Liebe/-r Experte/-in,
ich habe ein dringendes Anliegen. Meine Lebensgefährtin Macht für zwei Monate ein Praktikum in Berlin und lebt während dieser Zeit zur Untermiete in einer Wohnung, dessen ursprünglicher Mieter selbst ein Praktikum in Washington macht. Ich würde sie gerne für 14 Tage besuchen und dabei unseren gemeinsamen Hund mitnehmen. In ihrem Mietvertrag steht, dass Haustierhaltung strikt untersagt ist.
Gilt das auch für den Besuch von zwei Wochen? Der Hund ist etwa kniehoch.
Wir möchten dem Hauptmieter auf keinen Fall Ärger mit dem Besuch bereiten.
Sollte es nicht erlaubt sein, kann man den Besuch evtl. verkürzen und unser Tier so „legal“ machen?
Danke für Ihre Mühen!
Viele Grüße aus Oberhausen
Oliver