Liebes Forum,
folgende Frage treibt mich um. Über sachdienliche Hinweise würde ich mich sehr freuen:
Bei Firmenwagen gibt es ja die sog. 1%-Regelung, nach der der geldwerte Vorteil für die private Nutzung mit 1% des Listenpreises pro Monat angesetzt wird und dann zusätzlich 0,03% pro Entfernungskilometer zum Arbeitsplatz mal Listenpreis als geldwerter Vorteil für die Fahrten zur Arbeitsstelle draufgerechnet werden. Wie ist das bei Teilzeitarbeit?
Konkretes Beispiel: Der Arbeitnehmer arbeitet an 1 Tag in der Woche und erzielt ein Bruttoeinkommen von 1800 EUR/Monat. Er hat einen Firmenwagen, der zum Listenpreis von 30 TEUR angeschafft wurde. Wohnort und Dienstsitz sind 170 km einfach voneinander entfernt. Da ja nur ein Tag in der Woche gearbeitet und nicht am Dienstort übernachtet wird, lohnt sich die Einrichtung eines Zweitwohnsitzes am Dienstort nicht.
Als geldwerter Vorteil ergeben sich für die private Nutzung 300 EUR/Monat und für die Fahrten zur Arbeit 1530 - obwohl diese Fahrten ja nur einmal in der Woche stattfinden. Bei Steuerklasse 5 ergibt sich eine steuerliche Belastung von ca. 1000 EUR, d.h. der Arbeitnehmer bekommt praktisch kein Nettogehalt raus.
Gibt es eine alternative Behandlungsmöglichkeit als die 1%-Methode? Gibt es ggf. Möglichkeiten, neben der Abschaffung des Dienstwagens oder der Einrichtung eines Zweitwohnsitzes am Dienstort?
Für Hinweise und Erfahrungsberichte bin ich sehr dankbar.
Verena