Sind psychisch kranke Mörder aus der Sicht von Kant bestrafbar? Es handelt sich ja nicht um Vernunftwesen… Kann mir einer bitte erklären wie dass aus der Sicht von Kant zu verstehen ist? ist sehr wichtig… Vielen dank
Sorry,
das kann ich nicht beantworten.
Sind psychisch kranke Mörder aus der Sicht von Kant
bestrafbar? Es handelt sich ja nicht um Vernunftwesen… Kann
mir einer bitte erklären wie dass aus der Sicht von Kant zu
verstehen ist? ist sehr wichtig… Vielen dank
Hallo,
Mangels Kenntnissen über das Kantsche Werk kann ich diese Frage leider nicht beantworten.
SO
Sind psychisch kranke Mörder aus der Sicht von Kant
bestrafbar? Es handelt sich ja nicht um Vernunftwesen… Kann
mir einer bitte erklären wie dass aus der Sicht von Kant zu
verstehen ist? ist sehr wichtig… Vielen dank
Sind psychisch kranke Mörder aus der Sicht von Kant
bestrafbar? Es handelt sich ja nicht um Vernunftwesen… Kann
mir einer bitte erklären wie dass aus der Sicht von Kant zu
verstehen ist? ist sehr wichtig… Vielen dank
ich bin Experte für Kants theoretische Philosophie, kenne mich mit der praktischen Philosophie Kants nur leidlich aus. aber ich glaube kaum, dass er es gut gehießen hätte von anderen vorgefertigte antworten für prüfungen einzuholen.
beste Grüße
Nne
Hallo
Sind psychisch kranke Mörder aus der Sicht von Kant
bestrafbar? Es handelt sich ja nicht um Vernunftwesen… Kann
mir einer bitte erklären wie dass aus der Sicht von Kant zu
verstehen ist? ist sehr wichtig… Vielen dank
Leider kann ich dir bei dieser Frage nicht weiterhelfen. Da müsste ich mich erst zeitintensiv (Zeit hab ich grad nicht) in die Thematik Kant einlesen. Bestimmt kann dir jemand anderes weiterhelfen.
Um deine Gedanken aber etwas anzuregen:
Kant sagte das Böse sei im Menschen verwurzelt, es gibt also ein gewisses Strben zum Bösen, dies könnte womöglich auch als Alibi für Menschen „ohne“ Verstand gelten. Allerdings vertrat Kant eine ziemlich drastische Vorstellung in Hinsicht Bestrafung. Es sollte Gleiches mit Gleichem vergolten werder, also ein „Auge um Auge“ auch in Hinsicht von Intensität und Dauer, so weit ich weiß. Sein Gefängnisbeispiel kommt heute nicht meht gut an…
Sorry nochmal…
Gruß
Florian
Liebe laylaa,
deine Frage ist nicht so einfach. Mir wäre zumindest keine Stelle bei Kant bekannt in der er auf psychisch-kranke Menschen eingeht. Ich vermute es lag damals auch nicht in seinem Horizont.
Wofür brauchst du es denn?
Prinzipiell ist die Vernunft des Menschen eine Annahme, welche, nach Kant, A Priori angenommen werden. (Also ich muss es annehmen, ansonsten funktioniert die Ethik nicht.) Ein Mensch der sich nicht vernünftig entscheiden kann, mit dem könnte man also keine Ethik betreiben.
Andererseits meint Kant, dass ein Mensch sich an das Tun des Bösen gewöhnt, je öfter er Böses tut. So ist Böses für ihn eine Gewöhnungssache, während das Gute zu tun immer wieder eine Entscheidung ist. Diese Entscheidung zu treffen wird immer schwieriger je stärker man sich daran gewöhnt hat das Böse zu tun. Das hat zumindest gewisse Parallelen zu der Situation eines psychisch-kranken Menschen. Wenn man dabei Parallelen annimmt, dann muss man darauf hinweisen, dass diese gefährlich sind. Denn ein an Böses gewöhnter Mensch hat sich da selbst hinein begeben. Ein psychisch-kranker Mensch wurde durch andere Menschen in diese Situation gebracht. Trotzdem könnte man vermuten Kant würde auch diesem Menschen noch ein Rest an Selbstbestimmung und Verantwortung zu trauen.
