Hallo Experten!
Zu folgender Situation suche ich Ratschläge:
Ich möchte eine Wohnung verkaufen und habe auch schon einen Notartermin. Der Käufer möchte die Wohnungsschlüssel bereits vor der vollständigen Kaufpreiszahlung haben.
Ist es rechtlich möglich, den Vertrag so umzugestalten, dass der Übergang von Besitz und Eigentum mit vollständiger Kaufpreiszahlung erfolgt, der Übergang von Nutzungen und Lasten aber schon früher?
Oder habe ich eine andere / bessere Möglichkeit mich abzusichern, wenn der Käufer schon vor Kaufpreiszahlung in die Wohnung bswp. zum Renovieren will?
Im Voraus schon mal Danke für die Ratschläge,
Badenser
Keine Experimente!
Hallo Badenser
Der Käufer möchte die Wohnungsschlüssel bereits
vor der vollständigen Kaufpreiszahlung haben.
Ist es rechtlich möglich, den Vertrag so umzugestalten, dass
der Übergang von Besitz und Eigentum mit vollständiger
Kaufpreiszahlung erfolgt, der Übergang von Nutzungen und
Lasten aber schon früher?
Möglich ist das wohl alles, aber ob es sinnvoll ist, ist eine andere Sache. Ich habe schon von Leuten gehört, die haben den Käufer (oder Mieter) in ihr Haus/Wohnung gelassen und das Geld kam nie vollständig an. Und dann gab es Schwierigkeiten, den Typ (oft Serienbetrüger) wieder raus zu bekommen.
Also: UNd wenn der auch beim Augenlicht seiner Mutter schwört, dass er pünktlich zahlt - nix drauf geben. Der kann auch schön abwarten, bis er die Kohle vollständig überwiesen hat.
Gruß,
Branden
Hallo Branden
Also: UNd wenn der auch beim Augenlicht seiner Mutter schwört,
dass er pünktlich zahlt - nix drauf geben. Der kann auch schön
abwarten, bis er die Kohle vollständig überwiesen hat.
Gruß,
Branden
Danke für die Info.
Vielleicht hätte ich noch ergänzen sollen, dass der Vertrag über einen Makler zu Stande kommt und die Finanzierungszusage der Bank ebenfalls vorliegt.
Ich sollte die Schlüssel wohl trotzdem erst mit Geldeingang übergeben?
Gruß,
Badenser
Hallo,
eine vernünftige Lösung bei garantierter Finanzierung kann sein, den Renovierungsumfang vorher genau festzulegen und eine Teilzahlung zu verlangen, die diese abdeckt. D.h. wenn dann die Sache schief geht, hat man zumindest das Geld in der Hand die vorab begonnenen Maßnahmen zuende zu führen. Die sollten dann natürlich auch überwacht werden. Einem Einzug vorab würde ich allerdings nie zustimmen wollen. D.h. es sollte auch ausdrücklich formuliert werden, dass nur ein Betreten zur Renovierung gestattet wird.
Formulieren sollte die Sache natürlich auf jeden Fall ein Fachmann.
Gruß vom Wiz
Hallo,
eine Trennung von Besitzübergang einerseits und Nutzen-Lastenübergang andererseits ist allein deshalb ein wenig schwierig, weil idR. beides das selbe ist. Der Besitzübergang wird meist gerade als Übergang der Nutzen und Lasten definiert. Man könnte das zwar trennen, würde aber sogar Gefahr laufen, dass ein Gericht das anders sieht.
Grundsätzlich ist zu sagen, dass der Besitzübergang (und damit auch der Übergang der Lasten und Nutzen) klassischer Weise immer (!) an die Zahlung des Kaufpreises gekoppelt ist, typisch ist hier die Regelung, dass der Besitzübergang der Tag nach vollständiger Kaufpreiszahlung ist.
Möchte der Käufer schon vorher in die Immobilie und zB. Renovierungsarbeiten vornehmen, so hat das rein garnichts mit dem Besitzübergang zu tun. Hier wird grundsätzlich einfach eine Regelung in den Vertrag aufgenommen, dass der Käufer die Immobilie schon vorher zum Zwecke X betreten darf. Eine Vorverlagerung des Besitzübergangs ist hierfür weder notwendig noch empfehlenswert.
Gruß
Dea
[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]
Ich sollte die Schlüssel wohl trotzdem erst mit Geldeingang
übergeben?
Ja. Man hat schon Pferde kotzen sehen, auch vor der Apotheke, wie es so schön heißt.
Und: Wer oder was zwingt Dich, ihm den Schlüssel vorher zu geben?
Gruß,
Branden
Das würd ich bleiben lassen.
Hallo auch!
Der Käufer möchte die Wohnungsschlüssel bereits
vor der vollständigen Kaufpreiszahlung haben.
Lustig, das wollten wir, als wir unser Haus gekauft haben auch. Und das wollten die Käufer unserer verkauften Wohnung auch.
Beide Male wurde es nicht gemacht.
Oder habe ich eine andere / bessere Möglichkeit mich
abzusichern, wenn der Käufer schon vor Kaufpreiszahlung in die
Wohnung bswp. zum Renovieren will?
Die Vorauszahlung (oben erwähnt) würde ich mir evtl. überlegen, hab ich aber keine Ahnung von.
Hier nur die Gründe, warum wir das nicht gemacht haben: Lass das mal saublöd ausgehen. Der Käufer fängt an zu renovieren, irgendwas geht so richtig schief: Schwelbrand, Wasserschaden, etc. Das gibt nur Probleme. Wenn er rein will, soll er zahlen. So haben wir es gehandhabt, obwohl uns die Käufer seriös erschienen, die Finanzierung gesichert war, ein Makler der finanzierenden Bank im Boot saß etc.
Den Termin für die Übergabe haben ja beide Parteien vereinbart. Warum sollte man den auf eigenes Risiko verschieben?
Was wir gemacht haben: Material einlagern lassen, Aufmaß für Küche machen lassen, aber wir waren immer dabei.
Schöne Grüße
kernig