Besuch von Mieterin öffnet ständig das Fenster im Hausflur

Hallo,
bei uns im Haus ist vor einem halben Jahr eine Frau mit kleinem Kind neben mir eingezogen.
Ihr Ehemann, der nicht im Mietvertrag steht, also nur Besucher ist, spielt sich von Tag 1an als Herrscher über Fenster und Türen auf.
Sobald ein oder mehr Fenster geschlossen sind rennt er hinter und öffnet diese wieder sofort.
Wenn diese spät Abends geschlossen werden, er es nicht gleich merkt, bekommt er am nächsten Morgen sogar Tobsuchtsanfälle.
Dann werden die Fenster komplett aufgerissen , oder nachts sogar die Haustür vollständig geöffnet.
Das Haus ist letztes Jahr modernisiert und gedämmt worden und es wurden neue Brandschutztüren eingebaut.
Diese Brandschutztüren stellt er sogar neu ein, weil diese Ihm zu laut ins Schloss fallen oder er hebelt den Schliesser aus der Führungsschiene.
Der erste Brief der Wohnungsbaugesellschaft ist schon lange raus, was Ihn anscheinend absolut nicht interessiert und für die zweite Mahnung lassen die sich Zeit.
Mit der Frau habe ich versucht zu sprechen, Sie hat alles auf die anderen Mieter geschoben und mich nicht ausreden lassen. " Bist du dir da ganz sicher"…waren immer Ihre Worte.
Sie wollte mir sogar verbieten die Fenster zu öffnen mit den Worten " Dann bin ich jetzt hier die einzige die die Fenster öffnet", mit dem Wissen das natürlich Ihr Mann die Fenster öffnet so eine richtige Gaslighting Nummer war das
Ich denke das es sich hier um einen Menschen mit einer psychopatischen Neigung handelt , deswegen habe ich noch nichts zu Ihm gesagt , weil ich weiß das ich mir nichts gefallen lasse und die Situation wahrscheinlich eskalieren würde.
Ich gehe nur noch mit laufendem Handy in den Hausflur um im Notfall etwas in der Hand zu haben als Beweis.
Es gab noch mehrere kleine Zwischenfälle aber ich denke das reicht erst einmal.

Hat Bitte irgenjemand einen Rat für mich

:thinking:
:point_down:

Das ist natürlich nicht der richtige Weg, aber zu laut ins Schloss fallende Brandschutztüren können ein echtes Problem sein. Die Wohnungsbewohner haben einen Anspruch darauf, dass die Dinger gescheit eingestellt werden und das im Zweifel mehrfach im Jahr.

Das ist natürlich auch nicht in Ordnung.

Was meinst Du denn, wer Herrscher über die Fenster sein und das Recht haben sollte, diese nach seinen Bedürfnissen und seinem Belieben zu öffnen und zu schließen?

Er wohnt nicht hier und ist nur Besuch und hat absolut kein Recht auch nur ein einziges Fenster zu öffnen und schon gar nicht an irgendwelchen Brandschutztüren selber rum zu schrauben, wenn dann hätte sich die Frau an die Wohnungsbaugesellschaft wenden müßen und die dann wiederum die dafür zuständige Firma beauftragen müßen. Und die Brandschutztüren sind erst Ende 2022 nagelneu eingebaut worden und völlig in Ordnung.
Ebenfalls hat er keine Tobsuchtsanfälle zu bekommen, wenn andere langjährige Hausbewohner die Fenster schliessen.

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Als Ehemann muss er nicht im Mietvertrag stehen. Er ist kein „Dritter“ oder Untermieter, sondern darf die Wohnung genauso selbstverständlich benutzen wie das Kind der Mieterin.

Zum Verhalten:
Wenn dir Nachteile entstehen, informiere die Verwaltung / den Vermieter. Schriftlich und mit der Ankündigung einer angemessenen Mietminderung. Was angemessen ist, sagt dir ein Anwalt.

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Die beiden sind aber nicht zusammen in der Wohnung gemeldet… er ist nur zu Besuch da.
Ansonsten Danke für den Ratschlag

Wieso nicht?

Das ist ja auch das, was ich schrieb.

Das kann man anders sehen, wenn man direkt darüber oder daneben wohnt. In der von mir 2005 als Neubau bezogenen Wohnung hat es Jahre gedauert, bis die Türen mit mehrmals ausgetauschtem Schließer endlich mal so eingestellt waren, dass ich nicht beim ersten, der das Haus durch die Tiefgarage verließ, aus dem Bett fiel.

Wie jemand auf einen aus seiner Sicht ungünstigen Umstand reagiert, hat eigentlich niemanden zu interessieren.

Na aber mal mit Sicherheit

es geht hier ja um dinge, die außerhalb der wohnung stattfinden - ob wer nun verheiratet, untermieter oder sonstwas ist, sollte durch den mietvertrag geregelt sein.
inwiefern ein dritter sich in hausgemeinsam genutzten räumen benehmen darf oder sollte, interessiert mich nun auch.

e.c.

Schwer zu sagen, auf was Du Dich beziehst, aber wenn das hier gemeint ist

dann kann ich dazu nur sagen, dass sich jeder so benehmen kann, wie er will, so lange er andere nicht unzumutbar belästigt.

