Hallo die Experten,
folgender fiktiver Fall : Mieter M hat an der Innenseite seiner Badezimmertür Bademänbtel und Handtücher aufgehängt. Beim Öffnen der Tür werden diese gegen den Heizkörper gedrückt, Die dadurch erzeugte seitliche Kraft führt letztlich zur Verformung der Halterung und Abriss des Heizkörpers. Es gibt keinen Türstopper. Auch der hätte nicht auf jeden Fall den Schaden verhindern können.
Meine Frage : Handelt es sich hierbei um eine bestimmungsgemäße / vorhersehbare Verwendung der Mietsache, sodass der Vermieter für den Schaden aufkommen muss ?
Vielen Dank im Voraus und Gruß
Karl