Hallo,
ich streite gerade mit einem Mobilfunkanbieter über die Kosten.
Dazu ist es folgendermaßen gekommen: Ich habe jemanden angerufen, kurz ein Gespräch geführt und dann wohl nicht richtig aufgelegt. Nun muss ich für 10 Stunden-Telefonat zahlen.
Gehen wir mal davon aus, dass der Gesprächspartner sein Telefon aufgelegt hat.
Kann denn diese Telefonverbindung 10 Stunden lang bestanden haben? Und wenn ja, würde mein Gesprächspartner „mich“ wieder auf der Leitung haben, wenn er sein Hörer wieder abnimmt? Ist die Forderung des Mobilfunkunternehmens berechtigt?
Danke im Voraus
Claudia