Hi Jule,
kleiner Einwand.
Wenn der Mensch mir wichtig ist, es draußen zu heiß ist, um
den Hund im Auto zu lassen oder der Hund aus irgendwelchen
Gründen unter Aufsicht bleiben muss, darf auch der Hund rein.
Bedingung: Das Hundetier bleibt angeleint und rührt sich nicht
von den Füßen seines Besitzers weg.
Diese Situation (Hervorhebung von mir) ist das absolute Ideal und jedenfalls meiner Erfahrung nach, sofern es sich um (wie im Ursprungsfall wohl) eine größere Gruppe Besucher handelt, relativ unmöglich zu bewerkstelligen.
Die Norm (eigene mannigfaltigste Erfahrungswerte, wechselnde Variationen mit ähnlichen Ergebnissen bitte dazudenken): Eigener Hund (Rüde) muss weggesperrt werden, da zwei Besucher ebenfalls Rüden ihr eigen nennen. Ein dritter Besucher bringt ein Weibchen dazu und so brav ist kein Hund der Welt, dass fürderhin nicht für ein extrem unentspanntes Durcheinander gesorgt wäre.
Etwas ganz anderes natürlich, lade ich einen einzelnen Hundehalter zum Tee und Gebäck. Überhaupt keine Frage, klar darf der seine Töle mitbringen. Meine Katzenviecher verpfeifen sich in der Zeit ja sowieso. Aber wie gesagt, dies ist nicht die Ausgangssituation des UP.
Im Fall des Falles würde ich aber auch durchaus darum bitten,
ohne Hund wiederzukommen. Es gibt Hundehörige, deren Hund als
Kind-/Partnerersatz dient, die man dann tatsächlich nicht
wieder sieht - und wenn jemand ungefragt mit Hund vor der
Haustür steht, ist die Wahrscheinlichkeit hoch, dass man es
mit so jemandem zu tun hat. Das würde ich aber nicht zu meinem
Problem machen.
Auch denkbar wäre bei nämlicher Klientel schlicht und einfach Gewohnheitsrecht. Ich kannte in meiner behundeten Vergangenheit derlei zur Genüge. Als Einzelbesuch kein Problem, bei größerem Personenaufkommen angesichts möglicherweise marodierender Hunderotten in der Wohnung bleibt als einzige Möglichkeit, sämtlichen Gästen freundlich aber bestimmt den caniden Begleitschutz zu untersagen für diesen einen Nachmittag.
Freundlichen Gruß
Annie