Aber mal weg von den Details: das Grundproblem scheint mir zu sein, dass Du glaubst, ein höherrangiges Recht darauf zu haben, was in dem Haus passiert als der Typ, der da zeitweise wohnt. Da muss ich Dich enttäuschen. Fenster zu öffnen oder zu schließen ist nicht Privileg der Mietparteien oder gar der Eigentümer.

Natürlich muss sich das alles im Rahmen bewegen. Nachts bei -15 Grad alle Fenster aufzureißen geht natürlich genauso wenig wie über Nacht geöffnete Haustüren. Natürlich darf auch weder er noch jemand anders einfach an den Türen herumfummeln; allein schon deshalb, weil es bei größeren Anlagen gelegentlich Begehungen gibt, bei denen u.a. auch die Funktionsweise der Brandschutztüren überprüft wird (bis hin zum Anpressdruck des Obentürschließers). Das ist dann die andere Seite des Problems.

Aus den genannten Problemen resultiert natürlich auch schon ein zwischenmenschliches. Da kann man in der Rechtsabteilung nicht großartig helfen. Wenn Ihr beide keinen Weg findet, vernünftig miteinander über die Themen zu reden, Euch zu einigen und vor allem auch ein gemeinsames Verständnis darüber zu finden, wo Eure Grenzen sind, wird das nichts mehr. Dass Du mit gezückter Kamera durchs Haus läufst, um irgendein (vermeintliches) Fehlverhalten zu dokumentieren, hilft genauso wenig wie der Umstand, dass Du glaubst, über irgendwelche Fensterbedienungsprivilegien zu verfügen.

Ihr müsst Euch also - vereinfacht gesagt - erst einmal darauf einigen, dass Ihr beide Mist gebaut habt. Wenn Ihr dann so weit seid, könnt Ihr Euch um die Details kümmern - also bspw. darum, wann, in welcher Situation und wie lange die Fenster zum Lüften geöffnet werden können oder sollen.

Ich glaube aber nicht, dass Ihr überhaupt bis zu dem Punkt kommt, aber das ist natürlich nur meine unmaßgebliche Meinung, die allerdings aus vielen Jahren neugierigen Beobachtens des Konflikts zwischen zwei Parteien resultiert, die sich ähnlich beharkten und liebten.

Gruß
C.

Ich denke mal das keiner wegen einem geschlossenem Fenster laut schimpfend und die Dachbodentüren knallend durch den Hausflur laufen sollte und schon mal gar nicht an einem Feiertag (Pfingstmontagmorgen) dann in der Wohnung die Türen knallen sollte auf den Balkon rennen und da weiterschimpfen um dann wieder im Hausflur rumschimpfen und alle Fenster von oben bis unten öffnen.

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öhm
gibt es vielleicht ein geruchsproblem im hausflur?
extremraucher, experimentalköche, kräuterhexen oder sonstige alchimisten?

e.c.

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Nein überhaupt nicht, außer mal wenn gekocht wurde und das ist nach einer Stunde lüften behoben

wir kommen der sache langsam näher, scheint mir.

e.c.

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Ich weiß zwar nicht woher du deine Informationen hast, aber Besuch hat NICHT das Recht Fenster zu öffnen, das wurde mir sogar von der Wohnungsbaugesellschaft bestätigt.
Und du kannst dich so hochtrabend ausdrücken wie du möchtest, beleidigen lassen muß ich mich von dir nicht .

Ich beschreibe mal wie es hier abläuft,… Er macht Mittags ein Fenster auf Abends noch den Rest, wenn ich dann morgens die Fenster zu mache sind die spätestens nach 1 Stunde wieder offen, dann mache ich nachmittags wieder zu und er kommt aus dem Keller geschossen und macht die sofort wieder auf, sag mir bitte ob das ein völlig normales Verhalten ist

der kerl wohnt im keller? gibt es dort auch fenster?
es wird rätselhaft.

e.c.

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Nein , er war unten im Fahrrad Keller anscheinend um sein Fahrrad da ab zu stellen und hat mich wohl gehört

Ich finde es erstaunlich, dass Du den Inhalt des Mietvertrags kennst.

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…während du im hausflur deiner beschäftigung des fensterschließens nachgingst?
hier treffen sich doch zwei mit einem eigenwilligen hobby, nehmt doch mal ein flaschbier mit & tauscht euch aus.

e.c.

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Aha. Und wieso nicht? Hängt ein Schild daran „Bedienung nur durch Eigentümer und Mieter“. Nein? Tja, dann darf die erst einmal jeder bedienen, der am Fenster vorbeikommt - inkl. Elektriker, Postbote und jedem anderen Hanswurst, der des Weges kommt.

Ich habe eben sowohl beim Fensterministerium und bei der Wohnungsbaugesellschaftsüberwachungsgesellschaft angerufen. Die sind da anderer Ansicht.

Wer wird denn hier beleidigend?

Aber machen wir es kurz: schreib genau auf, was Du von uns lesen möchtest und dazu noch den Hinweis, dass Du nix anderes lesen willst. Das macht das Leben allen hier viel leichter.

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