Bestandsschutz für Hecken in Brandenburg

Hallo zusammen,

wir überlegen grade ob wir uns ein Grundstück in Falkensee kaufen. Ein Knackpunkt hierbei ist die sehr unansehnliche, ungepflegte und hohe Fichtenhecke des linken Nachbarn.

Die Marklerin sagte uns zwar der Nachbar hätte signaliesiert, dass er mit dem Beseitigen der Hecke einverstanden wäre, aber falls er es sich später dann doch anders überlegt möchten wir gerne wissen ob er sich auf den Bestandsschutz berufen kann.

Die Hecke ist ca. 3m hoch, unser Grundstück liegt brach, darum hat es den Vorbesitzer (seit mehreren Jahren in Besitz einer Erbengemeinschaft) auch nicht gestört, dass die Hecke die Sonnen nimmt. Er hat die Hecke also mehrere Jahre „geduldet“ - die Erbengemeinschaft weiß gar nichts von der Hecke…

Wenn wir das brachliegende Grundstück nun kaufen, kann sich der Nachbar auf dieses Dulden vom Vorbesitzer berufen oder muss er die Hecke trotzdem beseitigen oder zumindest auf 2m zurückschneiden?

Vielen dank vorab,
Heike

Hallo Gast 124,
lies mal im Nachbarschaftsrecht für Brandenburg nach. Dort müsstest Du alles zu Grenzabständen, Beseitungsansprüchen und Verjährungsfristen finden.
florestino

Hallo Heike,

der Nachbar hätte signaliesiert,

In dieser Situation würde ich zuallererst mal mit dem Nachbarn sprechen. Was nützen alle Möglichkeiten und Wahrscheinlichkeiten, wenn der Nachbar nicht mitzieht?

Gruß
Jörg Zabel

Hallo,
dazu eine Ergänzung - Vereinbarungen mit den Nachbarn schriftlich fixieren! Auf mündliche Zusagen, etc verläßt man sich besser nicht.
LG
Annemarie

Vorgehensweise
Hi!

Sprich mit dem Nachbarn. Macht einen Termin aus, um gemeinsam die Hecke zu beseitigen. Und evtl. was Neues zu pflanzn. Anschließend wird gegrillt oder Lagerfeuer gemacht… Das ist doch ein guter Start für eine Nachbarschaft.

Vorher evtl. mal bei der Gemeinde nachfragen wegen Naturschutzrecht und/oder Baumschutzsatzung. Ob es da irgendwas gibt, das auf die Hecke zutrifft.

Grüße
kernig