Diese These ist jetzt aber ziemlich spontan geboren und bedürfte noch ein bisschen Arbeit um sie sicher belegen zu können.
Wenn ich mich recht erinnere hat Bestrafung nach Kant aber auch mehrere Seiten. Sie dient auch der Abschreckung. Das sich andere nicht auch nach dem Bösen richten. Demnach müsste man auch einen psychisch-kranken bestrafen, dass andere nicht denken, sie würden damit durchkommen. Das ist allerdings keine Ethik mehr. Denn jemand der das Böse nicht tut, weil er Angst hat bestraft zu werden, der ist nach Kant ja sowieso böse. Aber das wirst du hoffentlich schon wissen. Ansonsten frag noch mal nach, dann erkläre ich dir kurz Kants Ethik.
Alle Klarheiten beseitigt? Oder sind noch Fragen?
Ich würde mich zumindest über eine kurze Rückmeldung freuen.
Grüße
To
Sind psychisch kranke Mörder aus der Sicht von Kant
bestrafbar? Es handelt sich ja nicht um Vernunftwesen… Kann
mir einer bitte erklären wie dass aus der Sicht von Kant zu
verstehen ist? ist sehr wichtig… Vielen dank
Vielen vielen Dank hat mir echt sehr geholfen… Ich muss bei meiner Prüfung in Ethik die Bestrafung der psychisch kranken Menschen aus Kants Sicht analysieren. Meine Schlussfolgerung ist dann einfach, dass Kants Menschenbild keine psychisch kranke Menschen beinhaltet, da psychisch kranke Menschen keine Vernunftwesen sind. Die Fragestellung ist also aus Kants Sicht nicht entscheidbar. Ist das soweit richtig? Vielen Dank nochmals…
Grüße…
Hallo,
ich finde deine Frage seltsam. Kant hat zwar im Rahmen der Aufklärung auf den Verstand der Menschen gepocht und für rationales Denken plädiert. Ich wüsste aber nicht, dass er sich dazu geäußert hätte inwiefern psychisch kranke Menschen rational für ihr Handeln verwantwortlich gemacht werden können.
Das ist ja selbst in der heutigen Zeit noch nicht wirklich beantwortbar.
Sorry ich kann dir da nicht weiter helfen. Dafür bin ich nicht belesen genug.
Sind psychisch kranke Mörder aus der Sicht von Kant
bestrafbar? Es handelt sich ja nicht um Vernunftwesen… Kann
mir einer bitte erklären wie dass aus der Sicht von Kant zu
verstehen ist? ist sehr wichtig… Vielen dank
Für eine Prüfung solltest du dich selbst noch mal ein bisschen einlesen. Nicht, das ich dir irgendwas erzähle und du gibst es in der Prüfung wieder und wenn dein Prüfer nachfragt, kannst du es nicht erklären.
Als Prüfer wäre mir diese Antwort auf jeden Fall zu kurz. Auch wenn psychisch Kranke in Kants Weltsicht nicht vor kommen, (d.h. er denkt nicht über psychisch Kranke nach, weil er keine kennt), kann man doch von Kants Philosophie her Antworten darauf finden.
In der „Metaphysik der Sitten“, „Erster Teil. Metaphysische Anfangsgründe der Rechtslehre“, „2. Teil. Das öffentliche Recht“, „1. Abschnitt, Das Staatsrecht“ gibt es ein Abschnitt „E. Vom Straf- und Begnadigungsrecht“. (Kant-W. Bd. 8, S. 452) Darin solltest du einiges finden.
Es spielt natürlich auch noch die Frage rein, in wie weit ein psychisch Kranker wirklich keine Vernunft hat. (Da gibt es sicher auch unterschiedliche Meinungen. Aber da bin ich wirklich überfragt.)
Außerdem kann ich aus persönlicher Erfahrung nur dazu raten, die eigenen Aufzeichnungen aus dem Unterricht nach zu vollziehen. Denn meist wollen die Lehrer nur das hören, was man schon mal im Unterricht hatte.
Grüße
To