Hallo zusammen,
wir überlegen grade ob wir uns ein Grundstück in Falkensee kaufen. Ein Knackpunkt hierbei ist die sehr unansehnliche, ungepflegte und hohe Fichtenhecke des linken Nachbarn.
Die Marklerin sagte uns zwar der Nachbar hätte signaliesiert, dass er mit dem Beseitigen der Hecke einverstanden wäre, aber falls er es sich später dann doch anders überlegt möchten wir gerne wissen ob er sich auf den Bestandsschutz berufen kann.
Die Hecke ist ca. 3m hoch, unser Grundstück liegt brach, darum hat es den Vorbesitzer (seit mehreren Jahren in Besitz einer Erbengemeinschaft) auch nicht gestört, dass die Hecke die Sonnen nimmt. Er hat die Hecke also mehrere Jahre „geduldet“ - die Erbengemeinschaft weiß gar nichts von der Hecke…
Wenn wir das brachliegende Grundstück nun kaufen, kann sich der Nachbar auf dieses Dulden vom Vorbesitzer berufen oder muss er die Hecke trotzdem beseitigen oder zumindest auf 2m zurückschneiden?
Vielen dank vorab,
Heike