Hallo, habe heute eine Anklageschrift bekommen. Mir wird 1 Woche Zeit gegeben, um Einwende zu erheben, worauf das Gericht über die Zulassung der Anklage entscheiden wird. Also, bei einer Ausweiskontrolle durch 2 Kriminalbeamten im Zug, hatte dummerweise kein Ausweis dabei und der Beamte griff einfach in meiner Tasche, ohne konkreten verdacht, was meines Wissens unzulässig war, und hat bei mir 10,91 gr. Amphetamin, 2,02 gr. Marihuana und zwei mit LSD beträufelte Würfelzucker sichergestellt. Ich bin HIV positiv und das hat mich auch zum Konsum geführt. Ich weiß nicht, was ich dem Gericht jetzt schreiben soll. Und mit welcher Strafe ich rechnen kann. Bin türkischer Staatsbürger, Lebe seit über 40 Jahren hier in NRW. War vorher etwa vor 15 Jahren wegen Einfuhr von 5 gr. Cocain zu zweit mit einem Kumpel, glaube zu 30 oder 90 Tagessätzen, weiß nicht mehr genau verurteilt. Aber gut 15 Jahre her. Und vor über 10 Jahren wegen Brandstiftung zu 2 Jahren Bewährungsstrafe und ein paar Jahre später wegen Beleidigung und Bedrohung zu 15 Monate verurteilt, was Bewährungswiderruf zur Folge hatte und 2/3 der Strafe eingesessen habe. Mittlerweile sind die Einträge aus meinem Führungszeugnis gelöscht und habe keine Eintragung in mein Führungszeugnis. Wäre für jede Antwort sehr Dankbar. Schöne Grüße
Hallo,
schöne Geschichte. Und da wundern sich manche Leute, warum immer mehr Menschen dafür plädieren, notorisch straffällige Ausländer auszuweisen.
Wie dem auch sei: nur weil eine Straftat nicht mehr im Führungszeugnis steht, heißt das nicht, daß sie nicht mehr im Bundeszentralregister gespeichert ist. Auch wenn Deine Angaben nicht ganz genau sind, kannst Du getrost davon ausgehen, dass der gesamte bunte Strauß an Straftaten, die Du bisher begangen hast, für das Gericht aus dem Register ersichtlich ist.
Nachzulesen in § 46 Abs. 4 und § 47 Abs. 3 Satz 1 Bundeszentralregistergesetz
http://www.gesetze-im-internet.de/bzrg/__46.html
http://www.gesetze-im-internet.de/bzrg/__47.html
Gruß
C.
Hallo.
Wenn Sie eine Rechtsberatung wollen, nehmen Sie sich einen Anwalt.
Mit freundlichen Grüßen,
Steffen Rempp