Es gab in der Vergangenheit einige verbale Entgleisungen eines Lehrers (Berufskolleg). Er bezeichnete die Schüler als sozial minderwertig, woraufhin mein Sohn, er hat Abitur und ein abgeschlossenes Hochschulstudium und besucht diese Schule, um noch eine zus. technische Ausbildung zu erwerben, eine Entschuldigung forderte. Der zweite Ausrutscher seitens des Lehrers war, dass er zu meinem Sohn meinte, dass mit jemandem, der mit dieser Vorbildung noch einmal eine Lehre absolviert, doch wohl was nicht stimmen könnte. So weit die Vorgeschichte.
Nun benötigt mein Sohn für die Prüfung eine Bescheinigung seiner Noten. Man hat ihm aber nur 2 relevante Noten bescheinigt, die einen Schnitt ergeben, die nicht zur Zulassung zur Prüfung reichen. Die dritte Note, die relevant wäre und die den Schnitt heben würde wird verweigert.Mündlich wird sie bestätigt, schriftlich nicht (Argument: Diese Note haben wir noch nie erwähnt. Wenn die IHK das wünscht, werden wir das in Zukunft tun, bei Ihnen aber noch nicht).
Hier sei noch zu erwähnen, dass auch die Notengebung an sich sehr zweifelhaft ist, 3 Jahre war der Schnitt 1-2, plötzlich, als die Noten prüfungsrelevant wurden, schlich sich eine 4 dazwischen, just von dem Lehrer, um den es eingangs ging.
Welche Möglichkeiten hat mein Sohn, zu seinem Recht zu kommen?
Er ist mit seinem Latein am Ende.
Vielleicht kann ihm hier jemand einen Rat geben.
Viele Grüße
Bärbe