat er denn im Sozialverhalten überhaupt?
Was spricht dagegen, statt einer Beschwerde einfach mal eine Anfrage zu stellen, ob eine entsprechende Bemerkung im Zeugnis möglich wäre, welche Voraussetzungen hierfür gegeben sein müssten, und auf welcher Rechtsgrundlage eine solche Bemerkung dann fußen würde/welche Rechtsgrundlage es dafür gäbe eine solche Bemerkung zu verweigern?
Bevor man sich beschwert, sollte man zunächst mal versuchen, die Rechtslage zu klären. Wenn man die hat, dann kann man entscheiden, ob die das Gewünschte her gibt, oder auch nicht. Und danach entscheidet sich dann, was man ggf. als nächsten Schritt macht. Im einfachsten Fall schreibt man dann noch mal die Schule mit eindeutiger Rechtsgrundlage an, oder hakt das Thema ab, weil es eine eindeutige Rechtsgrundlage für die Ablehnung einer entsprechenden Bemerkung gibt (oder begibt sich dann auf den mühseligen Weg, eine Ermessensentscheidung überprüfen lassen zu wollen, oder die Rechtsgrundlage selbst als mit höherrangigem Recht unvereinbar anzugreifen).
Hinweise auf einem Zeugnis sind genau als das zu verstehen, als zusätzliche Hinweise.
Die ganzen Zeugnisse der Schullaufbahn werden nie wieder benötigt bis auf das Abschlusszeugnis bzw. dasjenige davor, mit dem man sich bewirbt. Und da passen die Lehrer normalerweise auf, dass diese dann entsprechend „besser“ aussehen.
Beatrix
Genau da, wo ich schrieb: in seiner langen Einleitung, die er sich auch hätte schenken können.
Hallo Hoyns,
deinen Ärger kann man verstehen, doch gibt es Vorschriften, an die sich Schulen zu halten haben:.
Ich habe ganz einfach in eine Suchmaschine eingegeben: „ADHS Vermerk im Zeugnis“ und habe das als Resultat:
Bayern: Der Nachteilsausgleich wird nicht im Zeugnis aufgeführt.
Bremen: Die Entscheidung ist in der Schülerakte zu vermerken, sie darf jedoch nicht in den Arbeiten und Zeugnissen erscheinen.
nachzulesen hier: http://www.adhs-deutschland.de/desktopdefault.aspx/tabid-18/75_read-7662/
Fazit:
- Es darf offensichtlich im Zeugnis (zumindest in den genannten Bundesländern) nicht vermerkt werden.
- Die Schule würde also gegen bestehende Gesetze verstoßen, wenn sie ADHS ins Zeugnis einträgt.
Gruß
dafy
Dann hätten wir Außenstehenden das nie erfahren …
Hallo Dafy,
vielen dank für die Information.
Hierzu bleibt mir dann aber nur zu Sagen das die Schule sich hier viel Ärger hätte ersparen können.
Stand jetzt ist das ich nächsten Dienstag einen Termin bei der Schulleitung habe und anschließend bei der Schulaufsichtsbehörde mal sehen was dabei raus kommt (vermutlich nicht viel).
Inzwischen geht es mir auch kaum noch um den Kommentar, ich bin einfach nur Sauer (und da werde ich gemeinhin zum Terrier) und will jetzt das Die sich angemessen dazu Äußern und mich nicht Abkanzeln.
ich nochmal ich habe gerade mal im Internet gesucht in NRW ist der Hinweis auf eine besondere Förderung wegen LRS erlaubt
https://www.schulministerium.nrw.de/docs/Recht/Schulrecht/Erlasse/LRS-Erlass.pdf
Es wäre nett gewesen, wenn du meine Fragen auch beantwortet hättest.
Du hättest deine Energie auch sinnvoller einsetzen können. Warum es zu diesem Zeitpunkt absolut nichts bringt, habe ich dir weiter oben ausreichend erläutert.
Hallo Hoyns,
du hast natürlich Recht, es gibt einen Erlass zur Förderung von Schülerinnen und Schülern bei besonderen Schwierigkeiten im Erlernen des Lesens und Rechtschreibens (LRS).
Es geht hier um LRS und nicht um ADHS - das sind zwei Paar Schuhe!
Ich ermute mittlerweile, dass du beide Begriffe in einen Topf wirfst.
Ansonsten:
Zuerst Informationen einholen, denn die Schule hält sich ans Gesetz.
Ärger hättest du dir ersparen können, wenn du dich über die Gesetze informiert hättest, die Schülerinnen und Schülern helfen. Und diese Gesetze differenzieren sehr deutlich zwischen LRS und ADHS!
Beim Termin bei der Schulleitung würde ich an deiner Stelle daher sehr ruhig sein, ebenso bei der Schulaufsichtsbehörde.
Auch wenn du als Vater das aus deiner Sicht Bestmögliche herausholen willst, begibst du dich auf sehr sehr dünnes Glatteis, denn auch die Schulaufsicht hat sich ans Gesetz zu halten.
Gruß
dafy