Hallo!
Eine Frage hätte ich bezüglich der Erstellung einer Bestell-Bestätigung bei einem Neuwagenkauf.
Anfang Juni diesen Jahres hatten wir bei einem VW-Händler einen Tiguan bestellt, als R-Line mit allem dran und drin für 52.000,-€. Unseren bisherigen Wagen werden wir dem Händler in Zahlung geben. Nun haben wir zwar eine „verbindliche Neuwagenbestellung“ unterschrieben, was wohl den Kaufvertrag darstellt. Aber eine Bestätigung des VW-Händlers haben wir nicht erhalten, trotz mehrfacher Aufforderungen. Der Wagen soll angeblich Anfang September ausgeliefert werden. Der Verkäufer hat hoch und heilig versprochen und versichert, dass der Wagen bestellt sei, aber er flüchtet sich immer wieder in Ausreden, warum wir noch keine Bestätigung der Bestellung erhalten haben.
Können wir von dem Kaufvertrag zurücktreten?
Ist der Kaufvertrag überhaupt zustande gekommen?
Es würde uns sehr freuen, wenn wir Ratschlage aus der Gemeinschaft erhalten könnten.
Vielen Dank!
Hi,
was steht denn in der Bestellung drin, wie lange du an diese gebunden bist?
Das ist die Frist innerhalb derer der Händler aus der Bestellung einen Kaufvertrag machen kann, also die Bestellbestätigung verschicken sollte. Danach ist man selbst nicht mehr an die Bestellung gebunden.
Man könnte ja mal mit Rücktritt von der Bestellung drohen oder anklingen lassen, dass man ja durch den Fristablauf nicht mehr an die Bestellung gebunden ist.
CU
HaWeThie