Es geht für Betroffene sehr wohl darum, mit welcher Behörde sie zu tun haben - nur dann können sie aufhören, sich wie Opfer zu verhalten.
Auch wenn sämtliche Behörden in D der Kontrolle durch Gesetzgeber und Justiz unterliegen - das ist in mehreren unserer Nachbarländer nur eingeschränkt der Fall und etwas von dem, wofür Deutschland viel zu wenig Reklame macht - und daher gehalten sind, alles, was sie tun, gegenüber dem Betroffenen in einem rechtsmittelfähigen Bescheid zu formulieren, auf dem dann auch steht, welche Behörde ihn erlässt.
Hierfür:
gibt es keine rechtlich haltbare Begründung - deswegen habe ich danach gefragt, wann diese Fälle sich ereignet haben: Bis 2011 gab es vor allem dort, wo keine gemeinsame Trägerschaft der Jobcenter zustande gekommen war, einigen Wildwuchs.
Schöne Grüße
MM
BTW:
ist was völlig anderes, als Du vorher noch behauptet hattest, und hilft der Fragestellerin, die sich nach den Unterschieden zwischen verschiedenen bezogenen Leistungen in diesem Zusammenhang erkundigt hat, nicht weiter. Ist aber eh schon alles Nötige dazu gesagt.