Auf dem Territorium der DDR wurden in den Jahren 1947 bis 1950 neben der bereits bestehenden Kirchenmusikschule in Halle/Saale vier weitere Kirchenmusikschulen gegründet: in Greifswald, Görlitz, Dresden und Eisenach. Die Studiendauer bis zur sog. „B-Prüfung“, die unter den damaligen Umständen - übrigens auch rentenrechtlich - einem Fachschulabschluss entsprach, betrug in der Regel vier Jahre unter Einschluss einer theologisch-pädagogischen Grundausbildung. Da es in der DDR keine kirchliche Hochschularbeit geben durfte, wurde auch die Kirchenmusikschule Halle (die einzige Kirchenmusikschule, an der man die „A-Prüfung“ ablegen konnte!) als Fachschule eingestuft; die A-Prüfung verlor damit den Rang eines Hochschulabschlusses. (Ich selbst habe dort im Sommer 1980 die A-Prüfung abgelegt und besitze noch heute den Fachschülerausweis mit der „Bezeichnung und Anschrift der Fachschule“: Evangelische Kirchenmusikschule, 402 Halle/S., Emil-Abderhalden-Str. 10).
Das Mindestalter für die Aufnahme des Studiums war auf achtzehn Jahre festgelegt. Absolventen der polytechnischen Oberschulen, die das 18. Lebensjahr noch nicht erreicht hatten, konnten bei entsprechender Eignung an einzelnen Kirchenmusikschulen (z.B. in Dresden 1952 bis 1984) eine oder mehrere Vorbereitungsklassen durchlaufen, in denen neben den kirchenmusikalischen Fächern zusätzlich auch allgemeinbildende angeboten wurden.
Parallel bestand für Bewerber mit einigermaßen korrekter politischer Biografie die Möglichkeit des Musikstudiums mit abschließendem Staatsexamen im Fach Orgel an den Hochschulen für Musik „Felix Mendelssohn Bartholdy“ in Leipzig und „Franz Liszt“ in Weimar. Das Studium an einer staatlichen (Musik-)Hochschule kam für mich persönlich nicht in Betracht, denn als Waffendienstverweigerer wurde meinen Eltern vom Rat des Kreises mitgeteilt: „Aus den Unterlagen geht hervor, dass Ihr Sohn wesentliche Anforderungen eines zukünftigen Bewerbers für ein Hochschulstudium nicht erfüllt. Im Vergleich zu anderen Bewerbern, die durch ihre gesellschaftliche Haltung die gesellschaftlichen Anforderungen besser erfüllen, kann trotz der sehr guten Leistungen Ihres Sohnes eine Aufnahme nicht erfolgen.“ Der Einspruch gegen diesen Bescheid bis hin zum Staatsrat hatte keinen Erfolg.
Die Ausbildung nebenberuflicher Kirchenmusiker erfolgte entweder im Rahmen ein- bis zweijähriger Lehrgänge an den Kirchenmusikschulen oder am Halberstädter Seminar für Kirchenmusik, teilweise auch in individuellen Kursen, und schloss mit der Prüfung für den nebenamtlichen kirchenmusikalischen Dienst („C-Prüfung“) ab.
Näheres ist im Internet zu lesen; vgl.: Heft aus Burgscheidungen Nr. 219: „Kirchenmusik in der DDR. Eine erste Bestandsaufnahme“ von Wolfgang Hanke (1983) sowie „Glaube und Heimat“ vom 11.04.2016: „Erste Kirchenmusikschule Deutschlands als Modellprojekt“.