Ich wollte eine Versicherung mit der AXA via Internet abschließen. Weil die nicht geantwortet haben und z.B. die Grüne Karte nicht bekommen habe, ich habe einen anderen Versicherer aufgesucht und das Auto mit dieser Versicherung zugelassen.
Die AXA hat nach 5 Monaten den ganzjahrigen Prämie vorab verlangt, dann mein Auto bei der Behörden abgemeldet.
Weil ich die Versicherungsprämie regelmäßig bei der anderen Versicherungsgesellschaft bezahlt habe, die Behörden haben mein Auto freigelassen.
Jetzt AXA verlang hunderte von Euro von mir, obwohl ich kein Cent bezahlt habe und telefonisch immer gesagt, dass ich ihre Versicherung nicht brauche, meiner Meinung nach der Vertrag wurde nicht einmal abgeschlossen.
Jetzt AXA meint, dass auf ein Fahrzeug auch zwei Versicherungen laufen können.
Hallo
Hat die AXA irgendeine Unterschrift von dir?
Hast du da irgendwas unterschrieben?
Viele Grüße
Aber nicht Haftpflicht.
Man könnte bei Versicherung A Haftpflicht und bei Versicherung B z.B. Kasko abschließen.
Wenn die VS dein Auto über die Zulassungsstelle stilllegen kann, weil VS nicht bezahlt wurde, dann müsste aber genau diese Versicherung bestanden haben für dein Kennzeichen !
Bei Anmeldung des Autos musstest Du ja die EVB-Kennnummer der VS mitteilen.
MfG
duck313
Hallo,
Amazon hat auch keine Unterschrift von mir, obwohl ich da bestimmt schon für 30.000 Euro irgendwelchen Kram bestellt habe. Für einen Vertragsschluß scheint mir eine Unterschrift also nicht notwendig zu sein.
Gruß
C.
Wie kommst du darauf, dass das nicht gehen soll? Ich sehe keinen Grund, warum man nicht mehrere Haftpflichtversicherungen für ein und dasselbe Kfz abschließen können soll. Möglicherweise übersehe ich etwas, aber dann würde ich dich bitten, darauf hinzuweisen.
Die Versicherung legt kein Kfz still. Die Versicherung teilt der Zulassungsstelle lediglich mit, dass von ihrer Seite kein Versicherungsschutz besteht. Wenn aber von anderer Seite Versicherungsschutz besteht (und nachgewiesen wird), legt niemand das Kfz still.
Bekannt.
Dass die VS nicht selbst das Auto stilllegt kann man ja nicht wirklich annehmen. Ich schrieb doch auch „… über die Zulassungsstelle stillgelegt“, was genau das Prozedere impliziert was Du ausführst.
Und wie der Frager schrieb, ist doch genau das geschehen. Es ist stillgelegt worden oder es wurde angedroht, erst als er die neue (für Zulassungsstelle unbekannt bestehende andere VS) nannte lief die Sache.
Und dass mit „man kann 2 Haftpflicht-VS für ein Fahrzeug haben“ ist spitzfindig gemeint ?
Mag sein dass man es kann, es haftet aber nur eine bzw. teilen sich beide dann die Haftung.
Da es keinen Sinn macht und niemand wissentlich 2 Haftpflichtversicherungen oder auch 2 Hausratversicherungen abschließt bezog sich meine Antwort „nein, geht nicht“ auf die Haftungsfrage. Man kriegt im Schadensfall nicht 2 x volle Entschädigung.
Nein, natürlich nicht. Der Fragesteller wollte wissen, ob das sein kann.
Das ist der Nachteil. Tritt auch zum Leidwesen der Versicherten in der Praxis manchmal auf, wenn Risiken mehrfach abgesichert sind.
Bist du lieb, danke für den Antwort.
Ich habe keinen Unterschrift gegeben. Alles lief am Internet.
