Bestätigung einer Note

Es gab in der Vergangenheit einige verbale Entgleisungen eines Lehrers (Berufskolleg). Er bezeichnete die Schüler als sozial minderwertig, woraufhin mein Sohn, er hat Abitur und ein abgeschlossenes Hochschulstudium und besucht diese Schule, um noch eine zus. technische Ausbildung zu erwerben, eine Entschuldigung forderte. Der zweite Ausrutscher seitens des Lehrers war, dass er zu meinem Sohn meinte, dass mit jemandem, der mit dieser Vorbildung noch einmal eine Lehre absolviert, doch wohl was nicht stimmen könnte. So weit die Vorgeschichte.

Nun benötigt mein Sohn für die Prüfung eine Bescheinigung seiner Noten. Man hat ihm aber nur 2 relevante Noten bescheinigt, die einen Schnitt ergeben, die nicht zur Zulassung zur Prüfung reichen. Die dritte Note, die relevant wäre und die den Schnitt heben würde wird verweigert.Mündlich wird sie bestätigt, schriftlich nicht (Argument: Diese Note haben wir noch nie erwähnt. Wenn die IHK das wünscht, werden wir das in Zukunft tun, bei Ihnen aber noch nicht).
Hier sei noch zu erwähnen, dass auch die Notengebung an sich sehr zweifelhaft ist, 3 Jahre war der Schnitt 1-2, plötzlich, als die Noten prüfungsrelevant wurden, schlich sich eine 4 dazwischen, just von dem Lehrer, um den es eingangs ging.

Welche Möglichkeiten hat mein Sohn, zu seinem Recht zu kommen?

Er ist mit seinem Latein am Ende.

Vielleicht kann ihm hier jemand einen Rat geben.

Viele Grüße
Bärbe

Zum Punkt eins würde ich schriftlich die Schulleitung informieren und Zeugen des Vorfalls bereit halten.

Zu zwei: Eine Note - auch eine mündliche - muss immer schriftlich festgehalten werden, z.B. im Notenbüchlein des Lehrers. Ein Gespräch mit der Schulleitung kann helfen. Auch hier ist eine schriftliche Beschwerde möglich, ebenfalls wieder mit Zeugen.

Grüße
Ulrich

Hallo,

vielen Dank für Deine Antwort. Das Ganze spielt sich ja schon auf Schulleiterebene ab. Eben dieser bestätigt
mündlich die Note, weigert sich aber, sie schriftlich zu bestätigen.

Ich denke, wir werden uns wohl an eine übergeordnete Stelle wenden müssen.

Nochmals vielen Dank und viele Grüße

Bärbel und Philipp Schroeder

Liebe Bärbel

in jedem Fach gibt es inhaltliche Vorgaben, die häufig auch schon den Quartalen bzw. Halbjahren zugeordnet sind. Das entscheidet ein Kollege nicht allein, sondern mit den anderen Fachkollegen. Darüber hinaus ist eine Schule dazu angehalten, fächerinterne Festlegungen zu treffen über die Leistungsbewertung. Deinem Sohn müsste eigentlich zu Anfang des Schuljahres mitgeteilt worden sein, ob und wie viele schriftliche Leistungsüberprüfungen es gibt und wie die sonstige Mitarbeit bewertet wird. Ist dem nicht so, dann sollte man sich schon direkt an den Kollegen wenden mit eben dieser Frage, zunächst einmal diplomatisch und dem Anliegen, die kommenden Leistungsüberprüfungen mit Ernsthaftigkeit und guter Vorbereitung zu bestehen. Wenn kein Gespräch mit dem Kollegen möglich ist und dein Sohn eine Bescheinigung benötigt, ist ein Gespräch mit dem Klassenlehrer bzw. Betreuungslehrer nötig. Auf eine mündlich geäußerte Note zu bestehen wird nicht möglich sein, befürchte ich.
Viel Erfolg

hallo, ich kenne mich nicht mit der ihk aus, und kann dir als grundschullehrerin nicht weiterhelfen.
ich würde wie in jedem anderen betrieb immer den nächsten vorgesetzten (Direktor)um ein gespräch bitten. man kann auch beschwerden einlegen. sicherlich ein etwas längerer prozess, aber vielleicht hilft es ja auch gegen die abwertenden kommentare…
mfg

Hallo Bärbe,

ich kann dir nur dringend raten: Halte dich aus der ganzen Angelgenheit heraus. Dein Sohn hat ein Hochschulstudium absolviert, dann sollte er in der Lage sein, diese Angelegenheit vollkommen selbstständig zu lösen. Wo gibt’s denn so was, dass das Mami für den studierten Zögling die Probleme lösen geht. Da kommt man fast auf den Gedanken, dass da wirklich etwas nicht stimmt, wenn …

Hinzu kommt: Du stellst die Schilderungen deines Sohnes als Quasi- Tatsachenbehauptungen hin. Das ist schon ein Riesenfehler und weist dich in dieser Angelegenheit als völlig ungeeignet aus. Woher willst du genau wissen, dass der Lehrer etwas von sozial minderwertig gesagt hat. Warst du dabei?

mit bestem Gruss und dass du viel Vertrauen in deinen Sohn setzen kannst - er wird sonst nie auf eigenen Beinen im Leben stehen.

