Bestimmungsgemäße / vorhersehbare Verwendung einer Mietsache

Hallo die Experten,

folgender fiktiver Fall : Mieter M hat an der Innenseite seiner Badezimmertür Bademänbtel und Handtücher aufgehängt. Beim Öffnen der Tür werden diese gegen den Heizkörper gedrückt, Die dadurch erzeugte seitliche Kraft führt letztlich zur Verformung der Halterung und Abriss des Heizkörpers. Es gibt keinen Türstopper. Auch der hätte nicht auf jeden Fall den Schaden verhindern können.

Meine Frage : Handelt es sich hierbei um eine bestimmungsgemäße / vorhersehbare Verwendung der Mietsache, sodass der Vermieter für den Schaden aufkommen muss ?

Vielen Dank im Voraus und Gruß
Karl

Hallo,

das kann man ganz schnell mit einem sehr klaren „nein“ beantworten.

Gruß
C.

Das ist bestimmungsgemäß, solange zum Anbringen des Handtuchhalters nicht die Tür beschädigt wird.

Eine Krafteinwirkung auf den Heizkörper, die dazu führt, dass dieser aus seiner Halterung gerissen wird, ist weder bestimmungsgemäß noch vorhersehbar.
Selbst wenn die Halterung schon vorher schadhaft war, wäre der Mieter in der Pflicht gewesen: Er hätte den Schaden dem Vermieter anzeigen müssen.

Gruß,

Kannitverstan

Vor allem, wenn man bedenkt, daß Handtücher & Co. die Einwirkung der Tür auf den Heizkörper deutlich gedämpft haben dürften. Da muß also jemand über die Jahre hinweg sehr oft und sehr kräftig gegen die Tür und damit den Heizkörper gedengelt haben.

Gruß
C.

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Mechanisch / physikalisch gesehen : Die (verformte) Halterung hat kein “Gefühl”. Merkt nicht, ob etwas weich und flauschig ist, sondern versteht nur “Kraft”. Und man kann - mit der Unterwerfung von Handtuch & Co.dem Wirkprinzip der Kniehebelpresse - wunderbar mit vergleichsweise wenig Kraft ( z.B. 5 kg ) an der Türklinke eine durchaus 15-mal so große Scherkraft auf den Heizkörper bringen. Und dafür braucht man nicht einmal zu wissen, wie das so funktioniert. Aber je weiniger Verständnis man für Mechanik hat, umso größer ist dann die Überraschung über den Schaden.
Gruß
Karl

Wenn man gegen eine Tür drückt, merkt man einen Widerstand. Wenn man gegen ein Tür drückt, hinter der ein Bademantel hängt, merkt man den Widerstand auch, nur muß man eine wesentlich höhere Kraft aufbringen, um die gleiche Kraft auf den Heizkörper dahinter zu übertragen. Und ein Heizkörper ist auch darauf ausgelegt, um gelegentliche Übergriffe zu verkraften. Damit ein Heizkörper wie beschrieben beschädigt wird, muß man - und beißt die Maus keinen Faden ab - sehr oft und sehr heftig gegen die Tür dengeln.

Es bleibt also dabei: der Vermieter hat mit der Sache nichts am Hut.

Gruß
C.