Einfach die haben in 14 Tagen nichts zugeschickt und ich konnte mit dem Auto nicht fahren. Deswegen habe ich den Vertrag telefonisch abgesagt. (Ich habe weder eine Adresse noch keine E-Mail gehabt, also blieb das Telefon)
Ich habe die Versicherung in Erfurt abgeschlossen, mit der eVB Nummer. Dann, weil die kein E-Mail, kein Brief in 14 Tagen zugeschickt haben, mit einer anderen eVB Nummer (von der Sparkasse Direkt) das Auto zugelassen. (Sparkasse Direkt vielleicht ist noch schlimmer Versicherer, also Finger weg!!!)
Im Juni 17 hat AXA bei der Zulassungsstelle M.Gladbach (neue Wohnung) angemeldet um das Auto vom Verkehr auszuziehen.
Ich habe gezeigt, dass ich die Versicherung regelmäßig bei der Sparkasse bezahlt habe. Aufgrund dessen die Zulassungsstelle ließ mein Auto weiterfahren und hat telefonisch AXA verständigt, dass zwei Pflichtversicherung nicht parallel laufen dürfen, und das Auto weiterfahren kann.
Jetzt AXA hat Mahn- und Inkassobescheid ausgelassen, und jetzt ist alle vor Gericht.
DOPPELVERSICHERUNG: BEI DER KFZ-VERSICHERUNG NICHT ZULÄSSIGIn Ausnahmefällen kann es zu einer Doppelversicherung bei der Kfz-Haftpflicht kommen. Dasselbe Fahrzeug ist hierbei bei verschiedenen Versicherungsunternehmen versichert. Dies ist hierzulande nicht zulässig und führt auch nicht dazu, dass die Versicherungssumme im Schadensfall steigt. Stellen Zulassungsstelle oder Fahrzeughalter die Doppelversicherung fest, muss eine der beiden Versicherungen umgehend gekündigt werden.DAS WICHTIGSTE ZUSAMMENGEFASSTDurch die elektronische Versicherungsbestätigung bemerkt die Zulassungsstelle bei Neuzulassung eine Doppelversicherung schnell und greift ein.Besteht eine Doppelversicherung, kann die neuere der beiden Policen problemlos widerrufen werden.Im Schadensfall tritt die ältere der beiden bestehenden Versicherungen ein und reguliert den Schaden.INHALTSVERZEICHNISWas ist eine Doppelversicherung?Was passiert bei Doppelversicherung?Wer zahlt bei Doppelversicherung?WAS IST EINE DOPPELVERSICHERUNG?Per Definition liegt eine Doppelversicherung immer dann vor, wenn bei mehreren Versicherungsgesellschaften dasselbe Versicherungsrisiko versichert ist. Problematisch ist dies ausschließlich bei Schadensversicherungen wie der Kfz-Haftpflicht oder einer Hausratversicherung. Bei Unfall- oder Rentenversicherungen ist es möglich, mehrere identische Versicherungsverträge abzuschließen, um im Schadensfall die Versicherungssumme zu erhöhen. Bei der Kfz-Haftpflicht ist dies jedoch nicht zulässig.WIE KANN ES ZUR DOPPELVERSICHERUNG KOMMEN?Theoretisch ist es nicht möglich, dass es aus Versehen bei der Zulassung des Autos zur Doppelversicherung kommt. Seit dem 1. März 2008 hat die elektronische Versicherungsbestätigung (eVB) die Versicherungsbestätigungskarte und die sogenannte Doppelkarte abgelöst. Die eVB wird ausschließlich elektronisch ausgestellt. Die Daten werden bei einer Gemeinschaftseinrichtung der Versicherer hinterlegt, von wo aus alle Zulassungsstellen auf die Daten zugreifen können. Um sein Fahrzeug anmelden zu können, muss der Zulassungsstelle eine siebenstellige Identifikation (eVB-Nummer) vorgelegt werden, die der Fahrzeughalter von seiner Versicherung erhält. Die Zulassungsstelle