Besteht Kündigungsschutz während Schwangerschaft bei befristetem Arbeitsvertrag?

Guten Abend!

Ich habe eine Frage, bei der ich einfach nicht weiter komme. Unten habe ich meinen Arbeitsvertrag angehangen, damit ihr bessere Aussagen treffen könnt.

Zunächst einpaar Eckdaten:
Ich wurde letztes Jahr in einem Unternehmen eingestellt, für ein vom Land gefördertes Projekt. Die Projektlaufzeit beträgt 3 Jahre. Mein Arbeitsvertrag ist auch auf diese drei Jahre befristet. (Ich wurde also nur wegen des Projektes eingestellt). Ich bin „lediglich“ Projektmitarbeiterin und habe eine Vorgesetzte, die auch Projektleiterin ist.

  1. Frage: Kann das Unternhemen mich bei einer Schwangerschaft kündigen, wenn ich vom Arzt seit Anfang der Schwangerschaft als Arbeitsunfähig beurteilt wurde und somit nicht mehr die Möglichkeit besteht, dass ich vor Ablauf des Arbeitsvertrages zurück kehre (Schwangerschaft+ Mutterschutz+1 Jahr Elternzeit= Ein Zeitpunkt der nach dem Ablauf des Vertrages liegt)? Eine Vertragsverlängerung ist logischerweise so gut wie ausgeschlossen. Unterliege ich also trotz des projektbezogenen Arbeitsvertrages dem Kündigungsschutz? Wenn ja, würde ich somit bis einschließlich den 8 Wochen Mutterschutz nach der Entbindung mein volles Gehalt ausgezahlt bekommen?

  2. Frage: Angenommen, eine Kündigung aufgrund einer Schwangerschaft ist nicht möglich und trotz meiner Abwesenheit, bin ich dennoch bis Ablauf des Arbeitsvertrages beschäftigt. Logischerweise wird das Unternehmen dann während meiner Abwesendheit eine neue Arbeitskraft einstellen, damit das Projekt weiter läuft. Wenn Projekte vom Land finanziert werden, kann es sein, dass Gelder gestrichen oder gar das Projekt entzogen wird (wenn man das Projekt nicht sachgemäß durchführt etc etc…) Wäre das mit dem neuen Mitarbeiter/in der Fall, dass das Projekt wegenommen wird (womit auch nach meinem Verständnis eine vorzeitige Kündigung einhergeht?!) würde ich dann auch (während meiner Schwangerschaft) gekündigt werden?

Ich habe mir echt Mühe gegeben, meine Frage so einfach wie möglich zu formulieren, weil das alles doch ein bisschen komplizierter ist. Ich hoffe, jemand kann meine Fragen beantworten :blush:

Vielen Dank im Voraus!

Hi,

Antwort zu Frage 1: Nein

Antwort zu Frage 2: Nein.

Im § 9 MuSchG http://www.gesetze-im-internet.de/muschg/__9.html ist recht eindeutig geregelt, dass Kündigungen unzulässig sind.

Der Abs. 3 regelt zwar Ausnahmen, diese dürfen allerdings mit der Schwangerschaft nichts zu tun haben und betreffen Dinge wie Betriebsschließungen, vorsätzliche (besonders schwerwiegende) Pflichtverletzungen der Beschäftigten oder die Bedrohung der Existenz des AG.

Das sind allerdings allesamt Dinge, die in der Praxis so gut wie nie vorkommen.

VG
Guido

Hallo Guido,

vielen Dank für deine Antwort.
Bie Frage 1, sagst du Nein. Das heisst, sie können mich kündigen? Oder meinst du nein, sie können mich nicht aufgrund einer Schwangerschaft kündigen?

Nein, sie können nicht kündigen.

VG
Guido

1 Like

Ok, besten Dank!

1 Like

Hallo,

die 6 Monate Probezeit sind aber schon vorbei oder?

Grüße
miamei

Ja, ich bin schon seit über einem Jahr beschäftigt.

Hi!

Das würde genau welchen Unterschied machen?

Gruß
Guido

2 Like

Vielleicht hat sie gefragt, weil man mich in der Probezeit ja problemlos kündigen können. Einfach um das auszuschließen.

Vielleicht mag sie das denken - es ist aber totaler Blödsinn.
Schwanger und in der Probezeit einfach mal kündigen ist nicht.

1 Like

Hallo,

§ 9 MuSchG gilt ab dem ersten Tag des Arbeitsverhältnisses.
https://www.gesetze-im-internet.de/muschg/__9.html
Eine „Karenzzeit“ gibt es ebensowenig wie eine Öffnungsklausel für tarif- oder arbeitsvertragliche Ausnahmen. Als Spezialgesetz geht das MuSchG auch im Fall der Schwangerschaft anderen Vorschriften wie zB § 622 BGB vor.

&Tschüß
Wolfgang

3 Like

Gibt es noch andere Meinungen, insbesondere zu Frage ? :slight_smile: