Hallo, wenn ich gewerblich Handelsware (aus nicht EU Land) importiere und diese dann gewerblich in Deutschland verkaufe. Wie ist da genau die Besteuerung beim Zoll? Zahlt man nur Zollgebühren?
Servus,
der Zoll erhebt keine Gebühren für seine Tätigkeit.
Man zahlt (je nachdem, ob auf die eingeführte Ware Einfuhrzoll erhoben wird oder nicht) Zoll oder nicht, und in jedem Fall Einfuhrumsatzsteuer (die als Vorsteuer abziehbar ist, aber nur, wenn man den Bescheid über Einfuhrumsatzsteuer aufhebt).
Einfuhrzölle kannst Du hier unter „Maßnahmen“ finden:
https://ec.europa.eu/taxation_customs/dds2/taric/taric_consultation.jsp?Lang=de
Schöne Grüße
MM
Als Ergänzung hierzu bitte vorab prüfen, ob die Ware so in den Verkehr gebracht werden darf (je nach Beschaffenheit CE-Siegel, Kennzeichnung und auch markenrechtlich).
Nicht das dann das böse Erwachen kommt. Inverkehrbringer bist du!
sollte man allerdings vorher schon bei Mr. Hui Peng angefragt haben: „We can put onto it any stigga you want - CE, VDE, Tuff Rainland - whateva you like, Sir!“
I know
Aber besser vorher klären, sonst doch gerne mal grande malheur
Kleiner Tip: Du bist vermutlich Mitglied in einer IHK oder in einer HWK. Die können dich beraten - auch dafür zahlst du die Beiträge!
Das ist in der Tat eine gute Quelle - in der umgekehrten Richtung, bei der Ausfuhr, kennen die Leute von unserer IHK die Einfuhrbestimmungen anderer Länder hie und da besser als unsere dort ansässigen Kunden (die sich dann hinterher freuen, dass sie weniger Schmiergeld zahlen mussten, weil die Begleitdokumente in besserem Zustand waren als sonst…).