Besteuerung der Berufsunfähigkeitsversicherung

Hallo zusammen,

nehmen wir an Mr. X hat eine Berufsunfähigkeitsversicherung mit einer monatlichen garantierten Rente von 2.000,-- EUR abgeschlossen.

Mit welcher Auszahlung kann man rechnen bzw. wird die BU-Rente besteuert, wenn ja wie?

Laut Google wird je nach Laufzeit der Rente der Ertragsanteil besteuert (?!?)
Nachstehend ein Auszug aus der „Laufzeit-Ertragsanteil-Tabelle“:
Laufzeit der Rente ab Beginn des Rentenbezugs: 0 Jahre dann Ertragsanteil: 0%
Laufzeit der Rente ab Beginn des Rentenbezugs: 10 Jahre dann Ertragsanteil: 13%
Laufzeit der Rente ab Beginn des Rentenbezugs: 20 Jahre dann Ertragsanteil: 21%
Laufzeit der Rente ab Beginn des Rentenbezugs: 30 Jahre dann Ertragsanteil: 30%
Laufzeit der Rente ab Beginn des Rentenbezugs: 40 Jahre dann Ertragsanteil: 39%
Laufzeit der Rente ab Beginn des Rentenbezugs: 49 Jahre dann Ertragsanteil: 45%

Ich verstehe das so: Wenn Mr. X bei einer BU-Rente von 2.000,-- EUR und einem Endalter von 65 Jahren mit 35 berufsunfähig werden würde, dann wäre die Laufzeit der Rente ab dem Rentenbezug bei 30 Jahren. Demzufolge wäre der Ertragsanteil mit 30% zu verteuern.

Hieße dies dann, dass 30% von 2.000 EUR - also 600,-- EUR - versteuert werden müssen? Bei einem Steuersatz von bspw. 30% würden dann 1.820 EUR ausgezahlt werden?
Müssen hier evtl. auch Beiträge zur Krankenversicherung oder ähnliches gezahlt werden?

Ich finde die Frage wichtig, weil wenn man 2.000 EUR garantiert liest, rechnet man im Schadenfall mit 2000 EUR. Interessant ist allerdings was auf dem Konto landet.

Vielen Dank vorab.

Schöne Grüße
Pitufino

Hallo,
ich unterstelle, es handelt sich um eine Berufsunfähigkeitsversicherung, die nicht im Rahmen einer Betr.Altersversorgung oder sonst steuerlich geförderten Altersversorgung abgeschlossen wird bzw. wurde.
Dann zahlt das LV-Unternehmen die Rente (zunächst) komplett aus. Die Versteuerung erfolgt nachrangig - durch den Rentenbezieher - das LV-Unternehmen fertigt hierfür einmal jährlich entsprechende Nachweise aus und meldet den Rentenbezug gleichzeitig an die Finanzbehörde. Die Steuerpflicht bezieht sich auf den genannten Ertragsanteil; soll heißen: beträgt der Ertragsanteil z.B. 30%, so unterliegt dieser Teil der Rente mit dem individuellen Steuersatz der Steuerpflicht. KV/PV- Beiträge sind nur bei gesetzlich Versicherten fällig und auch nur dann, wenn eine freiwillige Mitgliedschaft vorliegt.
Gruß
J.K.

Auf dem Konto landet erst mal alles, du musst dann eine Steuererklärung abgeben, daann wird eine Jahreseinkommensteuer festgestzt und zahlst nachträglich oder du leistest vierteljährliche Vorauszahlungen.

Wenn du BU-Rente beziehst und sonst keine weiteren steuerpflichtigen Einkünfte hast, dann stellt diese deine Einkünfte dar, sonstige Einkünfte nach § 22 EStG, zu versteuern als abgekürzte Leibrente mit dem Ertragsanteil.

Das heißt du versteuerst beispielsweise

12 x 2.000 € x 30 % = 7.200 €

abzüglich Grundfreibetrag -7.200 €

0,00 €

Eine tatsächliche Besteuerung droht nur, wenn du auch andere Einkünfte hast.

Den Prozentsatz des Ertragsanteils kann man folgender Tabelle entnehmen.
Maßgebend ist, in welchem Kalenderjahr die Rente beginnt.

https://dejure.org/gesetze/EStG/22.html

Hallo Jörg König,
vielen Dank noch für die Antwort.
Wenn ich es richtig verstehe und jemand eine Berufsunfähigkeitsversicherung mit Endalter 65 Jahren hat und mit 45 Jahren berufsunfähig wird, wird der von der Rente der Ertragsanteil von 21% besteuert.
Laufzeit der Rente ab Beginn 20 Jahre Rentenbezug, Ertragsanteilbesteuerung: 21%
Dies hieße bei 2.000 EUR BU-Rente:
21% = 420 EUR
12 Monate x 420 EUR =5.040 EUR
abzüglich Grundfreibetrag… keine Besteuerung, sofern keine anderen Einkünfte vorhanden.

Wie schaut es nochmal mit der Kranken- und Pflegeversicherung aus?
Beiträge hierfür fallen nur an, wenn man freiwillig gesetzlich versichert ist?

Wenn die Berufsunfähigkeitsversicherng über eine betriebliche Altersvorsorge abgeschlossen werden würde, sähe die Besteuerung anders aus?

Viele Grüße
Pitufino