Bestätigung für erfolgten Flug?

Ist die Fluggesellschaft (Air Lingus; Dublin) dazu gezwungen eine Bestätigung über einen erfolgten Flug im Nachhinein auszustellen, eventuell gegen Aufpreis? Hintergrund: Für die Abrechnung eines Förderprojektes wird die Bestätigung benötigt, dass die jeweilige Person wirklich gefolgen ist. Leider fehlt der Boarding Pass. Wie ist dazu die (EU)Rechtslage?

Moin, GrafZahl,

Wie ist dazu die (EU)Rechtslage?

nach dem Datenschutzgesetz darf das Unternehmen Daten über Kunden speichern, soweit das zur Erfüllung seiner Aufgaben notwendig ist. Zu den Aufgaben gehört sicher nicht, Ersatz für verschlampte Bordkarten zu stellen.

Eine höfliche Anfrage wirkt manchmal Wunder, ganz ohne Verweis auf eine „(EU)Rechtslage“.

Gruß Ralf

Hallo

Für die
Abrechnung eines Förderprojektes wird die Bestätigung
benötigt, dass die jeweilige Person wirklich gefolgen ist.
Leider fehlt der Boarding Pass.

Seit wann ist ein Boarding Pass eine Bestätigung, dass die Person auch geflogen ist? Wäre mir neu.

Luise