Die Situation scheint mir sehr verfahren zu sein. Wie das entstanden ist, kann ich nicht beurteilen. Meist sind aber nicht alein die Lehrer schuld, sondern der Konflikt hat sich hochgeschaukelt.
Wenn es wirklich keine Basis mehr für ein vernünftiges Gespräch gibt - auch nicht mit Vermittlung durch die Schulleitung - dann hilft wohl nur der juristische Weg: (a) Amtsjurist beim zuständigen Schulamt und dann (b) sachkundigen Anwalt suchen und klagen.

Hallo,

erst einmal vielen Dank für Deine Antwort. Natürlich ist es richtig, dass da meistens nicht einer alleine
die Schuld trägt. Ich hatte mich bislang auch nicht
um die Sache gekümmert, immerhin ist mein Sohn erwachsen. Ich bin da so hinein geschlittert, als ich mich bereit erklärte, in der Schule vorbei zu fahren und die vom Sekretariat zugesagte !!! Bestätigung abzuholen. Der Schulleiter rief mich dann zu sich und
das Gespräch war wirklich heftig. Und immer noch frage ich mich, kann er die Bestätigung der Note zurückhalten ohne Angabe von trifftigen Gründen.

Naja,alles sehr unerfreulich. Der Termin für die Prüfungsanmeldung ist nun ohnehin vorbei. Ob es nun noch Sinn macht, die Sache weiter zu verfolgen, muss mein Sohn für sich entscheiden.

Trotzdem nochmals vielen Dank.

Gruß

Bärbel

hallo bärbel,
eine konkrete lösung für das problem hab ich leider nicht, da ich mich mit berufsschulen nicht auskenne hier aber ein paar tipps wie man evtll an das problem herangehen könnte:

  1. mit anderen lehrern der schule sprechen: evtll vertrauenslehrer falls vorhanden oder termin mit direktor ausmachen

  2. behörde ausfindig machen, die für die schule zuständig ist und fall melden: evtll schulaufsichtsbehörde…

3)schulgesetz oder ähnliches ausfindig machen und im betreffenden paragraphen nachlesen (googeln)

  1. anwalt fragen

  2. lokale medien einschalten (zeitung, radio)

hoffe iwas brauchbares war dabei…
lg

Es gab in der Vergangenheit einige verbale Entgleisungen

eines Lehrers (Berufskolleg). Er bezeichnete die Schüler als
sozial minderwertig, woraufhin mein Sohn, er hat Abitur und
ein abgeschlossenes Hochschulstudium und besucht diese Schule,
um noch eine zus. technische Ausbildung zu erwerben, eine
Entschuldigung forderte. Der zweite Ausrutscher seitens des
Lehrers war, dass er zu meinem Sohn meinte, dass mit jemandem,
der mit dieser Vorbildung noch einmal eine Lehre absolviert,
doch wohl was nicht stimmen könnte. So weit die Vorgeschichte.

Nun benötigt mein Sohn für die Prüfung eine Bescheinigung
seiner Noten. Man hat ihm aber nur 2 relevante Noten
bescheinigt, die einen Schnitt ergeben, die nicht zur
Zulassung zur Prüfung reichen. Die dritte Note, die relevant
wäre und die den Schnitt heben würde wird verweigert.Mündlich
wird sie bestätigt, schriftlich nicht (Argument: Diese Note
haben wir noch nie erwähnt. Wenn die IHK das wünscht, werden
wir das in Zukunft tun, bei Ihnen aber noch nicht).

Hier sei noch zu erwähnen, dass auch die Notengebung an sich
sehr zweifelhaft ist, 3 Jahre war der Schnitt 1-2, plötzlich,
als die Noten prüfungsrelevant wurden, schlich sich eine 4
dazwischen, just von dem Lehrer, um den es eingangs ging.

Welche Möglichkeiten hat mein Sohn, zu seinem Recht zu
kommen?

Er ist mit seinem Latein am Ende.

Vielleicht kann ihm hier jemand einen Rat geben.

Viele Grüße

Bärbe