liebe Leute,
das Finanzamt sagte mir mal, dass das gezahlte „besondere Kirchengeld“ nur dann als Sonderausgaben berücksichtigt werden, wenn Mann (er gehört keiner Kirche an) das auch beantragt.
Dieser Satz ist so für mich nicht vollständig verständlich.
Die Ehefrau ist in der Kirche und Pensionärin,
im Steuerbescheid 2020 steht “im Veranlagungszeitraum abziehbar bezahlte Kirchensteuer (z.B.) 600€”, diese wurde 2020 als Sonderausgabe bereits vom zu versteuernden Einkommen abgezogen, da es vom Dienstherrn Vater Staat bereits ans Finanzamt abgeführt wurde.
Der Ehemann gehört keiner Kirche an, für ihn (?) werden (z.B.) 400 Euro “besonderes Kirchgeld” festgesetzt im Bescheid für 2020.
Können diese 400 € im Folgejahr 2021 als Sonderausgaben geltend gemacht werden, wo genau in elsteronline?