Vermieter will Wohnung fotografieren. Kü. ist vor 2 Wochen erfolgt, wir sitzen auf Kisten. Vermieter hat Grundriss. Ab wann muss Mieter dem Vermieter Besichtigung gestatten?
Das werdet Ihr wohl, unter bestimmten Bedingungen, dulden müssen… Dazu gibt es kein Gestz aber unzählige Gerichtsurteile:
ramses90
Grundsätzlich darf der Vermieter nur aufgrund eines „berechtigten Interesses“ die Wohnung besichtigen. Dazu gehören auch Besichtigungstermine mit Maklern und Interessenten. Beide müssen rechtzeitig angekündigt werden, wobei bei der Terminwahl in angemessenem Rahmen auch auf die Belange des Mieters Rücksicht zu nehmen ist. D.h. da muss man dann immer abwägen. Eine bloße „Vorabbesichtigung“ eines Vermieters ist als solche problematisch, allerdings kann der Vermieter recht einfach berechtigte Interessen diesbezüglich formulieren, z.B. um Reparaturbedarf vor Besichtigung mit Interessenten abzuklären.
Fotos darf der Vermieter von der noch bewohnten Wohnung nach einigen Urteilen (allerdings fast ausnahmslos AG-Urteile, deren Wirkung außerhalb des eigenen Bezirks begrenzt ist), nicht machen. Es stellt sich aber die Frage, warum man dies verweigern will, wenn man ohnehin schon auf gepackten Kisten sitzt, und einem da nichts mehr „weggeguckt“ werden kann?
Man sollte sich da doch mal die überlegen, welche Interessenslagen hier tatsächlich wie zu berücksichtigen sind. Würdest Du als Mieter Lust darauf haben, eine Wohnung ohne Fotos vorab besichtigen zu wollen, um dann gleich an der Tür festzustellen, dass sie nichts für Dich ist? Ein Grundriss ist schön und gut. Bilder vermitteln aber einen deutlich besseren Eindruck über den Zustand der Wohnung, die Gestaltung und Qualität der Einbauten, … Würdest Du als Vermieter Lust darauf haben, Termine mit Leuten machen zu müssen, die dann gleich an der Tür kehrt machen? Würdest Du als Vermieter gerne eine Wohnung monatelang leer stehen lassen wollen, nur weil Du erst nach Auszug des Vormieters Bilder machen darfst? Erwachsene Menschen sollten so etwas untereinander wie erwachsene Menschen regeln. D.h. Fotos entsprechend zurückhaltend machen, persönliche Details aussparen/unkenntlich machen, und gut ist. Den Bezug zu Dir persönlich werden ohnehin kaum Leute jenseits der paar Nasen herstellen, die die Wohnung dann bei Besichtigung komplett zu Gesicht bekommen. Insoweit ist die Sache mit den Bildern jetzt nicht wirklich so dramatisch, wenn man da einen passenden Umgang mit findet.