Besonderes Kirchgeld von der Steuer absetzen?

liebe Leute,
das Finanzamt sagte mir mal, dass das gezahlte „besondere Kirchengeld“ nur dann als Sonderausgaben berücksichtigt werden, wenn Mann (er gehört keiner Kirche an) das auch beantragt.

Dieser Satz ist so für mich nicht vollständig verständlich.

Die Ehefrau ist in der Kirche und Pensionärin,
im Steuerbescheid 2020 steht “im Veranlagungszeitraum abziehbar bezahlte Kirchensteuer (z.B.) 600€”, diese wurde 2020 als Sonderausgabe bereits vom zu versteuernden Einkommen abgezogen, da es vom Dienstherrn Vater Staat bereits ans Finanzamt abgeführt wurde.

Der Ehemann gehört keiner Kirche an, für ihn (?) werden (z.B.) 400 Euro “besonderes Kirchgeld” festgesetzt im Bescheid für 2020.

Können diese 400 € im Folgejahr 2021 als Sonderausgaben geltend gemacht werden, wo genau in elsteronline?

Servus,

wenn man Sonderausgaben geltend machen will, ruft man die Anlage Sonderausgaben auf. Der allererste Eintrag in der Eingabemaske ist für bezahlte KiSt und bezahltes Kirchgeld vorgesehen. Aus welchem Bescheid das Kirchgeld kam, ist gleichgültig - es geht um den Zeitpunkt der Zahlung. Wenn die Zahlung 2022 geleistet wurde, ist das bei der ESt-Erklärung für 2022 zu berücksichtigen.

Schöne Grüße

MM

Herzlichen Dank, Aprilfrisch!
Also wenn der Staat die reguläre Kirchensteuer bereits mit den laufenden Bezügen einbehalten hat,
wird es dem Jahr der Abführung zugerechnet.

Ja, das ist richtig. Zu 2022 wird die 2022 einbehaltene Lohnkirchensteuer, die 2022 ggf. für 2021 erstattete Kirchensteuer und das 2022 für 2021 gezahlte besondere Kirchgeld gerechnet.

Schöne Grüße

MM