Der Brief müsste bei einer WG doch im Briefkasten der WG ankommen, und könnte dort vom WG-Kumpel gefunden, geöffnet und vom Inhalt her mitgeteilt werden. Und bzgl. eines persönlichen Erscheinens könnte man dann ja durchaus mitteilen, dass man geplant einige Wochen nicht vor Ort ist, aber danach gerne einen Termin wahrnehmen wird. Wenn man dies plausibel vorträgt, sollte das kein Problem sein (gerade angesichts der anstehenden Feiertagen). Man darf ja durchaus auch längerfristig von der Meldeadresse abwesend sein, solange die Lebenssituation grundsätzlich die ist, dass man an dieser Adresse seinen Lebensmittelpunkt hat.
Ansonsten ja, so ein Besuch steht üblicherweise im Zusammenhang mit einer zwangsweisen Abmeldung. D.h. wenn das Ordnungsamt nicht von einer zur zeitweisen Abwesenheit überzeugt ist, dann droht eine solche zwangsweise Abmeldung, die dann natürlich auch Konsequenzen für alles hat, bei dem man eine/diese konkrete Meldeadresse braucht.