Es handelt sich um einen Flug in die Ukraine (Odessa), für die eine Reisewarnung seitens des Auswärtigen Amtes ausgesprochen wurde. Die Fluggesellschaft will den Flug nicht kostenlos stornieren. Besteht hierfür ein Rechtsanspruch?
Hi,
die eingeräumte Rücktrittsmöglichkeit von einem Pauschalreisevertrag bei Reisewarnungen des auswärtigen Amtes erstreckt sich nicht auf Linienflüge (und damit Beförderungsverträge).
http://www.finanztip.de/recht/a/terror-krieg-reisest…
Der Artikel ist schon älter. Es hat sich aber m.W. nichts geändert.
Bye
Rolf
Nein, leidglich die personenbezogenen Steuern und Gebühren sind erstattungsfähig, wenn der Flug nicht angetreten würde, ohne dass er umgebucht oder umgetauscht würde.
G imager
in die Ukraine (Odessa), für die eine Reisewarnung seitens des Auswärtigen Amtes ausgesprochen wurde
Wo denn? http://www.auswaertiges-amt.de/DE/Laenderinformation…
Sie sagen lediglich „Von Reisen auf die Halbinsel Krim wird dringend abgeraten.“ und „Von Reisen in östliche und südliche Landesteile wird ebenfalls dringend abgeraten.“ http://www.auswaertiges-amt.de/DE/Laenderinformation…