Für was RSV ? Da wühlt man halt mal das STGB durch, wenn bissel was in der Birne hat
Was meinst Du denn weshalb ich Zweifel hege?
Keine Rechtsschutzversicherung ist im Strafrecht tätig.
Der Absurdität der Strafanzeigendrohung wollte ich nur noch ein Sahnehäubchen aufsetzen.
Oder abschließbare Fenstergriffe montieren, gibt es im Baumarkt für wenig Geld.
Die effizienteste Methode ist, wenn er gegen die Mietordnung /Hausordnung etc verstößt beim Vermieter Fristen setzen zur Abstellung und nach dem dritten Mal Mietminderung.
Er ist Bewohner des Hauses und hat damit die gleichen Rechte wie der Fragesteller. Mal halt abgesehen davon, dass jeder, der da im Haus rumlaufen darf, auch Fenster öffnen und schließen dürfen. Hatten wir doch alles schon geklärt.
Ich rate dazu, sich ohne Umschweife an den internationalen Gerichtshof in Den Haag zu wenden, da der fensteröffnende Besucher mehrere Sätze der Charta der vereinten Nationen verletzt wie zum Beispiel:
Jeder hat das Recht, Fenster zu schließen und anderen zu verbieten sie zu öffnen.
Doofe Ehemänner von doofen Nachbarinnen haben sich an die Fensterkultur langjähriger Mieter anzupassen.
Das Recht stinkender Treppenhäuser ist unantastbar!!
Endlich jemand, der es verstanden hat.
In diesem Hausflur wird bestimmt zu viel gefurzt.
Vielleicht Claude Ratinier und der „Bucklige“ zugegen ?
Einfach Anzeige machen wegen Hausfriedensbruch - wenn er dort nicht gemeldet ist kann die Polizei ein Platzverweis erteilen. Eine Stufe höher geht es mit Gerichtsprozess. Gruß
Ich bekomme es nicht mehr sortiert. Ironie oder Ernst? Hier verschwimmen die Grenzen.
Falls das kein Witz war: Lasst doch bitte Polizei und Staatsanwaltschaft aus dem Spiel!
Nö.
Hausfriedensbruch ist ein Antragsdelikt. Antragsberechtigt ist derjenige, der über das Hausrecht verfügt. Mieter haben kein Hausrecht über das Treppenhaus.
Der Vermieter / Eigentümer kann bestimmen, wer sich zusätzlich zu den normalen Nutzern (Bewohner und deren Besucher) im Treppenhaus aufhalten darf. Dabei sind die berechtigten Interessen der Mieter zu wahren. Einem Ehemann einer Mieterin das Betreten des Treppenhauses verbieten zu wollen, dürfte nahezu aussichtslos sein - zumindest dann, wenn es sich um Lapalien handelt.
Ein Platzverweis ist ein Eingriff in Grundrechte und lediglich zur Gefahrenabwehr zulässig. So eine polizeiliche Maßnahme muss stets angemessen sein. Dem Ehemann den Zutritt zur Wohnung seiner Frau zu untersagen geht - und wird im Falle häuslicher Gewalt auch regelmäßig angeordnet - aber nochmal: Grundrechtseingriff wegen unerwünschten Fensteröffnens, welches anscheinend noch nicht einmal gegen die Hausordnung verstößt? Das wird kein Polizist anordnen, der seine Karriere nicht sowieso abgeschrieben hat.
Entweder wird der EIgentümer des Hauses tätig oder nicht. Wird er nicht tätig UND es kommt zu einer erheblichen Beeinträchtigung des Wohnwertes, dann sind Mietminderungen das Mittel der Wahl.
zwischen wunder, wahn & wirklichkeit hat sich der anfrager derweil anscheinend verabschiedet - ob er sich an die fenster gekettet hat oder ins bett mußte, werden wir leider kaum noch erfahren.
e.c.
Da alles relevante geschrieben wurde, sich der Nutzer für weitere Antworten nicht interessiert und abgemeldet hat, schließe ich hier.
MOD Pierre