überprüft anschließend, ob bereits ein Versicherungsschutz vorhanden ist.WAS PASSIERT BEI DOPPELVERSICHERUNG?Zu einer unbeabsichtigten Doppelversicherung kann es in Ausnahmefällen beim Versicherungswechsel kommen. Je nach Kündigungsfrist der alten Versicherung kann es passieren, dass die neue Versicherung beginnt, bevor die alte endet. Zudem kann es vorkommen, dass die Kündigung nicht bei der alten Versicherung eingegangen ist oder ignoriert wurde. Im Glauben, fristgerecht gekündigt zu haben, schließt der Fahrzeughalter eine neue Police ab, während die alte stillschweigend weiterläuft. Da eine Doppelversicherung nicht zulässig ist, muss eine der beiden Versicherungen umgehend gekündigt werden. Was also tun bei Doppelversicherung? Stellen Sie fest, dass Sie doppelt versichert sind, sollte dies umgehend geklärt werden. Zur Beseitigung der Doppelversicherung sollte der Fahrzeughalter sich daher an beide Versicherungen wenden. Wenn Sie die Doppelversicherung kündigen, hat die ältere Versicherung auch die älteren Rechte. Trotz bestehender Kündigungsfrist in der neuen Versicherung können Sie diese daher um Aufhebung der Doppelversicherung und damit um sofortige Sonderkündigung wegen Doppelversicherung bitten.UNMITTELBARE NACHTEILE FÜR DEN FAHRZEUGHALTER BEI DOPPELVERSICHERUNGIst der Versicherungsnehmer bereits länger Fahrzeughalter und unfallfrei unterwegs, zahlt er aufgrund der günstigen Schadenfreiheitsklasse reduzierte Beiträge zur Haftpflichtversicherung. Bei einem Wechsel der Versicherung wird der Schadenfreiheitsrabatt auf die neue Versicherung überschrieben. Hierfür holt sich die neue Versicherung bei der alten die Bestätigung über die Schadenfreiheitsklasse. Ist die alte Versicherung jedoch nicht wirksam gekündigt, gibt sie in der Regel auch den Rabatt nicht frei, dieser wird also bei der Berechnung der Doppelversicherung nicht berücksichtigt. Wer doppelt versichert ist, steigt daher bei der zweiten Versicherung mit den vollen Prozenten ein.WER ZAHLT BEI DOPPELVERSICHERUNG?Kommt es zu einem Unfall, während die Doppelversicherung besteht, zahlt üblicherweise die bereits länger bestehende Versicherung den entstandenen Schaden. Es ist nicht möglich, durch die Doppelversicherung die Versicherungssumme zu erhöhen. Wurde die Doppelversicherung in betrügerischer Absicht abgeschlossen, dürfen beide Versicherungen die Verträge unverzüglich aufheben. Im Schadensfall muss keine der beiden Versicherungen zahlen.
Ich habe dort einen Antwort gefunden was logisch und rechtsmäßig korrekt klingt.
Lies mal durch.
MfG
Fritz
Ich habe den Text direkt hierher kopiert. Siehe oben.
MfG.
Fritz
So, wie www.toptarif.de geschrieben hat, NUR bei der Haftpflichtversicherung kannst, bzw. darfst du nicht Doppelversicherung haben.
Mir ist logisch:
Mit deinem Trabant prallst du gegen einen Lamborghini und 1 Millionen Schaden verursachst. Weil du zwei Versicherungen hast, der Kerl kriegt 2 Millionen???
Eine andere Sache, wenn du deinen Gegenstand (deine Stradivari Geige zB.) versicherst, dann den Schadenersatz bekommst DU und nicht eine „dritte“ Person.
Wo das im Gesetzbuch geschrieben ist, das weiss ich nicht. Also kein Paragraph dafür für mich vorhanden ist.
MfG.
Fritz